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Energieeffizienz: Neue BEG-Sanierungsförderung

Die reformierte Sanierungsförderung der BEG enthält zahlreiche Änderungen: bei den Fördersätzen je nach Stufe und Klasse, für erneuerbare Energien, Biomasseanlagen oder Wärmepumpen. Auch Brennstoffzellen werden jetzt gefördert

Von: Eva Kafke
Eva Kafke schreibt vor allem über Wohnungbau, Sanierungen und Umbauten...

21.12.20227 Min. Kommentar schreiben
Fenster hinter Baugerüst und Plane
Für die Sanierungsförderung gelten ab Januar 2023 neue Bedingungen. Foto: Carl Campbell / Unsplash

Mit dem Jahreswechsel ist die zweite Reformstufe der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Kraft getreten. Sie beinhaltet zahlreiche Änderungen vor allem für die Sanierung. Die Neubauförderung wird als viertes Teilprogramm ausgegliedert und ab März 2023 in einer eigenen Richtlinie geregelt.

Im Zuge der BEG-Reform wurden die Förderrichtlinien für alle drei Teilprogramme – Wohngebäude, Nichtwohngebäude und Einzelmaßnahmen – umfassend überarbeitet. Architekten, Bauherren und Energieberater müssen sich nun mit neuen Boni, veränderten Fördersätzen und neuen Förderinhalten vertraut machen. Für alle Programmteile gilt: Antragsberechtigt sind künftig nicht nur Eigentümer, Pächter und Mieter, sondern alle Investoren.


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