DABonline | Deutsches Architektenblatt
Menü schließen

Mehr Inhalt

Services

DABonline | Deutsches Architektenblatt
Zurück Technik

Schlupfloch geschlossen

Nicht belüftete Dachkonstruktionen in Holzbauweise mit einer Metall-Dachdeckung erfordern jetzt einen bauphysikalischen Nachweis

01.02.20163 Min. 2 Kommentar schreiben

2 Gedanken zu „Schlupfloch geschlossen

  1. In dem Artikel zu nicht belüfteten Dachkonstruktionen in Holzbauweise wird ausgesagt, dass nach der aktuellen DIN 4108-3 (Nov. 2014) ein bauphysikalischer Tauwasser-Nachweis nach DIN EN 15026 (z.B. mit Wufi) geführt werden muss.

    Wir würden gerne wissen, welchem Kapitel bzw. welcher Formulierung der DIN 4108-3 Sie diese Aussage entnehmen.

    In der DIN 4108-3 wird in Kap. 5.2.2 ausgesagt, dass die Berechnung der Tauwasser- und Verdunstungsmasse nach Anhang A durchzuführen ist. Anhang A beschreibt das stationäre Nachweisverfahren (nach Glaser). In Kap 5.3 werden Bauteile genannt, für die kein rechnerischer Tauwasser-Nachweis erforderlich ist. Unter den dort genannten Konstruktionen ist das „unbelüftete Dach in Holzbauweise mit einer nicht belüftetet Dacheindeckung“ nicht aufgeführt. Daher ist für diesen Konstruktionstyp ein Tauwasser-Nachweis erforderlich. Dass dieser jedoch zwingend ein Nachweis nach DIN EN 15026 sein muss, ist aus unserer Sicht der DIN 4108-3 nicht zu entnehmen. Des Weiteren gibt es für die Belange des „konstruktiven Holzschutzes“ einen Verweis auf die DIN 68800-2. Hier wird unter anderem Bezug auf einen Tauwassernachweis gem. DIN EN 15026 (Wufi) genommen. Jedoch sind die Aussagen hierzu unserer Ansicht nach nicht eindeutig.

    Antworten
  2. Hallo alle zusammen,
    vielen Dank für diesen tollen Beitrag. Beim Dach muss man natürlich auch an folgendes Denken: Ein heftiger Sturm kann große Schäden hinterlassen, was mit kostenspieligen Reparaturen verbunden ist. Da sollte man durchaus über eine Dachsturzsicherung nachdenken.

    Antworten

Schreibe einen Kommentar

Sie wollen schon gehen?

Bleiben Sie informiert mit dem DABnewsletter und lesen Sie alle zwei Wochen das Wichtigste aus Architektur, Bautechnik und Baurecht.

Wir nutzen die von Ihnen angegebenen Daten sowie Ihre E-Mail Adresse, um Ihnen die von Ihnen ausgewählten Newsletter zuzusenden. Dies setzt Ihre Einwilligung voraus, die wir über eine Bestätigungs-E-Mail noch einmal abfragen. Sie können den Bezug des Newsletters jederzeit unter dem Abmeldelink im Newsletter kostenfrei abbestellen. Nähere Angaben zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten und zu Ihren Rechten finden Sie hier.