- Was ist das QNG?
- Wie kommt man an die Klasse EH40 NH und an die Förderung?
- Welche Bewertungssysteme sind für das QNG registiriert?
- Wer vergibt das QNG?
- Sind Nachhaltigkeitsexperten einzubeziehen?
- Wo findet man Nachhaltigkeitsexperten?
- TERMINE ZU BEG UND QNG: Informationen und Weiterbildungen
Das Jahr 2022 war in Sachen Gebäudeförderung ein turbulentes Jahr. Zuerst der abrupte Förderstopp für alle KfW-Programme Ende Januar. Dann die Wiederaufnahme der Sanierungsprogramme im Februar. Gefolgt von langem Warten auf die Wiederaufnahme der Neubauförderung. Kaum ging diese am 20. April wieder an den Start, musste sie nach nur wenigen Stunden wieder eingestellt werden. Schon am darauffolgenden Tag, dem 21. April folgte Stufe 2 der Neubauförderung. Und zwar mit einem Novum: Neubauförderung geht seitdem nur noch mit Nachhaltigkeit.
BEG-Neubauförderung nur noch mit Nachhaltigkeitszertifikat QNG
Seit 21. April 2022 werden über die Bundesförderung Effiziente Gebäude (BEG) nur noch Neubauten gefördert, die erstens dem Effizienzhaus-Standard EH40 entsprechen und die zweitens eine sogenannte Nachhaltigkeitsklasse erreichen. Gekennzeichnet ist das mit dem Kürzel „NH“ (also EH40 NH). Die Effizienzhausstandards EH55, EH40 Plus und EH40 (ohne NH) werden bei Neubauten nicht mehr gefördert. Das heißt, wer neu baut und dies im Rahmen der BEG fördern lassen möchte, kommt inzwischen nicht mehr um das Thema Nachhaltigkeit drumherum.
QNG regelt, was als „nachhaltig“ gefördert wird
Was „nachhaltig“ bedeutet, regelt ein dafür geschaffenes staatliches Siegel: das sogenannte Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG). Das Siegel ist bereits Mitte 2021 in die BEG-Förderung eingeführt worden. Seinerzeit noch als optionaler Teil. Nun ist das QNG – zumindest für Neubauten – verpflichtend.
Neues Programm „Klimafreundliches Bauen“ ab 2023
Ab Anfang 2023 soll die Neubauförderung durch ein neues Programm „Klimafreundliches Bauen“ ersetzt werden, bei dem die Anforderungen aus dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude weiterentwickelt werden. Voraussichtlich wird sich das nachhaltige Bauen damit in der Gebäudeförderung auf Dauer als Fördervoraussetzung etablieren.
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Was ist das QNG? Ein Überblick
Das „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ QNG ist ein staatliches Gütesiegel für Gebäude, das durch das seinerzeit für das Bauwesen zuständige Bundesministerium des Innern 2021 eingeführt wurde. Aktuell ist das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) der Siegelgeber für das QNG.
QNG ist kein Bewertungssystem, es definiert Anforderungen an Nachhaltigkeitsbewertungen
Hervorzuheben ist, dass das QNG-System selbst kein Prüfprogramm oder Bewertungssystem im Sinne anderer Programme wie DGNB (Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen), NaWoh (Nachhaltigkeit im Wohnungsbau), BNB (Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen), BNK (Bewertungssystem Nachhaltiger Kleinwohnungsbau) etc. ist. Das QNG baut auf bestehenden Nachhaltigkeitsbewertungssystemen auf und legt die Anforderungen und Kriterien fest, die diese erfüllen müssen. Das QNG bildet also den inhaltlichen und prozessualen Rahmen, dem ein Nachhaltigkeitsbewertungssystem und dessen Anbieter entsprechen müssen. Ob dies so ist, wird durch die Deutsche Akkreditierungsstelle DAkkS überprüft. Hier wird die Akkreditierung ausgesprochen, die für eine Registrierung beim QNG-Siegelgeber notwendig ist.
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Wie kommt man an die Klasse EH40 NH und damit an die Förderung?
