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Elektroautos: Ladestationen richtig planen

Wie man für Elektroautos Ladestationen plant, welche Stecker es gibt, welche Leistung wo sinnvoll ist und was bald Gesetz wird.

19.03.202010 Min. 17 Kommentar schreiben
Elektroauto an Wandladestation
Eine Option für große Wohnanlagen oder Bürogebäude sind Wandladestationen.

Dieser Beitrag wurde im Mai 2021 aktualisiert.

Von Michael Krödel

Die Elektromobilität soll als ein wichtiger Baustein der Energiewende deutlich ausgebaut werden. So hat sich 2019 mit 63.281 reinen Elektroautos (also ohne Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge) die Zahl der Neuzulassungen im Vergleich zu 2018 fast verdoppelt. Und das ist erst der Anfang.

17 Gedanken zu „Elektroautos: Ladestationen richtig planen

  1. „Sinnvoll ist somit, die Ladestation nicht mit einem angeschlagenen Ladekabel sondern mit einer Buchse vom Typ2 auszustatten.“ Was ist daran sinnvoll? Ist ja an der Tankstelle auch nicht so, oder?

    Antworten
  2. Danke Herr Prof. Krödel. Dies ist die beste Zusammenfassung der letzten 11 Jahre, großer Applaus! Im halb-öffentlichen Bereich gibt die Ladesäulenverordnung für das AC-Laden, mindestens eine Typ2 Buchse vor. Im privaten Bereich bietet sich aus Komfortgründen ein fest angeschlagenes Kabel an!
    Rachid Ait Bouhou
    (Wissenschaftlicher Beirat im Bundesverband eMobilität e.V.)

    Antworten
  3. Die Authentifizierung und Autorisierung erfolgt in Zukunft über ISO 15118 direkt vom Fahrzeug. Hierzu gibt es schon Wallboxen und Ladesäule.

    Antworten
  4. Sehr geehrter Professor Krödel,

    sollte man bei der Vorbereitung einer Wallbox in der Garage eines Einfamilienhauses ein oder zwei Leerrohre einplanen? Ich habe gehört, dass Strom und Internet nicht durch ein Leerrohr verlegt werden können. Ist das so richtig?

    Vielen Dank für Ihre Auskunft!

    Antworten
    • Sehr geehrte Frau Reineke,

      zu Ihrer Frage zu der Anzahl an Leerrohren: Tatsächlich ist es sinnvoll, Stromleitungen und Datenleitungen räumlich getrennt zu verlegen. Bei der Vorbereitung über Leerrohre wären das dann tatsächlich zwei getrennte Leerrohre. Hauptaspekt in dieser Beziehung ist die EMV (elektromagnetische Verträglichkeit).

      Wie groß der Abstand sein sollte, hängt von dem zu übertragenden Datenvolumen und der Schirmung des Datenkabels ab. Details dazu sind in der EN 50174-2 beschrieben. Wenn keine Detailklärungen erfolgen, sollte ein Abstand von 20 cm mindestens eingehalten werden.

      Mit herzlichen Grüßen

      Michael Krödel

      Antworten
  5. Sehr geehrte Damen und Herren,
    Generell dürfen Starkstromleitungen und Datenleitungen nicht zusammen in einem Leerrohr in der Wand, im Boden oder Fundament verlegt werden. Dies ist nicht erlaubt, wegen der gegenseitigen EMV Beeinträchtigung.
    Mfg.
    Wolfgang Brenner
    TÜV Sachverständiger E.Technik und Blitzschutz.

    Antworten
  6. Wir haben eine Tiefgarage mit 100 Stellplätzen, die sich unter 4 Häusern befindet. Jedes Haus hat einen Hausanschluss. Die Tiefgarage wird von einem dieser Häuser versorgt (Beleuchtung, Garagentor, etc). Können wir, um die Last zu verteilen, die Stellplätze von den jeweiligen Häusern mit Strom anschließen? Also 25 Stellplätze pro Hausanschluss. Wäre das erlaubt oder dürfen wir nur von dem einen Haus die Stellplätze versorgen?

    Antworten
    • Sehr geehrter Herr Sert,

      grundsätzlich sollte es möglich sein, die Ladestationen auf mehrere Hausanschlüsse zu verteilen – d.h. technisch spricht da nichts dagegen.

