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Vergaberecht: Die Politik ist gefordert

„Leistung der Architekten wird anerkannt“, schreibt Bundesarchitektenkammer-Präsidentin Barbara Ettinger-Brinckmann im Standpunkt zum Vergaberecht.

01.03.20163 Min. Kommentar schreiben

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Text: Barbara Ettinger-Brinckmann

Wir müssen uns womöglich an ein neues Kürzel gewöhnen: „VgV-A6-Verfahren“. Die Abkürzung steht für ein Verfahren nach dem 6. Abschnitt der neuen Vergabeverordnung. Mit der Übernahme von EU-Vorgaben in das deutsche Recht wird aller Wahrscheinlichkeit nach das klassische VOF-Verfahren ausgedient haben.

Die VOF ist bei Architekten zwar nicht gerade beliebt. Sie gilt als zu bürokratisch und als zu unfreundlich – vor allem gegenüber kleinen und jungen Büros. Doch es wird nicht besser dadurch, dass nun Leistungen ganz unterschiedlicher Art in einer Rechtsverordnung gebündelt werden sollen. Zu begrüßen ist aber, dass nicht zuletzt auf energische Intervention von Kammern und Verbänden die besonderen Leistungen der Architekten und Ingenieure durch einen eigenen Abschnitt 6 in der VgV anerkannt werden sollen. Dort findet sich viel Bekanntes aus der bisherigen VOF. Das Wichtigste soll bewahrt werden: Planungsaufträge sollen auch weiterhin anderen Vergabe-Bedingungen als Aufträge unterliegen, für die vor allem ein Preiswettbewerb gilt. Immerhin sieht die neue VgV eine Stärkung des Planungswettbewerbs vor, wenn auch unsere Forderung, ihn als Regelverfahren einzubeziehen, bisher nicht durchsetzbar war. Hier ist der Widerstand der öffentlichen Auftraggeber zu groß gewesen. Wir setzen uns dennoch weiter dafür ein. Zumindest fordern wir die Auflage für öffentliche Auftraggeber, den Verzicht auf einen Wettbewerb im Einzelfall öffentlich und nachvollziehbar begründen zu müssen.

Ein sehr wichtiges Anliegen für uns sind gleiche Chancen für alle auch beim Zugang zum Planungswettbewerb. Da nennt der Regierungsentwurf immerhin „kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger“, macht aber ihre Gleichstellung noch nicht hinreichend sicher. Wir wollen, dass sie sich stets bewerben können und dass sie nicht über unerfüllbare Anforderungen, zum Beispiel an Referenzen, von Beteiligungschancen ferngehalten werden.

Wir haben dafür gekämpft und haben den Kampf nach wie vor nicht aufgegeben, die neuen Paragrafen so zu schärfen, dass künftig nicht mehr ihr Missbrauch in der Praxis möglich ist, der bisher regelmäßig zum Ausschluss kleiner und neu gegründeter Büros führt. Eine unserer Kernforderungen ist, bei der Vergabe nicht das Honorar in den Vordergrund zu stellen und nicht auf retrospektive Bewertungskriterien, also auf vorangegangene Erfahrung, zu setzen, sondern das konkret anstehende Projekt einzubeziehen. Hierfür gibt es das bewährte Instrument des Planungswettbewerbs, der es dem Auftraggeber ermöglicht, ganz im Sinne des Vergaberechts den Auftragnehmer auszuwählen, dessen Leistung das beste Preis-Leistungs-Verhältnis verspricht. Noch mehr Themen sind in der Diskussion. Einen Überblick finden Sie auf Seite 40. Die Vergabeverordnung wird jetzt im Parlament beraten; wir bringen uns mit öffentlichen Statements, in Anhörungen und vielen Einzelgesprächen ein.

Unser Fazit: Vergabe, Qualität und Wirtschaftlichkeit hängen zusammen. Eine verantwortungsvolle Vergabe ist nur gegeben, wenn sich das, was gebaut werden soll, in einer Planung konkretisiert, die im Vergleich mit anderen beurteilt werden kann, und zwar nach fairen (Wettbewerbs-)Bedingungen. Und hierbei dürfen die kleinen und die Gründerbüros nicht ausgeschlossen werden – nur so bleiben wir innovativ! Noch kann die Politik diesen Weg gehen. Es wäre ein starkes Bekenntnis zur Baukultur.

Barbara Ettinger-Brinckmann ist Präsidentin der Bundesarchitektenkammer

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