Text: Nadine Schade
Der Deutsche Baugerichtstag versammelt alle zwei Jahre Experten aus Justiz, Politik, Wissenschaft, Verbänden und der Baupraxis in Hamm (Westfalen); Vertreter der Architektenkammern der Länder und des Bundes nehmen regelmäßig daran teil. Immer wieder ist die unverhältnismäßige Haftungslast der Architekten Thema. Vor zwei Jahren hatte der 4. Baugerichtstag eine „Multi-Risk-Lösung“ empfohlen, eine Versicherung, in die neben Architekten auch andere am Bau Beteiligte einzahlen. Dafür hat sich im Mai dieses Jahres auch der 5. Baugerichtstag ausgesprochen. Der Arbeitskreis zum Thema beschloss unter anderem einstimmig, den politisch Verantwortlichen eine „objektbezogene Versicherung“ zu empfehlen, „in die sämtliche Baubeteiligten einbezogen werden“. Diese Versicherung solle vier Bausteine enthalten:
- die Berufshaftpflichtversicherung der Architekten und Ingenieure inklusive der Sub-Planer
- die Betriebshaftpflichtversicherung der Bauunternehmer inklusive der Sub-Unternehmer
- eine Bauleistungsversicherung zum Schutz von Bauherren und -unternehmen.
- die Bauherrenhaftpflichtversicherung.
Allerdings konnte sich der Baugerichtstag nicht dazu durchringen, auch für andere Baubeteiligte als den Architekten eine gesetzliche Versicherungspflicht zu empfehlen. Die Architektenkammern arbeiten in Fachgremien, Politik und Öffentlichkeit weiter daran, ihre Mitglieder von der einseitigen Haftung zu entlasten.
Nadine Schade ist Referentin im Justiziariat der Bundesarchitektenkammer.
Eine Einschätzung des früheren Bundesrichters Stefan Leuperts lesen Sie im Beitrag „Architektur als Risikogeschäft„.
DAB-Interview mit Wolfgang Riehle, Präsident der Architektenkammer Baden-Württemberg (Heft 11/2013, Seite 32 und hier)
Vergangene Artikel zum Thema Haftung finden Sie in unserer Übersicht.
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