Die Bundeskammerversammlung hat vergangenen September die Satzung in einigen Bereichen geändert. Zukünftig kann die Bundeskammerversammlung auch per E-Mail einberufen werden und der Vorstand in begründeten Fällen Online-Sitzungen durchführen. Die Namen einiger Ausschüsse wurden angepasst sowie ein Klage- und Beschwerderecht bei etwaigen Kompetenzüberschreitungen der Bundesarchitektenkammer geschaffen.
Die aktualisierte Satzung ist auf der Website der BAK veröffentlicht.
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