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Spitzen in Brüssel

29.04.20135 Min. Kommentar schreiben
Sternenkreise: Entscheidungen des Brüsseler EU-Parlaments beeinflussen den Alltag von Architekten Foto: Fotolia

Text: Roland Stimpel

Architekten sollen ihre berufspolitische Sichtweise stärker in die Europapolitik einbringen. Diesen Appell an den Berufsstand richtete EU-Energiekommissar Günther Oettinger bei einem Empfang der Bundesarchitektenkammer in Brüssel am 5. März. „Wieder und wieder“ müssten in Deutschland gepflegte Werte in Europa vermittelt werden. Ein besonderes Anliegen des Energiekommissars ist die energetische Gebäudesanierung. Hier sollten Verbraucher mehr Anreize zum freiwilligen Handeln erhalten. Der Präsident der Bundesarchitektenkammer (BAK), Sigurd Trommer, hob auf dem Empfang hervor, dass Architekten bereit und in der Lage seien, eine zentrale Rolle bei der Bewältigung künftiger Herausforderungen zu übernehmen. Zudem sprach sich Trommer für ein Europa aus, das nationale Besonderheiten respektiert.

Europäische Politik betrifft Architekten auf vielen Gebieten. Ein besonders wichtiges Thema ist die Arbeit über nationale Grenzen hinweg. Dafür muss festgelegt werden, unter welchen Voraussetzungen Studienabschlüsse und Zulassungen aus einem EU-Land auch in einem anderen anerkannt werden. Das ist das Ziel der europäischen Berufsanerkennungs-Richtlinie, die seit Jahren in Brüssel diskutiert wird und jetzt auf der Zielgeraden ist. Das Brüsseler Büro der BAK hatte die Richtlinien-Diskussion ständig beobachtet und hierzu wesentliche Forderungen erarbeitet. Diese finden sich jetzt teilweise in einem Bericht wieder, den der Binnenmarktausschuss des Europäischen Parlaments am 13. Februar veröffentlicht hat. So soll eine Praxisphase Voraussetzung für die automatischen Anerkennung von Architekten aus einem anderen EU-Land sein. Es soll auch keinen „partiellen Zugang“ für Personen geben, die nur eine Teilqualifikation haben.

Außerdem bestätigte der Binnenmarktausschuss eine Regelung, mit der ein „Gemeinsamer Ausbildungsrahmen“ geschaffen werden kann. Dieser könnte für Landschaftsarchitekten, Innenarchitekten und Stadtplaner bedeutsam werden.

Parlament und Rat wollen sich nun bis Juni auf einen gemeinsamen Text für die Berufsanerkennungs-Richtlinie einigen. Deren Stand diskutierte der nach Brüssel gereiste BAK-Vorstand am Tag nach dem Empfang mit dem zuständigen Referatsleiter der Europäischen Kommission, Jürgen Tiedje. Als deutsche Vertreterin in den Ratsarbeitsgruppen zur Berufsanerkennungsrichtlinie hob Corinna Bölhoff von der Ständigen Vertretung Deutschlands in Brüssel hervor, dass sich Deutschland im Rat für die Verankerung der Berufspraxiszeit in der Richtlinie nach Kräften einsetze.

Vergaben: Ein Plus für kleine Büros

In die Schlussphase geht auch die Reform der europäischen Vergaberichtlinie. Die wichtigsten Anliegen der BAK sind vom Binnenmarktausschuss des Parlaments und dem Rat aufgegriffen. Die Schwellenwerte von rund 200.000 Euro für vorgeschriebene Vergabeverfahren für Planungs- und Bauüberwachungsleistungen werden höchstwahrscheinlich beibehalten. Zudem sollen von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Regelungen zu Eignungs- und Zuschlagskriterien entschärft werden, die den Zugang von kleinen Büros und Berufsanfängern zur öffentlichen Auftragsvergabe beschränken. Für Planungsleistungen gelten das von der VOF vorgesehene Verhandlungsverfahren und der Planungswettbewerb als gesetzt. Ob daneben noch weitere Verfahren zum Zuge kommen sollen, etwa die Innovationspartnerschaft, wird noch diskutiert. Das Verfahren der elektronischen Auktion soll keine Anwendung finden, da es für geistig-schöpferische Leistungen ungeeignet ist. Auch über die Vergaberichtlinie diskutierte der BAK-Vorstand in Brüssel, unter anderem mit der grünen Europa-Abgeordneten Heide Rühle. Die deutschen Architekten-Vertreter forderten eine angemessene Berücksichtigung von kleinen Architekturbüros und von „Newcomern“ im Rahmen der öffentlichen Auftragsvergabe.

