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Gehaltvolle Fragen

Angestellte Kolleginnen und Kollegen arbeiten nur noch gut zur Hälfte in Architekturbüros. Wirtschaft und Staat bieten oft mehr Geld und bessere Bedingungen. Dies und viel mehr ergibt die jüngste Umfrage der Kammern

02.11.20158 Min. Kommentar schreiben

Text: Nils Hille

Arbeitgeber: Staat und Wirtschaft immer wichtiger

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Ja, wo arbeiten Sie denn? Zwar ist die Mehrheit der deutschen Architekten immer noch in Architektur und Planungsbüros beschäftigt, doch nur knapp mit 56 Prozent. Die andere knappe Hälfte arbeitet im öffentlichen Dienst (24 Prozent) oder in der gewerblichen Wirtschaft (21 Prozent). In diesen beiden Bereichen sind vor allem Architekten etwas höheren Alters (über 40 Jahre) tätig. Die meisten jüngeren Arbeitnehmer gehen dagegen einer Arbeit in den klassischen Büros nach.

Die Unternehmensgröße ist bei diesen verschiedenen Arten von Arbeitgebern extrem unterschiedlich: Genau die Hälfte der Architekturbüro-Angestellten arbeitet in kleinen Büros mit bis zu zehn Beschäftigten. Dagegen bekommt der Großteil der in der gewerblichen Wirtschaft (67 Prozent) und im öffentlichen Dienst (86 Prozent) tätigen Architekten seinen Lohn von Arbeitgebern, die mindestens noch 50 andere Menschen beschäftigen.

Eine Selbstständigkeit wird vor allem von Architekten mit wenig Berufserfahrung angestrebt. In der Gruppe derjenigen, die maximal fünf Jahre im Job sind, ziehen 48 Prozent eine selbstständige Tätigkeit in Erwägung, ohne bisher konkrete Planungen zu haben. Weitere zehn Prozent streben diese Arbeitsform gezielt an. Interessant ist dabei der Vergleich zu der Gruppe der ältesten Arbeitnehmer mit mehr als 20 Jahren Berufserfahrung: Von ihnen waren 28 Prozent einmal selbstständig und haben dies wieder aufgegeben. 19 weitere Prozent haben diese Arbeitsform einmal in Betracht gezogen und wieder verworfen.

Leitungsfunktionen: am meisten Verantwortung in der Wirtschaft

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Als Angestellter eine eigenverantwortliche Arbeit in leitender Funktion auszuüben, gehört für zwei Drittel (67 Prozent) aller Architekten zum Berufsalltag. In der Wirtschaft sind es mit 77 Prozent sogar noch einmal deutlich mehr. In diesem Berufsfeld gibt es den höchsten Anteil an Projektleitern: Jeder Zweite ist in solch einer Funktion in der Wirtschaft tätig. In diesem Arbeitsfeld stehen auch die meisten Projektbetreuungen im Ausland an: Mehr als ein Sechstel der in der Wirtschaft Beschäftigten war in den letzten zwei Jahren auch außerhalb Deutschlands tätig, von den Beschäftigten in Architekturbüros dagegen nur ein Zehntel.

Gehalt: mäßiger Lohn in Architektur und Planungsbüros

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Genau 50.000 Euro verdient der angestellte deutsche Architekt (Mittelwert des Gehaltsniveaus, den genau die Hälfte der Architekten übertrifft und die andere Hälfte unterbietet) – als Bruttojahresgehalt inklusive aller Geldleistungen und Überstundenvergütungen. Deutlich unter diesem Mittelwert liegen mit 42.000 Euro die mittleren Gehälter in den Architektur und Planungsbüros; deutlich darüber liegen sie mit rund 58.000 Euro im öffentlichen Dienst. Mit Abstand am besten kann der Berufsstand in der gewerblichen Wirtschaft verdienen. Hier erreichen die Angestellten ein durchschnittliches Gehalt von 65.000 Euro.

Für Architekturbüros und die gewerbliche Wirtschaft gilt: Je größer das Unternehmen ist, desto höher sind auch die Gehälter, die es zahlt. Die Unterschiede sind erheblich im Vergleich von kleinen Büros bis fünf Mitarbeiter zu denen mit über 50 Angestellten. Letztere bezahlen das 1,3-Fache, also 30 Prozent mehr Lohn als die Kleinbüros.

