Die EU-Kommission hat die Einführung einer sogenannten „Dienstleistungskarte“ aufgegeben (siehe DAB 11.2017, „Niemand verliebt sich in einen Binnenmarkt„). Dieses elektronische Genehmigungsverfahren sollte die grenzüberschreitende Tätigkeit von Dienstleistern wie Architekten erleichtern. Weil Deutschland die Möglichkeit verloren hätte, die eigenen Anforderungen an die Qualifikation hier arbeitender Architekten oder an den Verbraucherschutz durchzusetzen, hatte sich die BAK über ihr Verbindungsbüro in Brüssel gegen die „Karte“ ausgesprochen. Da auch von anderen Seiten viel Widerspruch kam, sieht die Kommission nun in ihrem Arbeitsprogramm für 2021 „keine Einigung in Sicht“ und „seit 2018 keine Fortschritte“. Auch die Reform des Notifizierungsverfahrens, das die Meldepflicht für neue Gesetze betrifft, wurde zurückgezogen.