DABonline | Deutsches Architektenblatt
Menü schließen

Mehr Inhalt

Services

DABonline | Deutsches Architektenblatt
Zurück Standpunkt

Architekten als Konkurrenten – und als Kollegen

30.09.20133 Min. Kommentar schreiben
Foto: LAK Sachsen
Alf Furkert, Präsident der
Architektenkammer Sachsen

Text: Alf Furkert, Präsident der Architektenkammer Sachsen

Wie nur wenige Berufsgruppen sind Architekten Konkurrenten und Partner zugleich. Wir konkurrieren um Aufträge und die besten Entwürfe; wir kooperieren bei der Auftragsabwicklung, treten gemeinsam für Baukultur, sprich Architekturqualität ein, unterstützen uns im Alltag und in Notfällen. Zum Beispiel nach der verheerenden Flut vom Juni dieses Jahres, die auch Architekten in Mitteldeutschland und in Bayern schmerzhaft getroffen hat. Ihnen halfen vielfach Kollegen mit Räumen, Gerät, Arbeitsleistung oder Geld. Kammern wurden für betroffene Architekten und zugunsten von Bauherren in Flutgebieten aktiv – mit kostenlosen Erstberatungen und Informationen, aber auch mit Spenden für betroffene Kollegen. Was das Hochwasser für einzelne Architekten mit sich brachte, erfahren Sie in den Beiträgen Deichbruch in schönster LageNichts wie weg mit dem Zeug und Warte nicht, bis der Regen fällt.

Bedarf an Nothilfe entsteht zum Glück nur selten. In unserem beruflichen Alltag hingegen gibt es viele Anlässe für Austausch und Zusammenarbeit. Oft werden sie noch zu wenig genutzt, die Bildung von Arbeitsgemeinschaften beispielsweise. Damit können nicht nur kleinere Büros Auslobungshürden überwinden, die für den Einzelnen zu hoch ­wären, auch in der Ausführung empfehlen sich Arbeitsgemeinschaften oft, besonders solche von Büros mit unterschiedlichen Schwerpunkten und Spezialkenntnissen. Einfach mal gegenseitig einen Blick in die eigene „Küche“ zulassen– das bringt Gewinn für beide, die ihn einander gewähren.

Apropos Ausschreibungen und Vergaben: Gerade hier herrscht natürlich Konkurrenz. Es ist gut so, dass wir mit unseren Qualitäten wetteifern – idealtypisch in Wettbewerben. Hier lassen sich Architekten – bislang überwiegend unvergütet – auf Leistungswettbewerbe ein und setzen sich mit hohem eigenen Aufwand einer unbarmherzigen Konkurrenz aus. Regeln wie die neue RPW sorgen für ein hohes Maß an Fairness, mittelfristig wird aber auch das Thema der wirtschaftlichen Verhältnismäßigkeit zu diskutieren sein. Faire Verfahren soll im Prinzip auch die VOF gewährleisten – schade nur, dass manche Auslober mit allzu hohen bürokratischen Anforderungen das Ansinnen dieses wichtigen Regelwerks konterkarieren.

Es kommt darauf an, dass wir den Wettbewerb auf die Qualität der Leistung fokussieren und uns nicht in einen Preiskampf hineinziehen lassen. Das ist leichter, seit die novellierte HOAI in Kraft getreten ist: Sie fragt Leistungsbilder zeitgemäß ab und honoriert sie realistischer als die bisherige HOAI. Es ist an uns, diese verbesserten Regeln mit Leben zu füllen. Discount-Planung ist ein klarer Verstoß gegen diese unsere Wettbewerbsregeln und schadet letztlich dem gesamten Berufsstand. Der scheinbare „Gewinner“ selbst hat im Grunde schon bei Vertragsunterzeichnung verloren.

Architektenkammern haben auf Fairness zu achten und Verstöße zu ahnden. Erfreulich ist, dass dies nur in wenigen Fällen nötig ist. Innerhalb des eigenen Berufstandes regulieren Architekten ihr Konkurrenzverhältnis oft mit Anstand selbst – und sind doch immer wieder bereit, in Ausnahmesituationen wie im praktischen Alltag ihre Anliegen gemeinsam statt gegeneinander auszufechten.

War dieser Artikel hilfreich?

Danke für Ihr Feedback!

Weitere Artikel zu:

Schreibe einen Kommentar

Sie wollen schon gehen?

Bleiben Sie informiert mit dem DABnewsletter und lesen Sie alle zwei Wochen das Wichtigste aus Architektur, Bautechnik und Baurecht.

Wir nutzen die von Ihnen angegebenen Daten sowie Ihre E-Mail Adresse, um Ihnen die von Ihnen ausgewählten Newsletter zuzusenden. Dies setzt Ihre Einwilligung voraus, die wir über eine Bestätigungs-E-Mail noch einmal abfragen. Sie können den Bezug des Newsletters jederzeit unter dem Abmeldelink im Newsletter kostenfrei abbestellen. Nähere Angaben zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten und zu Ihren Rechten finden Sie hier.