Hemmnisse im EU-Binnenmarkt versucht die EU derzeit in einer Vergleichsuntersuchung zu ermitteln und anschließend abzubauen. Zum Binnenmarkt für Dienstleistungen zählen aus europarechtlicher Sicht auch Architektenleistungen, wenn sie grenzüberschreitend oder über eine Niederlassung im EU-Ausland erbracht werden. Das Brüsseler BAK-Büro wird diese Untersuchung eng begleiten, damit Belange und Erfahrungen des Berufsstands eingebracht werden können. Unter anderem will die BAK darstellen, dass das Haupthindernis für ausländische Architekten nicht in Gesetzen liegt, sondern in Sprach- und Wahrnehmungsbarrieren sowie in der unübersichtlichen föderalen Struktur Deutschlands.

Der BAK-Vorstand diskutierte das Thema in Brüssel mit dem Vertreter der Generaldirektion für Binnenmarkt und Dienstleistungen der Europäischen Kommission, Matthias Schmidt-Gerdts. Er setzt sich besonders dafür ein, dass Unternehmen Zweigniederlassungen in einem anderen EU-Mitgliedstaat gründen können, ohne dass sie sich dafür komplett umstrukturieren müssen. Auf dem Prüfstand der EU-Kommission stehen laut Schmidt-Gerdts derzeit insbesondere Regelungen zu Rechtsform und Kapitalbeteiligungen von Architektengesellschaften.

Streitbeilegung: Regeln für Konflikte am Bau

Ein weiteres Europa-Thema ist die geplante EU-Richtlinie über alternative Streitbeilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten, die kürzlich vom Europäischen Parlament angenommen wurde. Die Richtlinie soll auch für Streitigkeiten zwischen Architekten und privaten Bauherren gelten, wenn der Verbraucher die Stelle anruft, die den Streit beilegen soll. Die Richtlinie hält fest, dass das Verfahren von der grundsätzlichen Zustimmung der Parteien getragen sein soll und die Parteien auch vom Verfahren zurücktreten können. Dafür hatte sich die BAK zuvor engagiert. Umgesetzt ist auch ihre Forderung, die Informationspflichten des Architekten über das Streitbeilegungs-Verfahrens in den Vertragsunterlagen mit dem Bauherrn vernünftig zu begrenzen. Leider regelt die Richtlinie nicht wie von der BAK gefordert, wie Streitbeilegungs-Verfahren finanziert werden.

Öko-Label: Zombie aus der Europa-Welt

Ein umstrittenes Thema besprach der BAK-Vorstand mit Manfred Fuchs, dem Vertreter der Generaldirektion Unternehmen und Industrie der Europäischen Kommission. Die Kommission plant die Einführung eines Öko-Labels, das die Bundesarchitektenkammer vor Jahren schon einmal abgelehnt hatte, da es die Komplexität von Gebäuden in einem Siegel nicht ausreichend erfassen könne. Das jetzt, so Fuchs, „wie ein Zombie wiederauferstandene Öko-Label“ solle jedoch auf Büro-Neubauten beschränkt werden.

Außerdem erläuterte Fuchs die „Strategie für eine nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit des Baugewerbes und seiner Unternehmen“ der EU, kurz: „Construction 2020“ genannt. Hier können Architekten laut Fuchs ihre berufspolitischen Belange in Arbeitsgruppen einbringen. Das Brüsseler Büro der BAK hat bereits gemeinsam mit der Berliner Geschäftsstelle ein Positionspapier entwickelt, nach dem unter anderem die Rolle der Architekten im Baugewerbe ihrer Verantwortung gemäß herausgestellt und deren Vertreter aktiv in die weiteren Beratungen eingebunden werden sollen.

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