Im Klageverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) hat Generalanwalt Szpunar in seinen heute veröffentlichten Schlussanträgen zum Ausdruck gebracht, dass er die Verbindlichkeit der Mindest- und Höchstsätze der HOAI für unvereinbar mit dem EU-Recht hält. Aus seiner Sicht behindern diese in unzulässiger Weise die Niederlassungsfreiheit, weil sie Architekten und Ingenieuren nicht die Möglichkeit gäben, sich über niedrige Preise im Markt zu etablieren. Das abschließende Urteil des EuGH wird für das zweite oder dritte Quartal 2019 erwartet.
Weitere Informationen zum Vertragsverletzungsverfahren finden Sie hier
War dieser Artikel hilfreich?
Weitere Artikel zu: