Von Lutz Weber
Die Sanierung von Decken im Altbau ist eine anspruchsvolle Planungsaufgabe. Vor allem einen verbesserten Schallschutz zu erzielen ist immer wieder eine Herausforderung – besonders bei Holzbalkendecken. Um die vorhandene Raumhöhen zu erhalten, werden bevorzugt schlanke Deckenauflagen wie Laminat- oder Parkettböden eingesetzt, die auf einer elastischen Dämmschicht aufliegen. Neben ihrer geringen Aufbauhöhe sind diese Materialien auch wegen des günstigen Preises, ihrer robusten und pflegeleichten Eigenschaften sowie aufgrund des schnellen Ein- und Ausbaus mittels Klick-Verbindung beliebt. Um Schallschutzmängel zu vermeiden sind jedoch einige Besonderheiten zu beachten, denn Parkett- und Laminatböden unterscheiden sich in ihren akustischen Eigenschaften erheblich von anderen Deckenauflagen.
Welche Anforderungen werden gestellt?
Maßgebende Beurteilungsgröße für die akustische Qualität von Decken ist der Norm-Trittschallpegel Ln, der durch Anregung der Decke mit einem genormten Hammerwerk ermittelt wird. Hierbei wird der resultierende Schallpegel im Raum unter der Decke gemessen und – zur Kompensation raumakustischer Einflüsse – auf eine einheitliche Schallabsorptionsfläche von zehn Quadratmetern bezogen. Die Messung des Schallpegels erfolgt frequenzabhängig in Terzen. Bei der Trittschallminderung von Deckenauflagen geht man im Prinzip in gleicher Weise vor, wobei jedoch sowohl mit als auch ohne Auflage gemessen wird. Aus der Differenz der beiden Messwerte ergibt sich gemäß ΔL = Ln,ohne – Ln,mit die Trittschallminderung der Auflage.
Die Trittschalldämmung von Decken unterliegt strengen Schallschutzanforderungen, die sich auf eine aus den Messdaten berechnete Einzahlangabe, den bewerteten Norm-Trittschallpegel L’n,w, beziehen. Dass Apostroph bedeutet, dass die Schallübertragung am Bau im Gegensatz zum Prüfstand auch über flankierende Bauteile erfolgt. Als Einzahlangabe für Deckenauflagen ergibt sich in ähnlicher Weise die bewertete Trittschallminderung ΔLw.
Wie erfolgt der Nachweis?
Die geltenden Schallschutzanforderungen sind in DIN 4109: Schallschutz im Hochbau – Anforderungen und Nachweise (Nov. 1989) festgelegt und hängen von Art und Nutzung des Gebäudes ab. Bei Wohnungstrenndecken ist danach eine Mindestanforderung von L’n,w ≤ 53 dB bei Neubauten und größeren Umbauten rechtlich verbindlich einzuhalten. Um dies zu gewährleisten, ist im Zuge der Planung ein Schallschutznachweis zu führen. Bei der Trittschalldämmung von Decken erfolgt dieser Nachweis zumeist rechnerisch, wobei der bewertete Norm-Trittschallpegel der Decke gemäß L’n,w = Ln,w,eq – ΔLw aus dem äquivalenten bewerteten Norm-Trittschallpegel der Rohdecke und der bewerteten Trittschallminderung der Deckenauflage bestimmt wird. Werte für Ln,w,eq und ΔLw sind den Angaben der Hersteller oder dem Bauteilkatalog in Beiblatt 1 zu DIN 4109 zu entnehmen. Dabei ist allerdings zu beachten, dass das beschriebene Nachweisverfahren nur bei Massivdecken anwendbar ist. Im Holz- und Leichtbau ist eine Berechnung der Trittschalldämmung im Allgemeinen nicht ohne weiteres möglich.
Da Teppichböden und Bodenbeläge aus Kunststoff mit der Zeit verschleißen und sich leicht gegen andere Produkte austauschen lassen, dürfen sie nach DIN 4109 beim Schallschutznachweis nicht angerechnet werden. Vielmehr muss die Decke auch ohne Bodenbelag die Mindestanforderungen an die Trittschalldämmung erfüllen. Wie schlanke Deckenauflagen in diesem Zusammenhang zu bewerten sind, ist bislang noch nicht völlig geklärt. Da sie in der Entstehungszeit der DIN 4109 noch nicht bekannt waren, sind sie dort auch nicht erwähnt. Da sie jedoch das Kriterium der Austauschbarkeit erfüllen, ist – schon wegen der bestehenden Rechtsunsicherheit – von einer Anrechnung beim Schallschutznachweis abzuraten.
Welche Trittschallminderung ist realistisch?
