DABonline | Deutsches Architektenblatt
Menü schließen

Mehr Inhalt

Services

DABonline | Deutsches Architektenblatt
Zurück Perimeterdämmung

Kellerwände dämmen

Materialwahl und Ausführung sind entscheidend, damit eine Perimeterdämmung auch auf Dauer funktioniert

25.11.20116 Min. 1 Kommentar schreiben
Korrekte Ausführung: Perimeterdämmplatten werden dicht gestoßen und im Verband verlegt. Ob eine punktuelle oder vollflächige Verklebung erforderlich ist, richtet sich nach den Baugrundverhältnissen.

Von Uwe Wild

Erdberührte Außenwände von beheizten Kellern sind nicht nur gegen von außen eindringende Feuchtigkeit abzudichten, sondern auch gegen Wärmeverluste aus dem Rauminneren. Dafür werden Perimeterdämmplatten eingesetzt, die gleichzeitig die Vertikalabdichtung vor mechanischer Beschädigung schützen. Perimeterdämmungen werden auch unter Gründungsplatten verlegt. Um dem gestiegenen Dämmstandard der EnEV 2009 zu entsprechen, dürfen jetzt einige der Perimeterdämmstoffe (siehe Seite 57) mehrlagig bis 400 Millimeter dick eingebaut werden.

An Perimeterdämmstoffe werden aufgrund ihrer speziellen Funktion besonders hohe Anforderungen gestellt. Die Materialien müssen folgende Eigenschaften besitzen:

  • gutes Wärmedämmvermögen
  • druckstabil
  • geringe Wasseraufnahme
  • feuchtigkeitsbeständig
  • beständig gegen Frost-Tau-Wechsel (nur im Bereich der Frosteindringtiefe)
  • verrottungsfest/Beständigkeit gegen Huminsäuren und Mikroorganismen

Mögliche Dämmstoffarten zur Verwendung im erdberührten Bereich sind extrudiertes Polystyrol (XPS), Schaumglas (CG), expandiertes Polystyrol (EPS) und Polyurethan-Hartschaum (PUR). EPS und XPS basieren auf dem Erd­ölprodukt Styrol. XPS besteht aus aufgeschmolzenem und an der Oberfläche verdichtetem Polystyrol. Die Wasser­aufnahme beträgt ≤ 0,5 ­Vol.-% [01]. Aufgrund der geschlossenen Zellen ist hier ein Wassertransport auf kapillarem Wege nicht möglich, weshalb das Material auch bei dem Lastfall „drückendes Wasser“ eingebaut werden kann. Auch Schaumglas nimmt durch seine geschlossenzellige Struktur kein Wasser auf und ist dampfdicht. EPS kann ≤ 5 ­Vol.-% Wasser aufnehmen [01], was die Dämmwirkung entsprechend mindert. Um die Wasseraufnahme zu reduzieren, werden EPS-Dämmplatten teilweise hydrophobiert (EPSh). Diese Platten sind für die Lastfälle „Bodenfeuchte“ und „nicht drückendes Wasser“ geeignet. Für Schaumglas und XPS als Perimeterdämmung liegen ausreichende Langzeiterfahrungen vor. Sie sind deshalb in der DIN 4108 „Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden“, Teil 10: Anwendungsbezogene Anforderungen an Wärmedämmstoffe – werkmäßig hergestellte Wärmedämmstoffe“ (Stand 06.2008) als Perimeterdämmstoffe aufgeführt. PUR und EPS sind als Perimeterdämmung noch nicht so lange baupraktisch erprobt und demnach nicht in der Norm geregelt.

Grundsätze der Planung

Dämmstoffe aus PUR und EPS dürfen nur dann eingesetzt werden, wenn eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) vorliegt. XPS und Schaumglas benötigen nur für besondere Anwendungsfälle eine abZ. Allein das Vorhandensein einer abZ reicht als Verwendbarkeitsnachweis jedoch nicht aus. Ob ein Dämmstoff für den vorgesehenen Einsatzort verwendet werden darf, hängt von den Bestimmungen in der Zulassung ab. Unter anderem sind darin diese Informationen enthalten:

  • Anwendungsbereich/Wasserbeanspruchung
  • zulässige Einbautiefe
  • Verarbeitungsvorschriften
  • Notwendigkeit von Schutz vor Frost und/oder
  • mechanischer Beschädigung
  • der für den Wärmeschutznachweis ausgewiesene Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit

Die Anwendung derjenigen Dämmstoffe, die jetzt auch mehrlagig verlegt werden dürfen, ist nicht genormt und bedarf daher ebenfalls einer abZ. Auch der Kleber zur Verlegung der Platten ist auf das Dämm-Material und auf den Abdichtungsstoff abzustimmen. Dämmplatten mit Stufenfalz vermeiden linienförmige Wärmebrücken im Fugenbereich. Platten ohne Stufenfalz können erfahrungsgemäß unter Baustellenbedingungen nicht „lückenlos“ eingebaut werden. Während für EPS und PUR die zulässige Einbautiefe begrenzt ist, dürfen XPS und Schaumglas ohne Beschränkung der Einbautiefe verwendet werden. Beim Lastfall „drückendes Wasser“ sind gegebenenfalls Maßnahmen zur Auftriebssicherung zu planen. Perimeterdämmungen, die auch die Bauwerksabdichtung schützen, sollten unmittelbar nach deren Fertigstellung – ausreichende Trocknung und Abnahme vorausgesetzt – eingebaut werden. Die sonst notwendigen temporären Schutzmaßnahmen im weiteren Verlauf lassen sich dadurch sparen.

