Text: Bernhard Kopff
Über der Holzbalkendecke des Erdgeschosses eines Wohngebäudes in Holzrahmenbauweise hatte der Planer in der oberen Etage eine über zehn Quadratmeter große Dachterrasse vorgesehen. Den oberen Abschluss der Geschossdecke bildete eine Spanplatte, auf der ein gefälleloser Estrich mit Trittschalldämmung verlegt wurde. Im Bereich der Dachterrasse war anstelle des Estrichaufbaus eine PVC-Abdichtungsfolie aufgebracht, in die drei Entwässerungsöffnungen mit über der Abdichtung liegenden Flanschen eingearbeitet wurden. Auf der Abdichtung befand sich ein auf Punktauflagern aus Kunststoff lagernder Terrassenbelag aus Steinplatten. Kurz nach Fertigstellung wurden Wasserflecken im darunterliegenden Wohnzimmer festgestellt.
Die Feuchteflecken wurden vermutlich durch Kondenswasser verursacht, das an den in der Dämmung verlegten Dachabläufen auftrat. Zwar konnte dieser Fehler behoben werden, doch langfristig werden an dieser Konstruktion viel schwerwiegendere Schäden entstehen. Dafür werden die auf den Punktfundamenten aufgeständerten Gehwegplatten verantwortlich sein. Unter Beachtung der Schneelasten kann auf jedes Punktfundament von wenigen Quadratzentimetern eine Last von bis zu 100 Kilogramm konzentriert werden. Diese Druckkräfte bewirken langfristig eine Verformung der Spanplatte, die dann an dieser Stelle, wenn sie nicht zufällig durch einen Deckenbalken unterstützt ist, in der Fläche einen Tiefpunkt bildet. Aber auch die Balken werden zur Deckenmitte durchhängen und zusätzlich einen Tiefpunkt bilden.
Nach Niederschlägen bleibt hier das Wasser am längsten stehen, wenn es aufgrund der Verschattung durch die Gehwegplatten überhaupt trocknen kann. Durch das angesammelte Wasser sind diese Stellen auch am kältesten, so dass besonders hier die eingedrungene Feuchtigkeit aus dem Kondensat an den Abläufen und aus den Undichtigkeiten der Luftdichtung der Konstruktion auf der Rückseite kondensiert und die Spanplatte befeuchtet. Sie verliert damit deutlich an Festigkeit. Eine dauerhafte Standsicherheit kann nicht mehr angenommen werden. Aufgrund der durchlaufenden Decken-ebene ist baulich weder ein ausreichendes nachträgliches Gefälle noch eine Überdämmung möglich.
Bei sorgfältigster Ausführung wären in diesem Fall Regel eins bis drei nicht erfüllt. Wären eine gründliche bauphysikalische Berechnung und eine absolut fehlerfreie Ausführung erfolgt, könnte das Bauteil dennoch den Anforderungen der DIN 68800-2 A in Bild A.23 entsprechen und damit schadensfrei bleiben. Absolut fehlerfreies Bauen ist aber aus Erfahrung nicht möglich, und was in der Planung so einfach aussieht, entwickelte sich in der Praxis zu einem höchst komplexen Schaden. Um diesen dauerhaft und fachgerecht zu beseitigen, sind Umbaumaßnahmen erforderlich, die weit über eine einfache Sanierung hinausgehen. Statt mit Holzbalken hätte die Terrassenfläche mit einer Brettstapeldecke ausgeführt werden können. Aufgrund der damit erzielten niedrigeren Aufbauhöhe wäre Platz für eine Überdämmung mit Gefälle vorhanden gewesen.
War dieser Artikel hilfreich?
Weitere Artikel zu: