Darf ich Architekturfotos von meinem Projekt an Fachmedien weitergeben oder bei Architekturpreisen einreichen? Und welche Rechte sollten Auslober einfordern? Um solche Fragen zu klären und Urheberrechtsverletzungen zu vermeiden, haben der Bundesverband Architekturfotografie BVAF und der BDA eine Kooperationsvereinbarung geschlossen, die Vorbild für die ganze Branche sein soll. Dabei ist die Publikation „Architektur und Fotorecht“ entstanden, die neben einer Muster-Lizenzvereinbarung auch Hinweise zur Beauftragung von Architekturfotos gibt und über Urheber- und Nutzungsrechte informiert. Hier finden Sie den kostenloser Download als PDF.
Auch einge Architektenkammern haben gute Hinweise und Informationsblätter zum Thema (etwa die Architektenkammer Niedersachsen oder die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen).