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„Die Hürden niedrig legen“

Wie wichtig sind Wettbewerbe für öffentliche Auslober? Was bringt die neue Wettbewerbsordnung; wo gibt es noch Defizite? Darüber diskutieren Barbara-Ettinger-Brinckmann (Präsidentin der Architekten- und Stadtplanerkammer ­Hessen), Günther Hoffmann (Bundes-Bauministerium) und Oliver Stolzenberg (Architektenkammer Sachsen)

30.06.201312 Min. 1 Kommentar schreiben
Foto: BMVBS
Günther Hoffmann, Bundes-Bauministerium. Foto: BMVBS

Interview: Roland Stimpel

Herr Hoffmann, der Bund ist Deutschlands größter Bauherr. Was tut er, um Baukultur und Wettbewerbswesen zu fördern?

Hoffmann: Die Qualität unserer gebauten Umwelt hat großen Einfluss auf die Qualität des ­Lebens und die Gesellschaft. Hohe städtebauliche, architektonische und künstlerische Qualität lässt sich am besten in einem Ideenwettstreit erreichen, der eine Vielzahl von Lösungsvorschlägen bringt und in dem eine Jury aus anerkannten Experten die Auswahl vornimmt. Der Bund ist sich seiner baupolitischen Verantwortung bewusst und lobt für alle geeigneten Projekte offene Wettbewerbe aus.

 
 

Kann der Bund auch auf andere Auslober einwirken?

Hoffmann: Er kann ein gutes Beispiel geben und gute Regelungen schaffen. Dazu gibt es die Richtlinie für Planungswettbewerbe, RPW abgekürzt. Sie haben wir in diesem Jahr fortgeschrieben – nach intensiven Gesprächen mit Vertretern der Architekten, Ingenieure und öffentlichen Auslober. Das ist kein Auskungeln mit Lobbyisten, sondern der beste Weg, um Differenzen auszudiskutieren und zu einem sachgerechten Ergebnis zu kommen.

Foto: Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen
Barbara Ettinger-Brinckmann, Präsidentin der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen

Frau Ettinger-Brinckmann, sind Sie mit diesem Ergebnis zufrieden?

Ettinger-Brinckmann: Ja. Auch die RPW 2008 war schon gut, und es ist schön, dass Evaluierung und Fortschreibung so rasch erfolgt sind, um zu einer weiteren Verbesserung der Wettbewerbsregeln zu kommen. Wenn wir uns auch nicht in allen Einzelpunkten durchsetzen konnten, so doch in den wichtigsten Punkten. Einer ist besonders wichtig: Der offene Wettbewerb ist gestärkt.

Auslober haben oft Angst vor zu vielen Teilnehmern und dem damit verbundenen Aufwand. Herr Hoffmann, Sie auch?

Hoffmann: Wir haben keine Angst, sondern suchen den Qualitätsgewinn für das Projekt. Und wir wissen: Je mehr offene Wettbewerbe wir und andere ausloben, desto geringer wird bei jedem einzelnen die Teilnehmerzahl. Wir müssen aber intensiv für offene Wettbewerbe werben und tun das auch. Die jetzt fortgeschriebene RPW gibt uns da gute Argumente. Wettbewerbe bringen beste Ergebnisse, sind rechtlich sicher – und die RPW bietet Hilfestellungen für den Ablauf der Verfahren. Zum Beispiel Regeln für die Überarbeitungsphase und Anlagen zu Kolloquien, Wettbewerbsunterlagen und der Berechnung der Wettbewerbssumme.

