Dieser Beitrag wurde am 7. April 2022 aktualisiert
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude umfasst Kredit- und Zuschussprogramme für den Neubau und die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus (BEG WG) sowie für einzelne energetische Maßnahmen (BEG EM) in bestehenden Gebäuden. Nicht alle Programmteile sind vom Förder-Stopp betroffen.
Wie ist der aktuelle Stand bei der KfW-Förderung von Sanierungen?
Vom 24. Januar bis zum 21. Februar 2022 konnten bei der KfW weder Anträge für Förderkredite und Zuschüsse für Sanierungen zum Effizienzhausstandard (Kredit 261 und Zuschuss 461) noch für Förderkredite für Einzelmaßnahmen im Bestand (Kredit 262) gestellt werden. Am 22. Februar wurden alle Programme zur Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen wieder gestartet. Die jeweiligen Förderbedingungen gelten nach dem Antragsstopp unverändert weiter.
Vom vorübergehenden Förderstopp nicht betroffen waren die Zuschüsse für Einzelmaßnahmen an bestehenden Gebäuden und die Förderung der Energieberatung für Wohngebäude, die jeweils vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) abgewickelt werden.
Wie ist der aktuelle Stand bei der Neubauförderung?
Der Förder-Stopp betraf weiterhin Neubauten: Seit 24. Januar 2022 konnten keine neuen Anträge für Förderkredite und Zuschüsse für Neubauten (Kredit 261 und Zuschuss 461) gestellt werden. Die Neubauförderung ist unter veränderten Bedingungen seit dem 20. April 2022 wieder möglich (Bei uns erfahren Sie mehr dazu.)
Endgültig eingestellt wurde die EH55-Neubauförderung. Das Förderende wurde vom ursprünglich vorgesehenen 31. Januar 2022 auf den 24. Januar 2022 vorgezogen.
Warum wurden die KfW-Programme auf Eis gelegt?
Im November war das Auslaufen der EH-55-Neubauförderung zu Ende Januar 2022 angekündigt worden. Das hat in den vergangenen Wochen zu einer enormen Antragsflut geführt: Zwischen November 2021 und 24. Januar waren bei der KfW Anträge in Höhe von mehr als 20 Milliarden Euro Fördervolumen eingegangen. Die im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung für die Bundesförderung effiziente Gebäude der KfW zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 5 Milliarden Euro sind danach bereits ausgeschöpft.
Der Löwenanteil der Anträge entfiel in den vergangenen Monaten auf die Programme Effizienzhaus 55, ein weiterer großer Anteil auf das Programm Effizienzhaus 40. Ähnlich sah es im vergangenen Jahr aus: 2021 gingen mit 6 Milliarden Euro rund ein Drittel der für Gebäudeeffizienzförderung verfügbaren Mittel in den EH55-Neubaustandard, der jedoch bei Neubauten weitgehend üblich ist. Das Ministerium sieht darin eine erhebliche Fehlsteuerung und Überförderung.
Erklärtes Ziel der Ampelkoalition ist, die Energieeffizienz nicht nur beim Neubau, sondern vor allem im Gebäudebestand möglichst schnell zu verbessern. Dort werden erheblich höhere CO2-Einsparungen je Fördereuro erreicht.
Wie ist die Finanzierung gesichert?
Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat im Februar neue Mittel für die BEG in Höhe von rund 9,5 Milliarden Euro bereitgestellt. Aus diesem Topf werden nun die wieder aufgenommene Sanierungsförderung und die geplante Neuaufnahme der EH40 Neubauförderung finanziert.
Was geschieht mit Anträgen, die noch nicht zugesagt wurden?
Anträge, die zum Zeitpunkt des Förderstopps am 24. Januar vorlagen, werden nach und nach abgearbeitet und ebenfalls aus den neu zur Verfügung gestellten Mitteln gezahlt.
Gibt es Lösungen für baureife Projekte?
Aktuell wird geprüft, ob Bauherren bei baureifen Projekten Mittel aus einem anderen Fördertopf der KfW erhalten können. Auch etwaige Härtefälle sollen so abgefedert werden.
Betroffene finden aktuelle Informationen am schnellsten auf der Website der KfW und der Website des BMWK.
Welche Fördermöglichkeiten gibt es aktuell noch für energieeffiziente Gebäude?
Vom Förderstopp nicht betroffen sind:
- Zuschüsse für Einzelmaßnahmen an bestehenden Gebäuden, die vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) abgewickelt werden,
- die Förderung der Energieberatung für Wohngebäude, die auch die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans umfasst.
- Darüber hinaus besteht nach wie vor die Förderung mittels Steuerrückerstattung.
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