Um an die Förderung für ein Neubauprojekt zu kommen, muss neben dem Nachweis der Energiebilanz der Nachweis einer „nachhaltigen Bauweise“ erbracht werden. Letzteres geschieht über eine NH-Zertifizierung. Es sind also ein bei der dena gelisteter Energieeffizienz-Experte und ein Nachhaltigkeits-Konformitätsprüfer notwendig, um die Fördermittel erfolgreich beantragen zu können. Der Ablauf der Beantragung lässt sich wie folgt zusammenfassen:
1. Der Energieeffizienz-Experte kann und muss nach wie vor die Bestätigung für die Einhaltung der EH40-Anforderungen auf Basis der Energiebilanzierung erstellen. Dabei wählt er die NH-QNG-Zertifizierung aus.
2. Der Bauherr meldet dann (gemeinsam mit seinem Architekten) das Bauvorhaben zur Nachhaltigkeits-Zertifizierung bei einer für das QNG zugelassenen Zertifizierungsstelle an. Dies sind aktuell die für das QNG registrierten Systemanbieter (DGNB, NaWoh, Steinbeis-Institut, BiRN, etc).
3. Dort wird der Auditor beziehungsweise. Konformitätsprüfer ausgewählt und zugeteilt. Dieser schätzt das Projekt vorab ein, hinsichtlich der Chancen, die erforderlichen Nachhaltigkeitsanforderungen zu erfüllen und betreut dann den weiteren Verlauf der Zertifizierung.
4. Danach kann der KfW-Antrag vor Baubeginn gestellt werden.
5. Die Bestätigung der NH-Klasse erfolgt erst nach Abschluss des Bauvorhabens. Hierfür sind zwei Zertifikate notwendig, die durch die in Punkt 2.) erwähnte Zertifizierungsstelle vergeben werden:
- a) Erstens das Zertifikat „System“. Dieses erhält der Bauherr, wenn sein Bauvorhaben durch ein im QNG registriertes Nachhaltigkeitsbewertungssystem (DGNB, NaWoh, BNB, BNK, etc.) zertifiziert worden ist. Damit gelten die sogenannten „allgemeinen“ Anforderungen des QNG als erfüllt.
- b) Zweitens das Zertifikat „QNG“. Dieses erhält der Bauherr, wenn die sogenannten „besonderen“ Anforderungen des QNG erfüllt wurden. Diese sind im QNG-Handbuch dargestellt (Anlage 3 des Handbuchs „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“). Hier sind definierte Grenzwerte einzuhalten. Bei der Erfüllung der besonderen Anforderungen wird zwischen den Anforderungsniveaus PLUS und PREMIUM unterschieden.
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Welche Bewertungssysteme sind für das QNG registriert?
Das QNG ist, wie erwähnt, kein Nachhaltigkeitsbewertungssystem. Es nimmt stattdessen Bezug auf andere Systeme, wie
- DGNB: Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen
- NaWoh: Nachhaltigkeit im Wohnungsbau
- BNB: Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen
- BNK: Bewertungssystem Nachhaltiger Kleinwohnungsbau
Welche Systeme bislang für das QNG anerkannt wurden, lässt sich auf der Website www.nachhaltigesbauen.de nachschauen.
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Wer vergibt das QNG?
Das Qualitätssiegel darf nur durch Zertifizierungsstellen vergeben werden, die eine Akkreditierung durch die DAkkS nachweisen und aufrechterhalten. Die Zertifizierungsstellen sind aktuell i.d.R. die Systemanbieter selbst oder Institutionen mit der Lizenz, ein registriertes Bewertungssystem anzubieten. Die Zertifizierungsstellen überprüfen die erreichten Qualitäten nach Fertigstellung des Bauvorhabens und bestätigen die Erfüllung der QNG-Anforderungen.