Foto: Privat
Oliver Stolzenberg, Architektenkammer Sachsen. Foto: Privat

Stolzenberg: Bei manchen Auslobern herrscht große Unsicherheit im Umgang mit VOF und RPW. Das führt oft zu dem Versuch, das Verfahren mit allzu detaillierten Zugangsregeln zu kontrollieren. Da ist es viel besser, die Hürden niedrig zu legen, den Zugang zu vereinfachen und damit die Rechtssicherheit zu erhöhen. Dann gewinnen planerische Lösungen und Qualitäten größeres Gewicht. Der offene Wettbewerb ist auch juristisch das beste Instrument für Auslober. Und die Teilnehmer können das Ergebnis von einer Vergabekammer überprüfen lassen, wenn sie sich in ihren Rechten verletzt fühlen. Das wird ja auch immer stärker genutzt. Die größte Angriffsfläche für Rügeverfahren bieten übrigens Auslober mit sehr differenzierten Verfahrensbedingungen.

Ettinger-Brinckmann: Wir betonen aber immer wieder, dass die VOF einen Katalog der möglichen Bedingungen enthält, dass diese Möglichkeiten bedeuten, aber keine Verpflichtungen. Noch glauben manche Auslober, sie seien bei Anwendung vieler Kriterien objektiver – gerade bei quantitativen Kriterien wie dem Umsatz von Büros, der bei niedriger Höhe angeblich auf ein weniger stabiles Büro deute. Wir weisen immer wieder darauf hin, dass dies nichts über die Qualifikation eines Büros aussagt. Und wir mahnen an, wenn schon ein offener Wettbewerb nicht in Frage kommt, dann die Zugangshürden niedrig halten und sich an wenigen qualitativen Kriterien zu orientieren – der Eintragung als Architekt, vielleicht einem Referenzprojekt derselben Honorarzone, aber nicht zwingend in derselben Größenordnung, und beurteilt von einem fachkundigen Auswahlgremium. Letzteres sieht die RPW vor. Und es sollte möglich sein, unter den qualifizierten Bewerbern die Teilnehmer am Wettbewerb auszulosen.

Private Bauherren loben nur selten Wettbewerbe aus. Bietet ihnen die RPW stärkere Anreize?

Stolzenberg: Die RPW ist ja insbesondere als Mittel für private Auslober gedacht. Anders als die öffentlichen Auslober dürfen sie Verfahren regional begrenzen oder die Teilnehmer an ihren Wettbewerben selbst auswählen. Und sie erhalten eine Vielzahl von durchdachten Lösungen zu dem Preis von nur einem Vorentwurf.

Hoffmann: Und schon seit der RPW von 2008 gibt bei Pattsituationen zwischen Fach- und Sachpreisrichtern die Stimme des privaten Auslobers den Ausschlag. Das nimmt ihm die Angst, eine Jury-Mehrheit drücke ihm ein nicht gewolltes Projekt auf.

Ettinger-Brinckmann: Das sieht zwar nach einer Schwächung der fachkompetenten Juroren aus. Aber wir haben dem nach langer Diskussion zugestimmt, weil wir es für wichtiger halten, dass private Bauherren überhaupt ordentliche Wettbewerbe ausloben und sie keine Angst davor haben müssen, sondern die großen Chancen des Wettbewerbs sehen. Sie können von den immensen Ressourcen an Zeit und Geld profitieren, die Architekten in einem Wettbewerb aufzubringen bereit sind. Gemessen an der kreativen Vielfalt, die Auslober durch Wettbewerbe erhalten, sind ihre Kosten dafür geradezu lächerlich gering.

Von den Auslobern zu den Architekten und Planern. Was bringt ihnen die RPW 2013?

Hoffmann: Sie sieht niedrige Schwellen für junge und kleine Büros vor, indem sie ausdrücklich festlegt: „Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger sollen durch geeignete Zugangsbedingungen angemessen beteiligt werden.“ Und sie stärkt den Träger des ersten Preises, der bevorzugt beauftragt werden soll. Auch damit wird die Entwurfsqualität stärker gewichtet.

Ettinger-Brinckmann: Auch das ist ein ganz wichtiger Punkt für uns Kammern. Wir fordern den möglichst freien und gleichberechtigten Zugang für alle, die die Qualifikation für die Bauaufgabe haben. Das gilt insbesondere für jüngere und kleinere Büros mit ihren kreativen Impulsen und unkonventionellen Lösungsansätzen.