Anschluss-Detail: Perimeterdämmplatten mit abgerundeten Kanten vermeiden eine Beschädigung der Abdichtung im Hohlkehlbereich.

Hinweise zur Ausführung

Die Dämmplatten werden dicht gestoßen und im Verband mit versetzten Fugen verklebt. Im Hohlkehlbereich darf sich besonders bei kunststoffmodifizierten Bitumendickbeschichtungen (KMB) die Perimeterdämmung nicht eindrücken. In diesem sensiblen Bereich sind Platten mit abgerundeten Kanten zu verwenden. Beim Lastfall „Bodenfeuchte“ werden die Dämmplatten punktuell auf der Vertikalabdichtung verklebt. Bei „drückendem Wasser“ erfolgt die Verklebung der Platten aus XPS oder Schaumglas vollflächig, damit kein Wasser zwischen Bauwerk und Dämmung gelangen kann. Auch die Fugen zwischen den Dämmplatten sind wasserdicht mit Kleber zu verschließen.

Fazit

Bei der Festlegung der technischen Parameter eines Dämmstoffes in der Planungsphase müssen neben den Dämmeigenschaften weitere Faktoren berücksichtigt werden. Nicht in der DIN 4108, Teil 10 für die Perimeterdämmung aufgeführte Dämmstoffe müssen über eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung verfügen, aus der die Eignung für den jeweiligen Anwendungsfall hervorgeht. Der Einsatz von nicht auf den Anwendungsfall abgestimmten Dämmstoffen birgt ein erhebliches Haftungspotenzial für Planer, Überwacher und den Ausführenden, da eine nachträgliche Auswechslung des Dämmstoffes, je nach Bautenstand, den Rückbau der Außenanlagen und die Freilegung der Kelleraußenwände notwendig macht.

Uwe Wild ist Sachverständiger unter anderem für Holz- und Bautenschutz sowie Bautrocknung in Brandis bei Leipzig.


Perimeterdämmplatten aus XPS

Neue Zulassungen für mehrlagige Dämmung

Dow: Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) in Berlin hat die extrudergeschäumten Polystyrol-Hartschaum-platten (XPS) von Dow jetzt für die mehrlagige Verlegung als Perimeterdämmung sowie als lastabtragende Wärmedämmung unter Gründungsplatten zugelassen. Die Zulassung gilt für die XPS-Platten „Roofmate SL-A“ und „Floormate 500-A und 700-A“. Darin sind auch verschiedene Anwendungsvarianten und für beide Einsatzbereiche bestimmte Ausführungsregeln festgelegt. In Bereichen mit Bodenfeuchte oder nicht stauendem Sickerwasser dürfen die Extruderschaumplatten an der Kelleraußenwand bis zu einer Dicke von 400 Millimetern zweilagig, unter der Kellersohle bis zu einer Dicke von 400 Millimetern auch dreilagig verlegt werden. Bislang war zum Beispiel bei Dämmplatten unter Gründungsplatten bei einlagiger Verlegung die Dicke auf 120 Millimeter begrenzt. Die Zulassung ist als Download auf der Website erhältlich. www.dowbaustoffe.de

Perimeterdämmplatten, dreilagig verlegt

Ursa: Auch die extrudierten Polystyrol-Hartschaumplatten des Dämmstoffherstellers Ursa sind jetzt für die mehrlagige Verlegung unter der Gründungsplatte sowie im Perimeterbereich bauaufsichtlich zugelassen. Als Wärmedämmung unter Gründungsplatten gilt die Zulassung für das Produkt „XPS D N-III-L“, zwei- oder dreilagig verlegt und bis maximal 300 Millimeter dick. Für die Perimeterdämmung der Kelleraußenwände können die Dämmplatten „XPS D N-III-L“, „XPS D N-V-L“ und „XPS D-VII-L“ verwendet werden, mehrlagig verlegt, bis maximal 400 Millimeter dick. www.ursa.de

War dieser Artikel hilfreich?

Danke für Ihr Feedback!

Weitere Artikel zu:

1 Gedanke zu „Kellerwände dämmen

  1. vielen Dank für den informativen Beitrag. Ich frage mich gerade welcher Klebstoff geeignet ist um die XPS Dämmung anzubringen, wenn nicht mit einer KMB abgedichtet wurde sondern statt dessen mit einer hochwertigen Schweißbahn die allerdings auf der Oberfläche talkiert ist.
    Viele Dank und viele Grüße
    Taylan Baran

    Antworten

Schreibe einen Kommentar

Sie wollen schon gehen?

Bleiben Sie informiert mit dem DABnewsletter und lesen Sie alle zwei Wochen das Wichtigste aus Architektur, Bautechnik und Baurecht.

Wir nutzen die von Ihnen angegebenen Daten sowie Ihre E-Mail Adresse, um Ihnen die von Ihnen ausgewählten Newsletter zuzusenden. Dies setzt Ihre Einwilligung voraus, die wir über eine Bestätigungs-E-Mail noch einmal abfragen. Sie können den Bezug des Newsletters jederzeit unter dem Abmeldelink im Newsletter kostenfrei abbestellen. Nähere Angaben zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten und zu Ihren Rechten finden Sie hier.