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Frisches Grün: Ausstellung für junge Landschaftsarchitektur

Der bdla gibt bis zu zwölf jungen Planungsbüros eine eigene Bühne – und zwar in Form der Ausstellung „Frischgrün21“ auf der diesjährigen Bundesgartenschau in Erfurt. Die Bewerbung muss bis zum 15. März erfolgen

16.02.20212 Min. Kommentar schreiben
Beispiel für junge Landschaftsarchitektur: Naturkabinett und Jahresbaumgarten in Dechow (gm013 landschaftsarchitektur).

In den vergangenen Jahren hat sich eine junge Landschaftsarchitekturszene entwickelt, die sich neben den größeren und etablierten Landschaftsarchitekturbüros behauptet. Der Bund Deutscher Landschaftsarchitekten hat sich zum Ziel gesetzt, die besondere konzeptionelle Herangehensweise und entwurfliche Qualität der jungen Kollegen herauszustellen und zu vermitteln. Dazu soll die Ausstellung „Frischgrün21“ dienen, die unter gleichem Namen erstmals im Jahr 2008 in Berlin veranstaltet wurde und nun im Rahmen der Bundesgartenschau in Erfurt neu aufgelegt wird. Wer sich einen Platz sichern möchte, kann sich bis zum 15. März 2021 hier kostenfrei online bewerben.

Ausstellung auf der Buga in Erfurt

Zehn bis zwölf junge Landschaftsarchitektinnen und Landschaftsarchitekten, die sich in den vergangenen Jahren durch ihre geplanten und realisierten Arbeiten profilieren konnten, werden durch ein Fachgremium ausgewählt, um ihre Büros und ihre Projekte zu präsentieren. Die Ausstellung wird am 7. Juli 2021 im Pavillon im Erfurter Egapark eröffnet, danach sind die Arbeiten für rund vier Wochen zu sehen.

Jünger als 40 Jahre

Teilnehmen können deutsche oder in Deutschland ansässige Landschaftsarchitekten, die zum Zeitpunkt der Einreichung der Bewerbung jünger als 40 Jahre alt sind und deren Eintragung in einer Architektenkammer nicht länger als zehn Jahre zurückliegt. Zudem können sich auch selbstständige Freiraumplaner bewerben, die jünger als 40 Jahre alt, jedoch kein Mitglied einer Architektenkammer sind. Ebenfalls am Auswahlverfahren teilnehmen können Büropartnerinnen, die sich in der Nachfolge eines Landschaftsarchitekturbüros befinden und jünger als 40 Jahre alt sind, auch, wenn sie noch kein Mitglied einer Architektenkammer sind. Hierbei ist bei der Auswahl der einzureichenden Projekte die persönliche Beteiligung an den eingereichten Projekten darzustellen.

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