Gerade jüngere und kleinere Büros sehen oft ein anderes Hindernis: zu viel Konkurrenz durch Großbüros aus anderen Gegenden. Viele von ihnen wünschen sich darum die Rückkehr zum regionalen, nicht europaweit offenen Wettbewerb.

Ettinger-Brinckmann: Regional beschränkte Wettbewerbe wären ein Verstoß gegen europäische Regeln, die die Märkte für alle öffnen sollen – natürlich auch für deutsche Architekten in anderen Ländern. In der Praxis strömen bisher Ausländer nicht zuhauf auf den deutschen Markt. Doch jeder Wettbewerb eines öffentlichen Bauherrn über dem Schwellenwert der Honorarsumme muss europaweit ausgeschrieben werden und regt zumindest Kollegen aus ganz Deutschland an. Das führt zu hohen Teilnehmerzahlen und bei vielen Auslobern zu Abwehrmechanismen, sprich zu Zugangshürden. So verkehrt sich die Idee Europas, den Markt zu öffnen, bei unserem Berufsstand ins Gegenteil, zum Closed Shop. Dagegen kämpfen wir an. Unterhalb der Schwellenwerte gelten übrigens nur andere Veröffentlichungspflichten. Trotzdem ist die überregionale Konkurrenz in diesen Fällen viel kleiner. Ich hätte darum gern die Schwellenwerte erhöht, sehe aber dafür momentan auf der europäischen Ebene keine Chance.

Sind wir Europa hilflos ausgeliefert?

Ettinger-Brinckmann: Erstens profitieren wir davon, zweitens sind wir nicht ausgeliefert. Kürzlich gab es zum Beispiel Bestrebungen in der EU, in Vergabeverfahren Planungs- und Bauleistungen zusammenzufassen. Dagegen haben wir Architekten und andere uns massiv gewehrt. Und es ist uns gelungen, das Prinzip „Planung und Ausführung trennen“ im Vergaberecht zu bewahren.

In diesem Recht beklagen viele Kollegen vor allem formale, allzu bürokratische Verfahren. Das sei früher viel einfacher gewesen.

Ettinger-Brinckmann: Man sollte die alte Zeit nicht romantisieren. Zu Beginn meiner Berufstätigkeit gab es diese Verfahren noch nicht. Da bekamen in vielen Kommunen Platzhirsche die Aufträge direkt in freihändiger Vergabe. Da hatte nur Chancen, wer über die richtigen Kontakte verfügte. Und der öffentliche Bauherr konnte in Einladungswettbewerben die Teilnehmer bestimmen, ohne dass er das irgendwie begründen musste und ohne dass es dafür ein transparentes Verfahren gab. Aber ich stimme der Kritik vehement zu, dass die VOF und die Zugangsbedingungen zu Wettbewerben oft allzu restriktiv gehandhabt werden.

Stolzenberg: Mich stört auch, dass es statt des einen Wettbewerbs für ein Projekt heute oft drei gibt: erst den Zulassungswettbewerb, in dem oft übertriebene Anforderungen gestellt werden. Dann kommt der Wettbewerb selbst und im Anschluss das Vergabegespräch mit den Preisträgern, in dem wieder andere Kriterien als die Entwurfsqualität eine Rolle spielen. Aber dem wirkt die neue PRW entgegen, indem sie die Zulassungsbedingungen erleichtert und den Gewinn des ersten Preises stärker gewichtet. Darüber bin ich sehr froh.

Ettinger-Brinckmann: Eine Möglichkeit wird noch viel zu selten genutzt: die, dass sich Inhaber junger Büros mit Projekten bewerben, die sie bei einem früheren Arbeitgeber geleistet haben. Dieser muss natürlich zustimmen.

