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Bauartgenehmigung für Gebäudeklasse 4

Von: Marion Goldmann
Marion Goldmann wählt für das DAB die wichtigsten Produktneuheiten aus....

06.07.20241 Min. Kommentar schreiben


James Hardie Europe hat eigenen Angaben zufolge als erster Hersteller eine Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG) für den Bau von hochfeuerhemmenden, tragenden und raumabschließenden Wänden in Holzrahmen- beziehungsweise Holztafelbauweise für die Gebäudeklasse 4 erhalten. Mit der ABG Z-19.34-2663 sind für Innenwände jetzt auch Konstruktionen möglich, bei denen zur Hohlraumdämmung außer Mineralwolle (1.000 °C/30 kg/m³) ein Glaswollprodukt sowie eine Einblasdämmung auf Basis von Steinwolle verarbeitet werden können.

Die Einblasdämmung ist vor allem für die elementierte Vorfertigung von Wandelementen relevant. Beispielsweise wird dadurch auch eine Wandkonstruktion möglich, die im Innenbereich den Einsatz von Furnierschichtholz erlaubt, das im Vergleich zu Konstruktionsvollholz die dreifachen Lasten aufnehmen kann. In Verbindung mit „fermacell“-Gipsfaserplatten können so die Ständerquerschnitte schlanker ausfallen. Im Außenbereich sind rein mineralische WDVS sowie – ebenfalls in Kombination mit den Gipsfaserplatten – vorgehängte hinterlüftete Fassaden möglich.

 

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