      Im Detail hängt das aber vom jeweiligen Energieversorger ab. Ganz konkret müssen Sie den Anschluss sowieso beantragen und somit sollten Sie unter Nennung der konkreten Liegenschaft und Benennung des konkreten Leistungsbedarfs das bei Ihrem Energieversorger beantragen oder vorab unverbindlich anfragen.

      Bitte beachten Sie aber dabei, dass Sie dann in Bezug auf das Last-Management nicht eine große Anlage, sondern 4 kleinere Anlagen haben. D.h. Sie brauchen auch 4 Last-Management-Systeme. Das ist nicht dramatisch und vielleicht auch die bessere Lösung – sollte aber beachtet werden. Und womöglich lassen Sie sich für eine konkrete Entscheidung vorher mal Angebote für beide Varianten vorlegen …

      Mit herzlichen Grüßen

      Michael Krödel

      Antworten
  7. Frage zur Checkliste Punkt 5 (Stellplatzgröße).
    Woher kommen diese Empfehlungen (5 bzw. 5,5 x 3 m)?
    Ich (Elektroplaner) suche Dokumente, die den Architekten „vorschreiben“ die Stellplätze mit Ladepunkten und Ladeinfrastruktur größer auszulegen (gemäß GEIG §7 ist jeder dritte Stellplatz mit Ladeinfrastruktur auszustatten).
    Wie man aus Erfahrung weiss, ziehen Empfehlungen und gut gemeinte Ratschläge bei Argumenten wie Platzmangel und Mehrkosten nicht sehr gut.

    Antworten
    • Die Anforderung kommt aus der VDI 2166. Diese Richtlinie versteht sich als Planungshilfe für Planer, Architekten und Bauherren und gilt für die Ausstattung von Gebäuden mit Ladeplätzen für die Elektromobilität und die Ausstattung und Gestaltung der Ladeplätze selbst. Sie ist rechtlich leider NICHT verbindlich – aber eine empfohlene Orientierung.

      Antworten
  8. Sehr geehrter Professor Krödel,
    wir sind eine Eigentümergemeinschaft mit 35 TG-Plätzen und planen eine Solaranlage und die Ausstattung mit Ladestationen. Auf die Möglichkeit für den Ladevorgang mittels einer Gleichstrom-Ladestation (Ladebetriebsart 4) gehen Sie nur kurz ein, daher meine Frage: macht es Sinn, den Gleichstrom aus der Solaranlage direkt in die Ladestation zu leiten? Welche Vor- bzw. Nachteile hätte dieses Verfahren?
    Mit freundlichen Grüßen
    B. Blaschke

    Antworten
    • Sehr geehrter Herr Blaschke,

      richtigerweise klingt die Variante mit dem Gleichstrom-Laden sinnvoll, wenn Sie eine PV-Anlage haben. Immerhin erzeugt diese zunächst Gleichspannung und das gleiche braucht letztlich auch das Fahrzeug. Dabei ist das bereits technisch nicht ganz so einfach, dann die Spannungen sind unterschiedlich. Und Spanungserhöhung/-verminderung hoher Ströme erfolgt üblicherweise über Transformation. Dies wiederum basiert auf Wechselspannung.

      Aber es scheitert viel einfacher an verfügbaren Fahrzeugen (die mit Gleichspannung geladen werden können) sowie preislich attraktiven „kleinen“ DC-Ladestationen.

      Noch sehe ich somit keine andere sinnvolle Lösung als die Installation von Wechselstrom-Ladestationen (LBA 3). Ob sich das in Zukunft ändert, ist schwer zu sagen. Ich kann mir das für die nächsten 5 Jahre aber nicht vorstellen.

