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Zurück Nachwuchs-Kolumne #43

Juniorarchitekt werden: GbR gründen

Damit eine Berufshaftpflichtversicherung bezahlbar bleibt, ist es als angehender Juniorarchitekt sinnvoll, sich mit jemand anderem zusammenzutun. Hierfür gründet unser Kolumnist eine GbR – als Zwischenlösung

09.12.20203 Min. Kommentar schreiben
In einem GbR-Vertrag können Juniorarchitekten regeln, wie sie zusammenarbeiten wollen.

Von Fabian P. Dahinten

Meine Geschichte zur freiwilligen Kammermitgliedschaft als Juniorarchitekt hat ja nun schon ein paar Episoden. Heute folgt eine weitere: rund um die Gesellschaft bürgerlichen Rechts, kurz GbR. Dorthin hat es mich über die Berufshaftpflichtversicherung verschlagen. Eine solche muss ich aufgrund meiner freiberuflichen Tätigkeit abschließen, um als Juniorarchitekt in die Kammer eintreten zu können.

Die Beratungsgespräche zur Berufshaftpflicht waren sehr unterschiedlich, mal mehr auf mich bezogen, mal etwas allgemeiner gehalten. Besonders das Gespräch mit einer Versicherung, die sich auf uns als Architekt*innen spezialisiert hat, war aufschlussreich. Aufgrund des langfristigen Plans, mich mit der ehemaligen Kommilitonin und sehr guten Freundin Katharina selbstständig zu machen, ist noch ein weiterer Zwischenschritt für uns sinnvoll: die Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, kurz GbR.

Zwischenlösung: erst GbR, dann Juniorarchitekt

Die Form der Partnerschaftsgesellschaft (PartG mbB) hätte ich bevorzugt, doch dieser Schritt ist erst mit der vollwertigen Kammermitgliedschaft möglich. Worin sich die GbR und die PartG mbB unterscheiden, ist in diesem Artikel gut beschrieben. Mein Plan lautet also, die GbR als Zwischenlösung zu nutzen, um diese dann in hoffentlich weniger als zwei Jahren in eine PartG mbB zu überführen.

Aber nun zum Vorteil, wenn ich jetzt schon eine GbR gründe: Katharina und ich können uns die Kosten für die Berufshaftpflichtversicherung teilen. Das ist gerade zu Beginn eine große Erleichterung, da sich zwar die Höhe des Beitrags für die Berufshaftpflicht am Honorar orientiert, es aber Grundbeiträge gibt, an denen wir nicht vorbeikommen. Daher macht es für uns als Newcomer einen großen Unterschied, ob wir beide jeweils den Grundbeitrag zahlen oder ob wir ihn uns teilen können. Außerdem ist es nicht verkehrt, sich in diesen rechtlichen Formen des Unternehmertums schon mal etwas zu üben.

Einen Vertrag aufsetzen, aber wie?

Doch wie gründet man eine GbR? Auf jeden Fall mit einem Vertrag, der die Eckpfeiler der Zusammenarbeit regelt. Es geht wohl auch ohne, doch überall lese ich die dringende Empfehlung zur Schriftform. Alles klar, also mache ich wie gewohnt erstmal Google auf und suche nach „GbR Vertrag Architekten“.

Eigentlich hatte ich mich auf eine bunte Sammlung von halb seriösen Seiten eingestellt, doch was gleich oben auftaucht, ist eine Vorlage für Architekten-GbRs der Architektenkammer Baden-Württemberg, mit Bausteinen und detaillierten Erläuterungen. Damit kann ich super arbeiten und weiß vor allem, dass es aus einer verlässlichen Quelle kommt.

Nun bin ich also meinem Ziel, der Architektenkammer als Juniormitglied beizutreten, wieder einen Schritt näher gekommen.

 

Fabian P. Dahinten studierte Architektur an der Hochschule Darmstadt startet nun ins Berufsleben und engagiert sich bei der Nachwuchsorganisation nexture +.

Hier findet ihr alle Nachwuchs-Kolumnen von Fabian.

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