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Luftdichtheit der Gebäudehülle nach GEG: Wann und wie messen?

Was sagt das GEG zur Luftdichtheit? Wann sollte eine Messung stattfinden und was ist zu prüfen und zu dokumentieren?

27.03.202312 Min. Kommentar schreiben
Frau misst die Luftdichtheit eines Gebäudes
Blower-Door-Test: Mit dem Differenzdruck-Messverfahren wird die Luftdichtheit eines Gebäudes gemessen.

Dieser Beitrag ist unter dem Titel „Luftdichte Gebäudehülle“ im Deutschen Architektenblatt 04.2023 erschienen.

Von Klaus Vogel

Eine dauerhaft luftdichte Gebäudehülle ergibt sich aus dem Zusammenwirken von guter Planung, geeigneten Materialien und handwerklicher Sorgfalt. Für Neubauten wird sie seit der Wärmeschutzverordnung von 1995 bauordnungsrechtlich gefordert. Hierbei sind zwei Betrachtungen grundsätzlich voneinander zu unterscheiden: der qualitative Aspekt des Bauens und die Grenzwertbetrachtung.

Mittels sogenannter „Blower-Door-Tests“, also der Messung der Luftdurchlässigkeit der Gebäudehülle, kann überprüft werden, ob Grenzwerte eingehalten werden. Diese Messung sagt allerdings nicht zwingend etwas darüber aus, ob die Ausführung der Gebäudehülle auch den technischen Regeln entspricht. Sowohl die Energieeinsparverordnung (EnEV) als auch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) fordern eine Messung nur dann, wenn das Ergebnis bei der Berechnung des Primärenergiebedarfs berücksichtigt werden soll. Da die Lüftungswärmeverluste einen nennenswerten Anteil der Energieverluste eines Gebäudes ausmachen, hat die Messung der Luftdurchlässigkeit im Rahmen der energetischen Optimierung jedoch kontinuierlich an Bedeutung gewonnen.

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