Von Fabian P. Dahinten
In der Kolumne von vergangener Woche habe ich euch berichtet, Mitglied in der Architektenkammer werden zu wollen. Genauer gesagt in einer der 16 Landesarchitektenkammern. In meinem Fall ist dies die Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen. Der reguläre Weg sieht vor, nach erfolgreichem Masterabschluss in einem Architekturstudium, zwei Jahre lang in allen Leistungsphasen zu arbeiten und währenddessen Fortbildungspunkte zu sammeln: durch Seminare und andere fachliche Veranstaltungen.
Eine kurzes Seminar hat in der Regel zwei Punkte, der hessische Architektentag ganze fünf Punkte. Es dauert also etwas, bis man die benötigte Punkteanzahl zusammen hat. Je nach Bundesland ist dies unterschiedlich. In Hessen werden 80 Punkte gefordert. Erst nachdem all dies abgeschlossen ist, stellt man den Aufnahmeantrag bei der Architektenkammer. Ich selbst hatte schon so einen Antrag in der Hand. Es war ein kompletter Ordner mit allen zusammengetragenen Unterlagen.
Fünf gute Gründe, Juniorarchitektin oder Juniorarchitekt zu werden
Die „Juniormitgliedschaft“ – oder wie sie in Hessen heißt: die „Freiwillige Mitgliedschaft“ – lässt nun zu, dass ich direkt nach meinem Abschluss als (nicht vollwertiges) Mitglied Teil der hessischen Architektenkammer sein kann (nicht in allen Bundesländern gibt es diese Art der Mitgliedschaft). Die Vorteile:
- Reduzierter Beitrag bei der späteren „richtigen“ Eintragung
- Beratungsleistungen können genutzt werden
- Vergünstigte Preise bei den benötigten Fortbildungen und Seminaren
- Das Deutsches Architektenblatt ist kostenlos in der Mitgliedschaft enthalten
- Neben dem Networking-Aspekt gibt es auch eine Interessenvertretung, also Vertreter*innen des Nachwuchses die auch innerhalb der Kammer beratende Stimme haben und somit auch politisch Themen anbringen können
Ein Haken für Freelancer: die Berufshaftpflichtversicherung
Für mich sind das genug Gründe für eine Anmeldung. Das zweiseitige Formular hatte ich zwar schnell ausgefüllt. Aber so leicht ist es dann doch nicht. Folgendes Problem: Ich arbeite als Freelancer, bin also nicht fest angestellt. Dadurch muss ich für die Eintragung eine Berufshaftpflicht nachweisen. Da ich selbst nicht baue, gab es für mich bisher noch keinen Grund, mir eine meist teure Berufshaftpflichtversicherung zuzulegen. Deshalb gedulde ich mich noch etwas, bis ich mich „Juniorarchitekt“ – oder wie es in Hessen heißt: „cand. AKH“ – nennen darf.
Fabian P. Dahinten studierte Architektur an der Hochschule Darmstadt und startet nun ins Berufsleben.
Hier findet ihr alle Nachwuchs-Kolumnen von Fabian.
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Hallo Fabian,
wissen Sie, ob man in verschiedene Büro die Berufspraxis sammeln kann? z.B., ich habe in einem Büro ein Jahr in Lph 5-8 gearbeitet und in anderem Büro ein Jahr in Lph 1-4 gearbeitet.
Danke! 🙂
Gison
Hallo Gison,
Berufspraxis aus verschiedenen Büros nachzuweisen ist prinzipiell möglich. Allerdings sollten Sie unbedingt vorher bei der Architektenkammer Ihres Bundeslandes nachfragen, wie die genauen Formalitäten sind und in welchem Umfang man die Leistungsphasen nachweisen muss. Da gibt es Unterschiede zwischen den 16 Länderkammern.
Sie können sich nachträglich nicht die Praxis anrechnen lassen. Sie müssen sich vor Beginn bei der Kammer melden
Kann ich Mitglied in der Architektenkammer sein, ohne je mindestens eine
Realschule , Fachhochschule oder Uni besucht zu haben.
Bei uns wohnt jemand, der sich immer als Mitglied der Architektenkammer ausgibt,
aber über keine Vorlageberechtigung verfügt.
Darf man sich mit einer Maurerlehre plus Anstellung in einem Architekturbüro
ohne jedes Studium Architekt nennen und auch auf dem Briefbogen verwenden`?
Für einen Hinweis wäre ich sehr dankbar
Es gibt durchaus Architektenkammern, die bei besonderen Qualifikationen Ausnahmen zulassen. Am besten informieren Sie sich direkt bei der Architektenkammer Ihres Bundeslandes.