Text: Gesine Ludwig
Die von Ihnen völlig richtig dargestellte Situation ist im Wesentlichen keine Folge der VOF-Fassung, sondern der Anwendung. In § 5 Abs. 1 VOF heißt es ausdrücklich: „Zum Nachweis der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) dürfen nur Unterlagen und Angaben gefordert werden, die durch den Gegenstand des Auftrages gerechtfertigt sind.“ Zurzeit wird die Diskussion über die „richtige“ Anwendung der VOF sehr intensiv in vielen Gremien der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen geführt. Dabei wird deutlich, dass die hohen Anforderungen bei allen öffentlichen Auftraggebern thematisiert werden müssen. Deshalb sprechen wir bei jeder sich uns bietenden Gelegenheit dieses Thema auch an. Denn, wie von Ihnen zu Recht beklagt, handeln die, die zu hohe Hürden in Vergabeverfahren formulieren, mittelstandsfeindlich und wettbewerbsbeschränkend. Deshalb wurden von uns auch im Vorfeld des Wahlkampfs viele Politiker hierfür sensibilisiert. Die Problematik ist erkannt worden, und es wurde versichert, sich ihrer nach der Hessenwahl anzunehmen.
Darüber hinaus helfen auch immer wieder Rügeschreiben. Denn nur wenn diese Verfahren von Bewerbern gerügt werden, sieht sich der öffentliche Auftraggeber veranlasst, seine Vergabepraxis zu ändern. Eine weitere gute Möglichkeit, über die richtige Anwendung der VOF zu diskutieren, bietet unser jährlich stattfindender Hessischer Vergabetag. Beim nächsten Vergabetag am 5. Februar 2014 wird zum Beispiel Herr Thomas Platte, Direktor des Hessischen Baumanagements, über VOF-Verfahren aus Sicht des Auftraggebers vortragen. Anschließend können Sie und Ihre Kollegen mit ihm die hohen Anforderungen in der Vergabepraxis diskutieren.
Unser VOF-Flyer weist in den Kommentaren und Empfehlungen der AKH genau auf die Problematik der hohen Anforderungen hin. Im Übrigen sind bereits 3.500 Exemplare dieses Flyers verteilt worden, und die Architektenkammern in Bayern und Berlin haben den Text ebenfalls übernommen. Wir hoffen sehr, dass sich bald die Vergabepraxis zugunsten der kleinen und mittleren Büros verändert.
Gesine Ludwig ist Architektin und Referentin für Vergabe und Wettbewerbe der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen in Wiesbaden
Einen Link zum VOF-Flyer finden Sie hier
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