Text: Uwe Wild
Die neue DIN 18534 „Abdichtungen für Innenräume“ führt bewährte Regelungen der früheren DIN 18195 „Bauwerksabdichtungen“, des aktuellen ZDB-Merkblatt „Verbundabdichtungen – Hinweise für die Ausführung von flüssig zu verarbeitenden Verbundabdichtungen mit Bekleidungen und Belägen aus Fliesen und Platten für den Innen- und Außenbereich“, herausgegeben vom Fachverband Fliesen und Naturstein, Stand 2012-08, des ZDB-Leitfadens „Hinweise für die Planung und Ausführung von Abläufen und Rinnen in Verbindung mit Abdichtungen im Verbund (AIV)“, herausgegeben vom Fachverband Fliesen und Naturstein, Stand 2012-08, sowie neue Technologien und Stoffe zur Abdichtung von Innenräumen in einer klar strukturierten Abdichtungsnorm zusammen.
Die DIN 18534 gilt für die Abdichtung von Boden- und Wandflächen in Innenräumen
mit einer planmäßigen Anstauhöhe bis zehn Zentimeter und ist somit für die Planung von Badezimmern, gewerblich genutzten Küchen, Schwimmbeckenumgängen, Duschanlagen, Produktions- und Gewerbeflächen sowie Bodenflächen mit Ablauf zwingend zu beachten. In der Altbausanierung ist die Norm nur dann anzuwenden, wenn Techniken und Verfahren eingesetzt werden können, die in der Norm beschrieben sind.
Die DIN 18534 „Abdichtung von Innenräumen“ umfasst sechs Teile:
Teil 1: Anforderungen, Planungs- und Ausführungsgrundsätze, Stand 2017-07
Teil 2: Abdichtung mit bahnenförmigen Abdichtungsstoffen, Stand 2017-07
Teil 3: Abdichtung mit flüssig zu verarbeitenden Abdichtungsstoffen im Verbund mit Fliesen und Platten (AIV-F), Stand 2017-07
Teil 4: Abdichtung mit Gussasphalt oder Asphaltmastix, Stand 2017-07
Teil 5: Abdichtung mit bahnenförmigen Abdichtungsstoffen im Verbund mit Fliesen und Platten (AIV-B), Stand 2017-08
Teil 6: Abdichtung mit plattenförmigen Abdichtungsstoffen im Verbund mit Fliesen und Platten (AIV-P), Stand 2017-08
Teil 1 regelt allgemeine beziehungsweise stoffunabhängige Einwirkungen auf die Abdichtung und die baulichen Erfordernisse. Im Anhang A sind Prinzipskizzen über die Zuordnung von Flächen zu den Wassereinwirkungsklassen und über die abzudichtenden Bereiche enthalten. In den stoffspezifischen Teilen 2 bis 6 sind auch Vorgaben für die Planung und Ausführung von baulichen Details enthalten, wie Anschlüsse an Bodeneinläufe, Rohrdurchführungen, Ausführung der Übergänge zwischen Boden und Wand sowie in Wandecken.
Kriterien für die Bemessung
Der Abdichtungsstoff und die Abdichtungsbauart werden unter anderem nach den auftretenden Beanspruchungen durch Wasser, mechanische Einwirkungen aus dem Untergrund (Fugen- und Rissbewegungen) und gegebenenfalls zusätzlichen Einwirkungen, wie chemische Belastungen in Großküchen und an den Umgängen von Schwimmbecken, ausgewählt beziehungsweise festgelegt.
Die je nach zu erwartender Wasserbeaufschlagung entstehenden Einwirkungen werden in vier verschiedene Wassereinwirkungsklassen W0-I bis W3-I unterteilt (siehe Tabelle Wassereinwirkungsklassen). An feuchteunempfindlichen Wandflächen mit der Wassereinwirkungsklasse W1-I, deren dahinterliegende Bauteilschichten (zum Beispiel Dämmungen) selbst einen ausreichenden Feuchteschutz bieten, kann nach DIN 18534-1, Punkt 5.2.1 auf eine Abdichtung verzichtet werden. Zu beachten ist dabei, dass im Bereich von Durchdringungen und Anschlussfugen kein Wasser eindringen und die dahinterliegenden Bauteilschichten durchfeuchten darf. Bei Flächen der Wassereinwirkungsklasse W0-I, deren Oberfläche gleichzeitig Wasser abweisend ist, sowie Bereichen, wo kein Spritzwasser zu erwarten ist, darf ebenfalls auf eine Abdichtung verzichtet werden.
