DABonline | Deutsches Architektenblatt
Menü schließen

Mehr Inhalt

Services

DABonline | Deutsches Architektenblatt
Zurück Bürobeleuchtung

Lichte Entwürfe

Eine stimmige Beleuchtung des Büros verstärkt Wohlbefinden und Schaffenskraft.

02.05.20174 Min. Kommentar schreiben
Zurückhaltend im Design: Die LED-Stehleuchte Lavigo von Waldmann beeindruckt durch klare Linien und schlichte Eleganz.

Text: Jürgen Schubert, Klaus-Jürgen Hahn

Die Beleuchtung am Arbeitsplatz hat großen Anteil daran, wie zufrieden und gesund sich die Mitarbeiter fühlen – und nicht zuletzt an ihrer Leistungsfähigkeit. Als Planungsgrundlage zur Büro- Beleuchtung dienen zunächst zwei Regelwerke: Die DIN EN 12464-1:2011-08 „Licht und Beleuchtung – Beleuchtung von Arbeitsstätten“, Teil 1: „Arbeitsstätten in Innenräumen“, legt die Anforderungen hinsichtlich der Qualität und Quantität der Bürobeleuchtung fest. In der Norm sind allerdings lediglich die Rahmenbedingungen festgelegt; konkrete Lösungen sucht man darin vergeblich. Außerdem muss der Planer die Arbeitsstätten-Richtlinie ASR A3.4 beachten. Diese „Technischen Regeln für Arbeitsstätten“ enthalten die Anforderungen an die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten, und zwar in konkreter, detaillierter Form.

Neben diesen normativen Vorgaben sind zudem ästhetische, ergonomische, energetische und auf die Funktion des geplanten Büros zugeschnittene individuelle Aspekte zu hinterfragen, bevor die Lichtplanung technisch ausgearbeitet werden kann. Wichtige Fragen sind zum Beispiel: Steht das Raumkonzept zum Zeitpunkt der Planung schon fest oder ist Flexibilität gewünscht? Sind akustische Aspekte zu berücksichtigen, vielleicht in Form von Deckensegeln? Wichtig ist, ein stimmiges Gesamtkonzept zu entwickeln, das eine angenehme Arbeitsplatz-Atmosphäre schafft.

Schreibe einen Kommentar

Sie wollen schon gehen?

Bleiben Sie informiert mit dem DABnewsletter und lesen Sie alle zwei Wochen das Wichtigste aus Architektur, Bautechnik und Baurecht.

Wir nutzen die von Ihnen angegebenen Daten sowie Ihre E-Mail Adresse, um Ihnen die von Ihnen ausgewählten Newsletter zuzusenden. Dies setzt Ihre Einwilligung voraus, die wir über eine Bestätigungs-E-Mail noch einmal abfragen. Sie können den Bezug des Newsletters jederzeit unter dem Abmeldelink im Newsletter kostenfrei abbestellen. Nähere Angaben zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten und zu Ihren Rechten finden Sie hier.