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Zurück Nachwuchs-Kolumne #61

Juniorarchitekt werden: alle Bedingungen erfüllt

Da unser Kolumnist freiberuflich arbeitet, ist seine Anmeldung als sogenanntes freiwilliges Mitglied in der Architektenkammer etwas komplizierter. Soch nun sind alle Hürden genommen – und schon rückt der „große“ Kammerantrag in den Blick

28.04.20213 Min. Kommentar schreiben
Als Juniorarchitekt*in kann man in Diskussionen mitsprechen und andere Einsteiger*innen kennenlernen

Von Fabian P. Dahinten

In meinen früheren Kolumnen habe ich schon mehrmals über mein Ziel geschrieben, mich vor meinem vollwertigen Eintritt in die Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen als Juniorarchitekt beziehungsweise freiwilliges Mitglied anzumelden. Doch es gab ein paar Hürden, die ich vorher noch nehmen musste.

Juniorarchitekt bedeutet, dass ich zwar formell Mitglied der Kammer bin, aber weder bei den Kammerwahlen mitmachen kann, noch die große Bauvorlageberechtigung erhalte. Dennoch ist die Mitgliedschaft als „Juniorarchitekt*in“, so wie es die Kammer in Baden-Württemberg nennt, ein guter Einstieg in die Kammerwelt: um in Diskussionen mitsprechen zu können und andere Einsteiger*innen kennenzulernen.

Juniorarchitekt*in werden, ist schnell gemacht – eigentlich

Verglichen mit dem großen Beitrittsantrag für die vollwertige Kammermitgliedschaft ist der Antrag für Juniorarchitekt*innen wirklich überschaubar und die Unterlagen sind schnell zusammengestellt. Schon letztes Jahr hatte ich meinen Antrag ausgefüllt – aber festgestellt, dass die Anmeldung in meinem Fall nicht ganz so leicht ist.

Der Knackpunkt lag in meinem Beschäftigungsverhältnis, denn ich arbeite auf freiberuflicher Basis und bin nicht festangestellt. Daher muss ich auch schon als „cand. akh“, das ist die Bezeichnung der Hessischen Landeskammer für Juniorarchitekt*innen, eine Berufshaftpflichtversicherung nachweisen.

Juniorarchitekt mit GbR und Haftpflichtversicherung

Das ist zwar sicherlich ein Thema, das ich früher oder später ohnehin angegangen wäre. Doch nun war ich gezwungen es vorzuziehen, wie ich euch im November 2020 schon berichtet hatte. Die passende Versicherung zu finden, war dank ein paar speziell auf Architekt*innen und Innenarchitekt*innen spezialisierter Anbieter gar nicht so schwer. Doch dann kam noch die erforderliche Gründung einer GbR hinzu. Das lest ihr am besten in meiner damaligen Kolumne selbst.

Nun bin ich seit wenigen Wochen Teil einer GbR, besitze eine Berufshaftpflichtversicherung über Sach- und Personenschäden und kann meinen Antrag aus dem Herbst letzten Jahres endlich vollständig abschicken. Es ist ein tolles Gefühl, denn die Themen habe ich die letzten Monate immer mit mir herumgetragen. Nicht weil sie so kompliziert sind, sondern weil man sich auch immer etwas damit beschäftigen sollte, gerade wenn es um Verträge und Versicherungen geht.

Auch den „großen“ Kammerantrag schon im Blick

Die Unterschriften auf dem GbR-Vertrag und der Berufshaftpflichtversicherung sind nun getrocknet und ich kann den Antrag als Juniorarchitekt – ach so, ich meinte natürlich: „cand. akh“ – endlich abschicken. Jedenfalls, sobald die beglaubigten Zeugniskopien von meiner Hochschule eintreffen. Die hatte ich vor lauter Berufshaftpflicht, GbR und Co. ganz vergessen.

Dieses Kapitel ist nun also bald abgeschlossen. Doch ich habe schon mal einen Blick in den großen Kammerantrag geworfen und kann versprechen, dass es dazu auch die eine oder andere Kolumne geben wird.


Fabian P. Dahinten studierte Architektur an der Hochschule Darmstadt startet nun ins Berufsleben und engagiert sich bei der Nachwuchsorganisation nexture+.

Hier findet ihr alle Nachwuchs-Kolumnen von Fabian.

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