Manche Auslober fürchten aber, dass Büros mit wenig Erfahrung von einer großen Bauaufgabe überfordert seien und die Verwaltungen nicht mehr die Kapazitäten hätten, sie zu begleiten. Deshalb könne man nicht riskieren, dass solche Büros den ersten Preis und den Zuschlag erhalten.

Ettinger-Brinckmann: Wenn Verwaltungen so ausgedünnt sind, dann ist das ein selbst erzeugtes Problem. Und dass die Beauftragung junger Büros mit großen Projekten riskant sei, ist nur ein Vorurteil. Es gibt viele Fälle, in denen junge Büros Wettbewerbe gewonnen haben, beauftragt wurden und Spitzenergebnisse erbracht haben. Erstens setzen sie sich mit besonderem Schwung und größter Energie ein. Zweitens kann auch ein junges Büro erfahrene Kräfte einstellen, wenn es einen großen Auftrag hat. Drittens kann man ihm im Nachgang ein erfahrenes Büro zur Seite stellen.

Stolzenberg: Und schließlich ist auch bei der Beauftragung eines erfahrenen Büros nicht garantiert, dass dieses seine Spitzentruppe an die Aufgabe setzt. Auch da kann es passieren, dass unerfahrene junge Leute das Projekt leiten. Im Übrigen wird die Leistungsfähigkeit ja schon im vorgeschalteten Zulassungswettbewerb abgefragt, lange bevor der Wettbewerbssieger feststeht. Und sollten am Ende trotzdem ernsthafte Zweifel an der Leistungsfähigkeit des ersten Preisträgers bestehen, dann kann man immer noch die Notbremse ziehen und sich den zweiten oder dritten Preisträger genauer anschauen.

Hoffmann: Beim Bund haben wir als Auslober überhaupt keine Angst vor jungen Büros, sondern suchen gerade ihre frischen, originellen Ansätze. Kürzlich hatten wir in Berlin einen offenen einphasigen Wettbewerb für einen Bau des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Da haben mit Saalbach Schoebel aus Leipzig und mit 2D+ Architekten aus Berlin junge Büros den zweiten und dritten Preis gewonnen.

Jedes Bundesland kann eigene Wettbewerbsregeln erlassen. Das macht die Teilnahme nicht leichter.

Hoffmann: Wir haben die RPW verbindlich für alle Verwaltungen eingeführt, die Baumaßnahmen des Bundes organisieren. Und ich bin guter Hoffnung, dass alle Bundesländer sie für sich und ihre Kommunen übernehmen, vielleicht mit einer kleinen Ausnahme. Ein einheitliches Verfahren ist ein großer Fortschritt sowie ein gemeinsames Anliegen von Architektenkammern und unserem Ministerium.

Die Auslobungen sind oft ein Ärgernis. Mal sind sie zu eng, mal zu diffus, mal mit Zusatzaufgaben überfrachtet.

Ettinger-Brinckmann: Auch da sehe ich in der neuen RPW Fortschritte. Sie definiert regelmäßige Wettbewerbsleistungen, für die ein ­Mindesthonorar festgelegt wird. Und sie führt in einer Anlage zusätzliche Leistungen auf. Wer diese Leistungen verlangt, muss die Wettbewerbssumme angemessen erhöhen. Das dämmt den Wildwuchs ein, immer mehr Wettbewerbsleistungen zu fordern und dafür nicht einmal die Preisträger angemessen zu honorieren.

Stolzenberg: Wichtig ist auch, dass der interdisziplinäre Wettbewerb durch die RPW eine neue Ausformung erhält. In der ersten Phase geht es um eine „Beschränkung auf grundsätzliche Lösungsansätze“, die allein von den Architekten zu erbringen sind, und erst in der zweiten Phase kommen die Fachingenieure dazu.