Laminat- und Parkettböden werden zumeist auf dünnen Dämmbelägen verlegt, die aus unterschiedlichen Materialien wie EPS, PE-Schaum, Kork oder Wellpappe bestehen können und etwa zwei bis fünf Millimeter dick sind. Nach Herstellerangaben erreichen die Beläge in Verbindung mit handelsüblichem Laminat eine bewertete Trittschallminderung von etwa ΔLw = 16 – 23 dB. Ein Forschungsvorhaben des Fraunhofer-Instituts für Bauphysik, in dem die akustischen Eigenschaften schlanker Deckenauflagen im Detail untersucht wurden, kam zu ähnlichen Ergebnissen (ΔLw = 20,8 ± 1,0 dB). Allerdings ist dabei zu beachten, dass sich die Angaben zur Trittschallminderung auf die Verlegung auf Massivdecken beziehen. Auf Holzbalkendecken fällt die bewertete Trittschallminderung wie in Bild 3 dargestellt, mit ΔLw = 4,6 ± 0,4 dB bedeutend geringer aus.
Ein weiteres wichtiges Ergebnis der durchgeführten Untersuchungen ist, dass sich bei direkt auf der Rohdecke verlegtem Laminat akustisch fast keine Änderung ergibt (vergl. Messung Nr. 8 in Bild 3). Die Ursache für diesen überraschenden Effekt besteht vermutlich in der mikroskopischen Rauhigkeit der aufeinander liegenden Oberflächen, die beim Zusammenpressen infolge lokaler Verformung eine Federwirkung hervorruft. Dieser in der Akustik als Kontaktsteifigkeit bezeichnete Vorgang bewirkt hinsichtlich der Trittschallübertragung ein ähnliches Verhalten wie bei einer elastischen Dämmschicht.
Wie erläutert wurde, erreichen schlanke Deckenauflagen auf massiven Rohdecken eine bewertete Trittschallminderung von cirka 20 dB. Die Verlegung auf einer Rohdecke ist jedoch nicht praxisgerecht, da es auf diese Weise im Allgemeinen nicht möglich ist, die akustischen Mindestanforderungen der DIN 4109 einzuhalten. Im Normalfall wird man das Laminat oder Parkett daher auf einem schwimmenden Estrich verlegen. Wie aus Bild 4 hervorgeht, ist bei dieser Einbauweise keinerlei Verbesserung des bewerteten Normtrittschallpegels durch die Auflage zu verzeichnen.
Was ist bei der Planung der Akustik zu beachten?
Die akustischen Eigenschaften schlanker Deckenauflagen sind in vieler Hinsicht ungewöhnlich. Zur Vermeidung von Schallschutzmängeln sind bei der bauakustischen Planung daher einige Besonderheiten zu beachten. Die sind im Folgenden kurz zusammengefasst.
Bei der Verlegung auf massiven Rohdecken erreichen schlanke Deckenauflagen weitgehend unabhängig von ihrer Ausführung eine bewertete Trittschallminderung von ΔLw = ca. 20 dB. Bei Holzbalkendecken reduziert sich die Wirkung demgegenüber auf ΔLw = 4 – 5 dB. Beide Einbausituationen sind in schalltechnischer Hinsicht jedoch nicht praxisgerecht, da sie die Mindestanforderungen an die Trittschalldämmung in der Regel nicht erfüllen. Um einen ausreichenden Schallschutz nach DIN 4109 zu gewährleisten, ist normalerweise zusätzlich ein schwimmender Estrich erforderlich. Werden schlanke Deckenauflagen auf einem schwimmenden Estrich verlegt, sind sie im Hinblick auf den Trittschallschutz nahezu wirkungslos.
Die auf dem Markt in großer Vielfalt angebotenen Laminat- und Parkettunterlagen bieten keine akustischen Vorteile. Wird das Laminat stattdessen direkt auf der Decke verlegt, ist die Trittschallminderung nahezu gleich. Da es sich bei schlanken Deckenauflagen um austauschbare Konstruktionen handelt, dürfen sie beim Schallschutznachweis für die Trittschalldämmung normalerweise nicht angerechnet werden. Im Gegensatz zu schwimmenden Estrichen sind schlanke Deckenauflagen gegenüber Körperschallbrücken und lokalen Lasten weitgehend unempfindlich.
Dr. Lutz Weber leitet die Gruppe Bauakustik des Fraunhofer Instituts für Bauphysik in Stuttgart.
Literatur
Weber, L.; Fügmann, A.: Schlanke Deckenauflagen für die Altbausanierung. Forschungsbericht B-BA 3/2008 des Fraunhofer-Instituts für Bauphysik, gefördert durch das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (2009).
Wir wollen in unserem Altbau die abgenutzten Teppichböden durch Laminat ersetzen. Kann man mit einer einfachen Messung des heutigen Trittschalls (mit einem einfachen Lautstärkemessgerät) auf die nach dem Umbau zu erwartende Trittschallbelastung schliessen?