Bei der Auswahl der Abdichtungsart müssen zudem mechanische Einwirkungen aus dem Untergrund beachtet werden. Dazu gehören mögliche Fugenbewegungen, die entsprechend Teil 1, Punkt 5.3.1 in drei Fugenarten (F1-I bis F3-I) unterteilt werden: F1-I sind Fugen im Abdichtungsuntergrund, F2-I sind Fugen an Einbauteilen und Durchdringungen und F3-I sind Fugen im Tragwerk (Bewegungsfugen). Außerdem müssen eventuell vorhandene Risse, deren Breite sich nach dem Aufbringen der Abdichtung ändern kann, oder Risse, die neu entstehen können, berücksichtigt werden. Daher werden im Teil 1 drei verschiedene Rissklassen R1-I bis R3-I definiert (siehe Tabelle Rissklassen).
Planung und Ausführungsgrundsätze
Die Wassereinwirkungsklasse, die Fugenart und die Rissklasse muss der Planer festlegen. Aus der Wassereinwirkungsklasse ergeben sich im Teil 1, Punkt 6.2, die zulässigen Untergründe. Anschließend können in den stoffspezifischen Teilen 2 bis 6 die möglichen Abdichtungsbauarten ausgewählt und die Detailausbildungen festgelegt werden.
Während in den Wassereinwirkungsklassen W0-I und W1-I feuchteempfindliche Abdichtungsuntergründe zulässig sind, dürfen in den Wassereinwirkungsklassen W2-I und W3-I nur feuchteunempfindliche Untergründe eingesetzt werden. Wenn Bodenflächen und nicht abzudichtende Wandflächen aufeinandertreffen, ist entsprechend Teil 1, Punkt 8.5.1 die Fußbodenabdichtung statt bisher 15 Zentimeter jetzt nur noch fünf Zentimeter über Oberkante Fertigfußboden (OKFF) an der Wand aufzukanten. Wird auch die Wand abgedichtet, muss die Abdichtung bis mindestens 20 Zentimeter oberhalb der Wasserentnahmestelle beziehungsweise über den Spritzwasserbereich geführt werden. An Türen ist die Fußbodenabdichtung auch an den Laibungen hinterlaufsicher heraufzuführen, was der Planer im Bauablaufplan berücksichtigen muss. Flächen unter und hinter Wannen sind gemäß Teil 1, Punkt 8.5.2 abzudichten oder die Wanne ist mittels Wannenranddichtbändern mit der Abdichtung zu verbinden. Explizit wird in der Norm darauf hingewiesen, dass Silikonfugen keine Abdichtung darstellen. Verläuft die Abdichtung unterhalb der Wanne, dürfen dort auch nur die zum Anschluss der Wanne notwendigen Rohre installiert werden. Verbindliche Vorgaben für das Gefälle sind auch der neuen DIN 18534 nicht zu entnehmen. Die Festlegung des Gefälles erfolgt durch den Planer objektspezifisch in Abhängigkeit des Bodenbelages und der erforderlichen Aufstauhöhe über Bodeneinläufen.
Neue Abdichtungsstoffe
Rissüberbrückende mineralische Dichtungsschlämmen und Reaktionsharze waren als flüssig zu verarbeitende Abdichtungsstoffe im Verbund mit Fliesen und Platten in der Stoffnorm (Teil 2) und im Beiblatt 1 der früheren DIN 18195 bereits aufgeführt. Die Ausführung war bisher jedoch lediglich im Ausführungsteil für Behälter und Becken (Teil 7) geregelt. Bahnen- und plattenförmige Abdichtungen im Verbund mit Fliesen und Platten waren bisher weder in der DIN 18195 noch im ZDB-Merkblatt „Verbundabdichtungen“ erwähnt. Bis zum Erscheinen der neuen Norm waren diese Abdichtungsstoffe daher als nicht geregelte Sonderkonstruktionen zu bewerten. Jetzt ist in der DIN 18534 zum ersten Mal die Anwendung von flüssig zu verarbeitenden Abdichtungsstoffen (AIV-F) in Innenräumen im Teil 3, die Verwendung von bahnenförmigen Verbundabdichtungsstoffen (AIV-B) in Teil 5 und die Verwendung von plattenförmigen Verbundabdichtungsstoffen (AIV-P) in Teil 6 geregelt.