      Antworten
  9. Sehr geehrter Herr Professor Krödel,
    wir haben eine Eigentumswohnung in einem Haus mit 12 Wohnungen und 20 Stellplätzen. Ich habe einen Mercedes B250e Hybrid bestellt, den ich mit dem standardmäßig mitgelieferten „Ladeziegel“ laden möchte. Die Ladeleistung ist mit 2,4 kw angegeben. Die Ladezeit bei leerem Akku soll 4-5 Stunden betragen.
    Aus diesem Grunde möchte ich einen einphasigen 220V-Anschluss mit Schuko-Steckdose, 10A-Absicherung und eigenem FI verlegen lassen.
    Nach meinem Kenntnisstand sollten daraus keine sicherheitsrelevanten Probleme resultieren, da die Hauselektrik aus 2015 relativ neu ist.
    Da ich mehrfach Berichte gelesen habe, dass das Laden über Schuko-Steckdosen mit Brandrisiko durch Leitungsüberlastung behaftet sein soll, würde mich hierzu Ihre Meinung interessieren.
    Ich nehme an, dass sich das Brandrisiko auf alte Hausinstallationen bezieht.

    Vielen Dank für Ihre Beurteilung im Voraus.

    Mit freundlichen Grüßen
    Klaus Burkhard

    Antworten
    • Sehr geehrter Herr Burkhard,

      die von Ihnen angesprochene Brandgefahr resultiert tatsächlich aus der Überlastung von Leitungen oder Kontaktstellen aufgrund einer Dauerbelastung. In Bezug auf das „Laden mit Schukosteckdose“ und einer zeitgemäßen Installation sollte ein Dauerstrom einen Wert von 10 A nicht überschreiten. Sehr sinnvoll ist auch die Absicherung durch einen eigenen FI (wird in Normen sogar gefordert, aber in der Praxis oft nicht beachtet, da Nutzer an vorhandenen Schukosteckdosen laden). Somit entspricht das soweit Ihren Ausführungen.

      Bei älteren Installationen liegt ein hohes Risiko vor, dass sich Teile der elektrischen Anlage (d.h. der Verkabelung vom Hausanschluss bis zur Steckdose) selbst bei diesem Wert übermäßig erhitzen und eine Brandgefahr darstellen. Auch dies haben Sie als Vermutung bereits korrekt formuliert.

      Die wesentliche Frage ist nun, ob im Einzelfall (d.h. konkret bei Ihnen) eine zeitgemäße UND FEHLERFREIE Installation vorliegt. Bei einer Installation aus dem Jahre 2015 ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass diese einen Dauerstrom von 10 A ohne übermäßige Erhitzung verträgt. Per Webseite und aus der Ferne lässt sich das aber nicht beurteilen. Nun schreiben Sie, dass Sie diesen einen Punkt „verlegen lassen“ wollen. Somit sollte das die entsprechende EFK (Elektrofachkraft) bestätigen bzw. durch übliche Messungen (Isolationsmessung, Schleifenimpedanz etc.) nachweisen.

      Mit herzlichen Grüßen

      Michael Krödel

      Antworten
  10. Unsere Eigentümergemeinschaft überlegt, ein Lastmanagement für Ladestationen in Auftrag zu geben. Wir haben gut 100 Stellplätze, der Hausanschluss gibt aber nur 100 kW her, mit Lastmanagement möglicherweise bis zu 180 kW.

    Ist es in dieser Konstellation überhaupt sinnvoll, solch ein Lastmanagement zu installieren oder sollte nicht zuerst mal geprüft werden, den Hausanschluss zu verstärken? Das ganze erscheint mir der Versuch zu sein, Mangel zu verwalten. Denn es ist ja schon erkennbar, dass der Strom für über 100 Stellplätze mit BEV bei weitem nicht reichen wird und später weitere Investitionen nötig werden.

    Antworten
    • Zu dem Kommentar vom 06:40 2021-12-15 noch folgendes: Den Eigentümern wird seitens des Verwalters noch Angst geschürt, dass einzelne Eigentümer der Gemeinschaft durch Anträge auf Lademöglichkeiten für ihren Stellplatz Strom entziehen können, indem sie sich z.B. 22 kW Anschlüsse legen lassen die dann der Eigentümergemeinschaft später für das Lastmanagement fehlen würden.

      Kann jemand verlangen, einen 22 kW Anschluss zu bekommen, wenn für alle ja nur 100 kW zur Verfügung stehen?

      Sollte nachträglich ein Lastmanagement durch die Eigentümerversammlung beauftragt und installiert werden, kann der/die Eigentümer mit individuellem Anschluss den Anschluss an das gemeinschaftliche Lastmanagement für BEV verweigern und dadurch den verfügbaren Strom für das Lastmanagement verweigern, welches für alle Stellplätze reichen muss?

      Antworten

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