DABonline | Deutsches Architektenblatt
Menü schließen

Mehr Inhalt

Services

DABonline | Deutsches Architektenblatt
Zurück Förderung

BEG: neue Bundesförderung für effiziente Gebäude startet 2021

Die Förderungen von KfW und BAFA werden ab Januar 2021 mit der BEG neu geordnet. Die Bundesarchitektenkammer informiert über den Zeitplan und die Inhalte

16.12.202013 Min. 11 Kommentar schreiben

Aktuelle Information vom 26.04.2022

Seit 24. Januar 2022 konnten nach einem kurzfristigen Förderstopp keine Anträge mehr für BEG WG (Kredit- und Zuschussvariante) und für BEG EM (Kreditvariante) bei der KfW gestellt werden. Am 21. Februar 2022 wurden zumindest die Förderungen für Sanierungen wieder aufgenommen, am 20. April 2022 unter veränderten Bedingungen auch die Neubauförderung.


Mit dem Jahr 2021 ist sie an den Start gegangen: die neue „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG). Die bisherigen Förderungen der KfW und des BAFA für die Energieeffizienz von Gebäuden und die Nutzung erneuerbarer Wärme werden damit zusammengefasst und neu organisiert. Die bislang zehn Teilprogramme in vier Förderprogrammen werden ab 2021 in drei Teilprogrammen gebündelt: Wohngebäude, Nichtwohngebäude und Einzelmaßnahmen.

Mit der Durchführung ab 2021 wird das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) die Förderinstitute KfW und BAFA beauftragen. Zunächst startet die BEG ab 1. Januar 2021 mit der Vergabe der Zuschüsse für alle Einzelmaßnahmen durch das BAFA. Ab 1. Juli 2021 folgen dann die Kreditvariante der Einzelmaßnahmenförderung sowie die systemische Förderung für Wohn- und Nichtwohngebäude durch die KfW. Antragsteller müssen mit der BEG für ihr Vorhaben zur Inanspruchnahme sämtlicher Förderangebote nur noch einen Antrag bei nur noch einem Förderinstitut stellen. Damit soll die Adressatenfreundlichkeit und Attraktivität der Förderung deutlich gesteigert, diese noch stärker auf ambitioniertere Maßnahmen gelenkt und die Antragsverfahren deutlich vereinfacht werden.

Mit der Einführung der BEG werden die Schnittstellen zwischen investiver Förderung und Energieberatung sowie Baubegleitung verbessert. So wird die Umsetzung von Maßnahmen, für die ein individueller Sanierungsfahrplan erstellt wurde, zusätzlich gefördert. Des Weiteren wird die bislang optionale Einbindung von Energieeffizienz-Experten bei Nichtwohngebäuden künftig verbindlich. Auch die Höhe der Förderung für die Baubegleitung wird angehoben.

 


11 Gedanken zu „BEG: neue Bundesförderung für effiziente Gebäude startet 2021

  1. Ich hätte zum Artikel eine Frage: Wir planen 2021 zu bauen und wollen auch auf eine Erdwärmeheizung setzen in Verbindung mit einem KFW 55 Haus. Nun stellen wir uns die Frage, ob wir den BAFA Antrag für die Erdwärmeheizung dieses Jahr noch stellen, da die Wärmepumpe nicht mehr als Einzelabnahme 2021 gefördert wird und uns somit Geld verloren ginge.
    Gleichzeitig ist uns nicht klar, ob es möglich ist, dieses Jahr die BAFA Förderung noch zu beantragen und bis zum 30.06.2021 auch noch die KfW Förderung zusätzlich zur BAFA Förderung zu erhalten.

    Antworten
    • Das Deutsche Architektenblatt und die Bundesarchitektenkammer können leider keine Beratung im Einzelfall anbieten. Bitte wenden Sie sich als Bauherr oder Planer an die Hotlines von KfW oder BAFA. An Planer richten sich außerdem die FAQ des BMWi.

      Antworten
    • Ich habe die gleichen Fragen wie Sie. Ich habe nirgendwo gelesen, dass es nicht mehr möglich sein wird, die ehemalige KFW 15x parallel zur BAFA Heizen mit EE zu beantragen. So wie ich es verstanden habe, wird aus der BAFA H.EE nur eine Einzelmaßnahme, die auch parallel laufen kann. Also Grundförderung BEG WG (ehem. KfW 15x) und diverse zusätzliche Föderungen als BEG EM, die eigenständig beantragt werden müssen.