Die Eignung der neu aufgenommenen Abdichtungsstoffe im Zusammenspiel mit den einzelnen Systemkomponenten, wie Fliesenverlegemörtel, Dichtbänder oder Manschetten, muss durch eine Europäische Technische Zulassung (ETA) nach ETAG 022 oder mit einem allgemein bauaufsichtlichen Prüfzeugnis (abP) nachgewiesen werden. Der Abdichtungsaufbau mit den dazugehörigen Systemkomponenten ist ebenfalls in der ETA oder im abP festgelegt. Eine Vermischung verschiedener Komponenten aus unterschiedlichen Abdichtungssystemen ohne ETA oder abP ist nicht zulässig.
Flüssig zu verarbeitende Abdichtungen müssen eine Mindesttrockenschichtdicke aufweisen. Hier wurden die Werte aus dem ZDB-Merkblatt „Verbundabdichtungen“ übernommen: Polymerdispersion (DM) 0,5 Millimeter, rissüberbrückende mineralische Dichtungsschlämmen (CM) 2,0 Millimeter und Reaktionsharze (RM) 1,0 Millimeter. Falls
in der ETA oder im abP größere Werte angegeben sind, gelten die höheren Anforderungen. Für die Festlegung der Nassschichtdicke sollte auf die Trockenschichtdicke dmin ein Dickenzuschlag (dz) von mindestens 25 Prozent berücksichtigt werden, sofern der Hersteller keine anderen Vorgaben macht. Die Nassschichtdicken und der Verbrauch des Abdichtungsstoffes sind während der Ausführung fortlaufend zu überprüfen. In der Wassereinwirkungsklasse W3-I müssen die festgestellten Nassschichtdicken dokumentiert werden.
Polymerdispersionen (DM) dürfen im Wandbereich in den Wassereinwirkungsklassen W0-I bis W2-I und im Bodenbereich lediglich in den Wassereinwirkungsklassen W0-I bis W1-I eingesetzt werden. Der Einsatz von Polymerdispersionen (DM) ist somit zum Beispiel auf Bodenflächen in bodengleichen Duschen (Wassereinwirkungsklasse W2-I) nicht mehr möglich! Für rissüberbrückende mineralische Dichtungsschlämmen (CM) und Reaktionsharze (RM) bestehen hinsichtlich der Wassereinwirkungsklasse keine Einschränkungen. Diese Abdichtungsstoffe sind bis zur Wassereinwirkungsklasse W3-I an Wand und Boden einsetzbar. Die flüssig zu verarbeitenden Abdichtungsstoffe (AIV-F) dürfen ausschließlich auf Untergründen der Rissklasse R1-I angewendet werden.
Die in der DIN 18534-3, Punkt 7.6.2 vorgeschriebenen Flanschbreiten von Entwässerungsrinnen und Einbauteilen betragen mindestens 50 Millimeter. Bei Nachweis durch den Hersteller kann in den Wassereinwirkungsklassen W0-I bis W2-I die Flanschbreite auf 30 Millimeter verringert werden, wenn zweikomponentige mineralische Dichtungsschlämmen oder Reaktionsharze (keine Polymerdispersionen!) verwendet werden. In der Wassereinwirkungsklasse W3-I beträgt die Mindestflanschbreite grundsätzlich mindestens 50 Millimeter.
Uwe Wild ist Sachverständiger für das für das Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerhandwerk sowie für Holz- und Bautenschutz in Brandis bei Leipzig.
MEHR INFORMATIONEN
Hier wurden die Notwendigkeit einer Neugliederung und Anpassung der alten DIN 18195 „Bauwerksabdichtungen“ an neue Abdichtungstechnologien und die wesentlichsten Änderungen in der neu herausgegebenen DIN 18533 „Abdichtung von erdberührten Bauteilen“, Teile 1 bis 3, ausführlich erläutert.
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