35_Hommeric_Artikel5Auch das Geschlecht macht immer noch einen deutlichen Unterschied beim Gehalt aus. So verdienen Männer in Büros und in der gewerblichen Wirtschaft rund 20 Prozent mehr als Frauen. Dies macht einen Unterschied von 7.000 bis 12.000 Euro brutto im Jahr aus. Daraus kann aber nicht immer auf ungleichen Lohn für gleiche Arbeit geschlossen werden: Nach wie vor unterbrechen Männer seltener die Karriere und steigen so häufiger auf (siehe unten).

Bei den jungen Architekten gibt es so gut wie keinen Gehaltsunterschied zwischen den Geschlechtern. Sie müssen beide naturgemäß mit den geringsten Gehältern leben. Das Bruttogehalt derer, die weniger als fünf Jahre im Beruf sind, lag im Mittel bei 36.000 Euro im Jahr. Dabei bezahlt der öffentliche Dienst mit 43.000 Euro am besten, gefolgt von der gewerblichen Wirtschaft (43.280 Euro). Die geringsten Gehälter zahlen auch hier wiederum die Büros (35.000 Euro).

Für Einsteiger wie Erfahrene gilt: Die häufigsten Gehaltserhöhungen für Architekten bietet der öffentliche Dienst, der an Tarifverträge gebunden ist. Die gewerbliche Wirtschaft erhöht 84 Prozent ihrer Angestellten regelmäßig oder unregelmäßig das Gehalt. In Architekturbüros geschieht dies nur bei 73 Prozent.

2014 erhielten 72 Prozent der angestellten Architekten eine Gehaltserhöhung. Knapp 20 Prozent durften sich sogar über eine Steigerung von mehr als fünf Prozent freuen. Für dieses Jahr erwarten mit 68 Prozent über zwei Drittel ebenfalls einen Anstieg ihrer Vergütung. Zudem können 37 Prozent der Architekten bei guter Leistung auf eine Erfolgsprämie hoffen. In der gewerblichen Wirtschaft wird dabei sogar 58 Prozent der Vollzeittätigen so ein geldwerter Vorteil in Aussicht gestellt. In Büros gilt dies nur für knapp ein Viertel (24 Prozent).

Arbeitszeit: Frauen in Teilzeit – Überstunden bei allen

Bei der Arbeitszeit gibt es deutliche Geschlechterunterschiede. Sie lassen darauf schließen, wer sich hauptsächlich um Kinder kümmert: Denn ein Drittel der Architektinnen (35 Prozent) arbeitet in Teilzeit. Bei den Männern ist es dagegen nur jeder 25. Architekt (vier Prozent). Für 69 Prozent von ihnen bedeutet „Teilzeit“ mindestens 30 Stunden pro Woche, was nur bei 38 Prozent der nicht Vollzeit arbeitenden Frauen der Fall ist. Die meisten von ihnen (47 Prozent) arbeiten zwischen 20 und 30 Stunden pro Woche.

Die erhobenen Werte zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie bestätigen diese Tendenz: 80 Prozent der Männer unterbrechen ihre berufliche Laufbahn nicht, um sich um familiäre Verpflichtungen zu kümmern. Bei den Frauen sind dies nur 54 Prozent. Ein Drittel aller Architektinnen investiert für Kinder oder die Betreuung einer pflegebedürftigen Person mehr als zwölf Monate.

Egal welchen Geschlechts sie sind – Überstunden fallen bei den meisten Architekten an. 84 Prozent der Vollzeittätigen arbeiten mehr als vertraglich vereinbart. Dabei sind sie durchschnittlich 5,7 Stunden pro Woche zusätzlich im Büro. Die meisten Überstunden machen Architekten, die in der gewerblichen Wirtschaft arbeiten (7,1 Stunden pro Woche). 29 Prozent von ihnen sind sogar mehr als zehn Stunden pro Woche zusätzlich tätig. Die wenigsten Überstunden insgesamt fallen im öffentlichen Dienst an (4,5 Stunden pro Woche). Bei den in Büros Tätigen liegt die Zahl nahe am Durchschnitt (5,5 Stunden pro Woche).

