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Tageslicht in Innenräumen: die neue Norm DIN EN 17037

Mit der DIN EN 17037 ist erstmals eine ­europäische Norm zum Tageslicht in Innenräumen erschienen. Die Anforderungen werden höher und sind womöglich nur noch von Fachplanern zu bewältigen

28.01.20218 Min. 2 Kommentar schreiben
Büro mit viel Tageslicht durch große Fenster
Ausreichendes Tageslicht in Aufenthaltsräumen, besonders in Büros, fördert das Wohlbefinden und die Leistungsfähigkeit.

Dieser Beitrag ist unter dem Titel „Mehr Licht!“ im Deutschen Architektenblatt 02.2021 erschienen.

Von Roman Jakobiak

Ob die Helligkeit eines Innenraums bei Tage ausreicht, ob eine Sichtverbindung nach außen gegeben ist und ob die Besonnung den Empfehlungen entspricht, kann auf Grundlage der DIN 5034 „Tageslicht in Innenräumen“, Teil 1 „Allgemeine Anforderungen“, veröffentlicht im Juli 2011, beantwortet werden. Im März 2019 erschien nun die neue DIN EN 17037 „Tageslicht in Gebäuden“. Als europäische Norm verdrängt sie die nationale Normung aus den durch sie geregelten Sachverhalten. Wesentliche, den Stand der Technik markierende Inhalte der deutschen Normenreihe 5034 werden daher in Kürze zurückgezogen werden müssen. Tabelle 3 bietet eine Gegenüberstellung der Anforderungen beider Normen.

Die DIN EN 17037 legt Kriterien zur Beurteilung der Tageslichtversorgung, der Aussicht, der Besonnungsdauer und der Blendung in Räumen fest. Hierfür werden im Anhang Kennwerte festgelegt, die jeweils erfüllt sein müssen, damit die Empfehlungsstufen „Gering“, „Mittel“ oder „Hoch“ erreicht werden. Die Empfehlungsstufen für die Tageslichtversorgung orientieren sich dabei an einem in der Planung anzustrebenden Niveau, das abhängig von der Nutzung zu wählen ist. Damit unterscheidet sich diese Norm von der bisher in Deutschland geltenden DIN 5034, bei der Mindestanforderungen im Vordergrund standen.

Das bei der DIN 5034 besonders häufig überprüfte Kriterium der „Mindesthelligkeit“, das sich auf den aus psychischer Sicht erforderlichen Helligkeitseindruck eines Innenraumes bezieht, findet in der europäischen Norm keine direkte Entsprechung.

Zeichnung eines Beispielraumes nach DIN EN 17037 und Nachweisorten nach DIN 5034-1
Abbildung 1: Darstellung eines Beispielraumes mit Bezugsebene und Rasterpunkten nach DIN EN 17037 (oben) und Nachweisorten nach DIN 5034-1 (unten)

2 Gedanken zu „Tageslicht in Innenräumen: die neue Norm DIN EN 17037

  1. Wider den Regulierungswahn

    Der Mensch ist von Natur aus eigentlich relativ flexibel und anpassungsfähig.

    Somit habe ich bisher bei Dunkelheit einfach das Licht angemacht, bei Helligkeit aus, bei Sonnenschein die Jalousie runtergelassen (was bei Bildschirmarbeit meist der Dauerzustand ist) und bin damit auch ganz gut zurecht gekommen. Auch mit der Tatsache, dass ich zwar Aussicht habe, vorschriftsmäßig mit Boden – „Landschaft“ – Himmel – Anteil, mir diese aber, da auf eine innerstädtische Hauptstraße führend, nicht besonders gut gefällt.

    Die Aussicht jedoch, zukünftig neben all den anderen bereits bestehenden Normen und Regelwerken, welche ohnehin kaum noch jemand vollständig überblickt und teilweise auch nicht mehr versteht, nun auch noch dieses Regelwerk in den Planungsprozess integrieren zu dürfen, belastet mein persönliches „psychisches Wohlbefinden“ als Planer erheblich mehr, als ab und zu ein paar Lux zu wenig abzubekommen.

    Bisher bestehende und oftmals recht auskömmliche Regelwerke immer stärker zu spezifizieren und zu erweitern, wird in Kürze zwangsläufig dazu führen, dass gar nichts mehr geht. Sei es, weil sich viele Anforderungen nicht mehr widerspruchslos miteinander vereinbaren lassen, sei es, weil viele Bauherren nicht mehr Willens sind, immer mehr Fachplaner und Sachverständige zu bezahlen bzw. sie es sich teilweise auch nicht mehr leisten können.

    Wer zu viel will, bekommt am Ende gar nichts mehr oder das Gegenteil von dem, was er sich erhofft hat.

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