      Wäre super, wenn ein Nutzer, der dies liest, seine Erfahrungen teilt…

      Antworten
  2. ‚@Jerrit/Martin: Wir wollen auch kommendes Jahr bauen. Als ich erst gelesen hatte, dass die BAFA Einzelmaßnahme für Energie Effizientes Bauen für z.B. Erdwärmepumpe (35% Förderung) ersatzlos gestrichen wird, war ich erst frustriert. Aber wenn ich das nun richtig verstanden habe, gibt es ja für egal welche KfW Effizienzhausstufe nun das EE-Paket, wenn man mindestens 55% der Heizenergie aus erneuerbaren Energien bezieht.
    Und mit dem EE-Paket erhöht sich zum einen der Fördersatz um weitere 2,5% beim Neubau und zusätzlich erhöht sich die Förderhöhe von 120.000€ auf 150.000€!! Bei nem KfW 55 Haus bekommt man also bei z.B. mit Erdwärmepumpe zukünftig nicht mehr nur 18.000€ Zuschuss, sondern (15%+2,5%)*150.000€ = 26.250€. Also 8250€ mehr als zuvor. Wenn man z.B. rund 24.000€ für ne Erdwärmebohrung +Wärmepumpe rechnet und vorher über die BAFA-Förderung 35%*24.000=8400€ Förderung bekommen hat, die es ja nun nicht mehr gibt, bekommt man 8250€ über das EE-Paket beim KfW 55 Haus nun mehr.
    Ich finde die Formulierungen im Gesetzesentwurf ehrlich gesagt besser verständlich, als ich es bislang auf allen sonstigen Internetseiten gelesen habe. Auf vielen Webseiten steht z.B. fälschlicherweise (wenn ich das richtig verstanden habe), dass für die Erhöhung des Fördersatzes und die höhere Fördersumme das EE-Paket UND KfW 40 plus notwendig wäre. EE-Paket reicht aber aus. Hier der Entwurf der technischen Mindestanforderungen: https://www.gih.de/wp-content/uploads/2020/11/201124_TMA_WG.pdf

    Antworten
  3. Hallo Jerrit,

    ich habe den gleichen Plan und mein Energieberater empfiehlt, den BAFA Antrag noch in diesem Jahr zu stellen, da er die andere Lösung für zu riskant hält. Auch er hat bisher keine abschließende Aussage.

    Antworten
  4. BaFA bezieht sich auf die Heizungsanlage. Da bekommt man, wenn der Antrag noch in diesem Jahr bis 31.12.2020 gestellt wird, 14.000 €. Fällt 2021 weg. Antrag kann man in genau einem Jahr nachverlängern. Das hat nichts mit dem Tilgungszuschuss der KfW zu tun. Dieser ist extra und bezieht sich auf die Energieeffizienz 55/40/40plus

    Alle Angaben nur so, wie ich es verstanden habe bei meinem aktuellen Bauprojekt.

    Wer das Baukindergeld noch mitnehmen will, muss den Bauantrag aktuell bis 31.03.2021 einreichen. Scheint nicht verlängert zu werden.

    Antworten
  5. Hallo Zusammen,

    wir sanieren Anfang 2021 ein Haus zum KfW-Effizienzhaus 115. Anträge sind noch nicht gestellt. Passiert spätestens im Februar.

    Funktioniert das jetzt noch oder wird das 115 schon ab 1.1. abgeschafft?

    VG

    Antworten
  6. Wir wollten eigentlich am 01.05.2021 mit Aushub und Kellerbau beginnen für ein KfW40 Plus Haus. Jetzt haben wir gelesen, dass für die neue BEG Förderung der Vertrag mit dem Bauträger erst am 01.07.21 geschlossen werden darf. Damit würde sich unser Baubeginn um ca. 6 Monate verzögern. Gibt es Ideen, wie man dennoch schon vorher starten kann, z.B durch „Eigenvergabe“ Kellerbau? Beim Stichtag 01.07. heisst es ja explizit nicht Spatenstich, sondern „Sie stellen Ihren Antrag, bevor Sie einen Liefer- und Leistungs­vertrag oder Kaufvertrag abschließen. Planungs- und Beratungs­leistungen können Sie aber schon vor Ihrem Antrag in Anspruch nehmen.“ Welcher Leistungsvertrag ist bei einem Neubau gemeint, den Vertrag mit dem Sanitär oder schon der Vertrag Kellerbau?

    Antworten

Schreibe einen Kommentar