Ettinger-Brinckmann: Es ist sehr gut, dass das gelungen ist. Ansonsten würden Wettbewerbe überfrachtet. Es geht doch zunächst darum, das richtige städtebauliche und architektonische Konzept herauszufiltern, und erst dann um eine intensivere Auseinandersetzung. Vertreter der Kammern lesen ja schon die Auslobungsunterlagen sorgfältig durch, beraten bereits in dieser Phase die Auslober und stellen dabei einen weiteren Vorteil von Wettbewerben heraus: Die Auslobung erzwingt geradezu, sich über den eigenen Bedarf klar zu werden und zielgenauer zu planen. Das ist viel besser als eine zeit- und kostenintensive Überarbeitung, wenn man sich über wesentliche Fragen zu spät klar wird.

Stolzenberg: Gelegentlich ist aber auch die Auslobung zu scharf formuliert; da wird zum Beispiel beim Bauen im ­Bestand als bindende Vorgabe fixiert, welcher Fahrstuhl im Seitenflügel unbedingt erhalten bleiben muss. Im Sinne des Auslobers sollte immer Spielraum für eine breite Lösungsvielfalt sein. In der Regel sollten als zwingende Vorgaben die Grundstücksgrenze und die Schwerpunkte des Raumprogramms ausreichen. Es ist sehr gut, dass die RPW-­Fortschreibung auch das Thema der bindenden Vorgaben präzisiert hat. Ich bin gespannt, was dieser Passus in der Praxis bewirkt.

Hoffmann: Auch wir werden die Praxis genau beobachten. Und sollten sich irgendwo Defizite herausstellen, werden wir uns erneut mit Vertretern von Planern und Auslobern zusammensetzen und bei Bedarf die RPW erneut fortschreiben.

Stolzenberg: Dabei würden wir uns verhalten wie bisher: Wir fordern keine Pfründe für Architekten, sondern Transparenz und Fairness im Interesse des besten Ergebnisses.

Ettinger-Brinckmann: Schließlich sind wir Architekten und Planer diejenigen, die in Wettbewerben richtig viel Geld aufbringen, die mit Kreativität und Ressourcen im Interesse von Gesellschaft und Bauherren voll ins Risiko gehen. Da ist es gut und richtig, wenn wir auch künftig die Rahmenbedingungen mitgestalten können.

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1 Gedanke zu „„Die Hürden niedrig legen“

  1. „Schließlich sind wir Architekten und Planer diejenigen, die in Wettbewerben richtig viel Geld aufbringen, die mit Kreativität und Ressourcen im Interesse von Gesellschaft und Bauherren voll ins Risiko gehen“

    Das ist das wirkliche Hauptproblem, die Selbstverständlichkeit, mit der die permanente Selbstausbeutung der Architektenschaft vom Büroinhaber bis zum Mitarbeiter stattfindet, die offenbar von Seiten der Kammern toleriert wird. Kaum eine andere Berufsgruppe würde diese Vorgehensweise hinnehmen, die sich ja bekanntlich auch teilweise durch andere Phasen der Planung zieht.
    Jeder Wettbewerb verlangt irgendein Budget für das Büro, denn wochenlanges Arbeiten ohne Honorar können sich nur ökonomisch etablierte Büros, Privatiers oder Wahnsinnige leisten. Alle anderen bewegen sich am Rande des Bankrotts. Aber natürlich sind wir alle Idealisten und glauben an unsere Mission, sonst würden wir es nicht machen. Hat eigentlich schon einmal Jemand evaluiert, wieviel Geld, Arbeitzeit und Ressourcen durch Wettbewerbe verbrannt wird?

    Generell wünschenswert wäre, bei mehrstufigen Verfahren den Aufwand in der ersten Stufe so gering zu halten, dass die Aufgabe in kurzen Zeiträumen (20-40 Stunden ist ein guter Richtwert) zu bewältigen ist und in den die folgenden Stufen die Konkurrentenzahl auf ein sinnvolles Mass (5-10) zu beschränken und den Aufwand mit einer Pauschale zu entschädigen.

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