Vollständig bezahlt werden die Überstunden fast nirgendwo. Der öffentliche Dienst ermöglicht drei Vierteln der Arbeitnehmer (76 Prozent) immer einen

Freizeitausgleich. Dies ist in Büros (37 Prozent) und der gewerblichen Wirtschaft (30 Prozent) deutlich seltener der Fall. Dafür kann sich jeder fünfte Architekt in Büros (20 Prozent) auf einen Mix aus Vergütung und Freizeitausgleich freuen. Fast doppelt so viele (37 Prozent) bekommen dagegen keine Gegenleistung. In der gewerblichen Wirtschaft heißt es sogar bei 58 Prozent: „Überstunden sind mit Ihrem Gehalt abgegolten.“

Hier bleibt zur Erholung nur der vertraglich geregelte Urlaub von durchschnittlich 29,5 Tagen pro Jahr. Dieser liegt knapp unter dem derjenigen, die im öffentlichen Dienst arbeiten (30,3 Tage im Jahr), und deutlich über dem der Büroangestellten (26,9 Tage im Jahr).

Arbeitsvertrag: Staats-Problem Befristung

In den Erhebungen zu der Ausgestaltung der Arbeitsverträge gibt es hohe Übereinstimmungen zwischen Architekturbüros, Staat und Wirtschaft. Jedoch mit zwei Ausnahmen: Erstens arbeiten erstaunliche acht Prozent der Architekten in klassischen Büros ohne schriftlichen Arbeitsvertrag rein auf Handschlag-Basis. Dies tun in der Wirtschaft nur zwei Prozent und im öffentlichen Dienst erwartungsgemäß niemand. Zweitens: Fast jeder zehnte Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst (neun Prozent) arbeitet mit einem befristeten Vertrag. Dies sind deutlich mehr als in anderen Arbeitsfeldern: Der Staat scheut sich vor Dauerstellen, weil er deren Inhaber auch bei verringertem Bedarf weiter bezahlen muss. Neun Prozent aller Angestellten haben ihre Arbeitsstelle im Jahr 2014 gewechselt. Wer, wie 96 Prozent der Architekten, in ein berufsständisches Versorgungswerk einzahlt und dafür von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreit ist, sollte beachten, dass er bei jedem Wechsel des Arbeitgebers binnen drei Monaten einen neuen Antrag auf Befreiung von der gesetzlichen Rentenkasse stellt (siehe auch: DABonline.de/tag/jobwechsel). Immerhin 16 Prozent der Arbeitsplatz-Wechsler hatten danach Probleme mit dem Verbleib im Versorgungswerk.

Fortbildung und Ehrenamt: Büros knausern

Regelmäßige Weiterbildung gehört für die meisten Architekten in Deutschland wie selbstverständlich zur Arbeit: 86 Prozent haben in den vergangenen zwei Jahren an beruflichen Fortbildungsveranstaltungen teilgenommen. Schlüsselt man diese Zahl nach Art des Arbeitgebers allerdings auf, zeigen sich deutliche Unterschiede: Fast alle Angestellten im öffentlichen Dienst besuchen Fortbildungen (96 Prozent), in der

gewerblichen Wirtschaft sind es 88 Prozent, doch in den Büros nur etwas mehr als vier von fünf Architekten (82 Prozent). Hiervon muss auch ein Drittel derjenigen, die sich weiterbilden wollen, dafür ganz oder teilweise Urlaubstage investieren. Dies wird von den Arbeitgebern in der gewerblichen Wirtschaft (19 Prozent) und im öffentlichen Dienst (elf Prozent) deutlich seltener verlangt.

Eine ähnliche Verteilung gibt es auch bei der Übernahme der Kosten der beruflichen Fortbildung: 47 Prozent der Architekten in klassischen Büros müssen mindestens einen Teil der Kosten selbst übernehmen. In der Wirtschaft müssen das nur 27 Prozent, im öffentlichen Dienst immerhin noch 17 Prozent.

Jeder elfte Architekt (neun Prozent) hat die Möglichkeit, sich für berufsständisches Engagement in Kammern und Verbänden freistellen zu lassen, ohne Urlaub nehmen oder auf Gehalt verzichten zu müssen. 16 Prozent der Arbeitgeber ermöglichen dies nicht. Die große Mehrheit – drei Viertel der Beschäftigten – weiß aber gar nicht, ob es für sie diese Möglichkeit gibt.


Per Online-Tool fand die Befragung der Architektenkammern der Länder statt; durchgeführt wurde sie vom Institut Hommerich Forschung. Vom 2. Mai bis zum 15. Juni 2015 gaben 10.740 Kammermitglieder Antworten. Von den Beteiligten sind 84 Prozent als Architekten tätig, acht Prozent als Landschaftsarchitekten, fünf Prozent als Innenarchitekten und sieben Prozent als Stadtplaner.

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