Hierfür werden sie durch die Antragsteller (zum Beispiel Bauherren) beauftragt und sind für die technisch-operative Abwicklung der Prüfung der Voraussetzungen und für die Vergabe des Qualitätssiegels und dessen Zuerkennung zuständig. Die Geschäftsstelle Nachhaltiges Bauen im BBSR führt eine öffentlich zugängliche Liste der akkreditierten Zertifizierungsstellen. Bislang als Zertifizierungsstellen registriert sind:
- Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen DGNB (Zertifizierung nach eigenem System)
- Verein zur Förderung der Nachhaltigkeit im Wohnungsbau e.V. NaWoh (Zertifizierung nach eigenem System)
- Bau-Institut für Ressourceneffizientes und Nachhaltiges Bauen GmbH BiRN (Zertifizierung nach BNK)
- Steinbeis-Transfer-Institut Bau- und Immobilienwirtschaft (Zertifizierung nach BNB)
Mit der Registrierung weiterer Bewertungssysteme für das QNG können künftig auch weitere Zertifizierungsstellen hinzukommen.
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Sind Nachhaltigkeitsexperten einzubeziehen?
Nach den Bedingungen des Programms muss ein Nachhaltigkeitsexperte den Antragsteller bei der Aufstellung einer Qualitätssicherungsvereinbarung zur Erzielung von QNG-PLUS oder QNG-PREMIUM unterstützen und die Erfolgsaussichten des beantragten Zertifizierungsverfahrens schriftlich gegenüber der Bewilligungsbehörde des jeweiligen Förderprogramms bewerten.
Welche Qualifikation brauchen Nachhaltigkeitsexperten?
Von Gesetzgeber- oder Siegelgeberseite gibt es bislang keine Anforderungen an die Qualifikation der Nachhaltigkeitsexperten. Solche Anforderungen an die Experten und Planer werden bislang ausschließlich von den registrierten Systemanbietern gestellt. Allerdings in sehr unterschiedlichem Maße. Entsprechend gibt es bei den einzelnen Programmhaltern unterschiedliche Fortbildungen mit unterschiedlichen Abschlüssen und unterschiedlichen Zulassungsvoraussetzungen sowie Fortbildungspflichten. BNB-Sachverständigen beziehungsweise BNB-Koordinatoren ist es beispielsweise freigestellt, ob und wie sie ihr Wissen aktuell halten. DGNB-Consultants und DGNB-Auditoren wiederum sind verpflichtet, sich regelmäßig fortzubilden. Andernfalls erlischt die Lizenz.
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Wo findet man Nachhaltigkeitsexperten?
Es gibt bislang kein zentrales Register und keine zentrale Liste für Nachhaltigkeitsexperten. Diese sind bislang nur auf den Seiten der akkreditierten Zertifizierungsstellen abrufbar. Nachhaltigkeitsexperten firmieren heutzutage unter verschiedenen Bezeichnungen – je nachdem für welches Bewertungssystem sie fortgebildet worden sind:
- DGNB-Auditoren / DGNB-Consultants
- Nachhaltigkeitskoordinatoren NaWoh
- BNK-Auditoren
- BNB-Koordinatoren / BNB-Sachverständige
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Infoveranstaltungen „Klimafreundliches Bauen“
Die KfW bietet in Kooperation mit der BAK zwei Online-Infoveranstaltungen zur neuen Neubauförderung an, die sich an Mitarbeiter der Architektenkammern sowie an Expertinnen und Interessierte richten.
Weiterbildungen zu BEG und QNG
Akademie der AK Hessen (in Kooperation mit der DGNB)
- DGNB Grundlagenwissen Nachhaltiges Bauen – Nachhaltigkeitsziele kennen, umsetzen und gestalten (2-tägig)
12./13. Januar 2023, online - QNG-Qualifizierungsprogramm – Mit Qualifizierung DGNB-Consultant (6 Vormittage)
19. Januar bis 3. Februar 2023, online
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Sehr geehrte Mitleser,
die Bürokratie treibt wieder einmal herrlichste Blüten. Wer soll diesen Unsinn noch verstehen?
Ich verstehe den Artikel oben so, dass hier wahre Bürokratiemonster (fast) ohne irgendwelchen Nutzwert entstehen. Bauen wird dadurch komplizierter und teurer. Aber es sollen ja auch keine EFH mehr gebaut werden. Wahrscheinlich handelt es sich also um verhinderungstaktische Maßnahmen.
Kollegiale Grüße
F. Müller