DABonline | Deutsches Architektenblatt
Menü schließen

Mehr Inhalt

Services

DABonline | Deutsches Architektenblatt
Zurück Nachwuchs-Kolumne #223

Tarifvertrag im Architekturbüro 1/2: Gibt es so etwas überhaupt?

Medienberichte über Streiks und Auseinandersetzungen um Gehälter kennen wir alle – in anderen Branchen. Doch von einem Tarifvertrag fürs Architekturbüro hat kaum jemand je etwas mitbekommen – nicht mal die meisten Betroffenen.

Von: Fabian P. Dahinten
Fabian P. Dahinten schreibt über den Einstieg ins Berufsleben, über...

02.10.20243 Min. Kommentar schreiben
Pappschild mit der Aufschrift

Auseinandersetzungen um bessere Arbeitsbedingungen sind in anderen Branchen ein Klassiker, in Architekturbüros hingegen weitgehend unbekannt.
kristina rütten/stock.adobe.com

Bahn und Verspätung, Deadline und Nachtschicht, Architekturbüro und Tarifvertrag, Bauantrag und digital – zumindest eines dieser vier Wortpaare klingt für mich unbekannt und unpassend. Der digitale Bauantrag ist zwar in aller Munde, aber in der Realität selten gesehen. Ganz anders sieht es bei dem zweiten ungleichen Pärchen aus: Der Tarifvertrag fürs Architekturbüro ist den meisten unbekannt, aber möglicherweise schon verbreiteter als der digitale Bauantrag.

Also ja: Es gibt ihn, den Tarifvertrag für Architekturbüros. Wie sieht er aus? Wann gilt der Tarifvertrag und für wen? Wer verhandelt ihn und werden bald alle angestellten Architekt:innen mit Trillerpfeifen vor den Baustellen stehen und für mehr Gehalt demonstrieren? Darauf gibt es in dieser zweiteiligen Kolumne Antworten.

Ein Anruf gab den Anstoß

„Kennst du jemanden, der sich mit den Gehältern in unserer Branche beschäftigt?“ – Mit dieser Frage überraschte mich ein Freund beim abendlichen Anruf. Natürlich erzählte ich sofort von der anstehenden Veröffentlichung der großen Nachwuchsumfrage von nexture+. Doch woher die Frage kam, war viel spannender: von der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (Verdi). Hanna Binder ist stellvertretende Verdi-Bezirksleiterin in Baden-Württemberg und hat die Telefonkette in Gang gebracht.

Entweder Geld oder Architektur?

„Wer Geld verdienen möchte, studiert nicht Architektur.“ Der Spruch gehört zu den Klassikern im Studium und in den Gehaltsverhandlungen. Ich habe ihn schon unzählige Male gehört und wahrscheinlich auch schon oft selbst gesagt.

Mittlerweile sehe ich den Spruch differenzierter, denn ohne auskömmliche Honorare für die Architekturbüros können deren Inhaber auch keine ordentlichen Gehälter zahlen. Das ist jedoch keine Ausrede für schwarze Schafe, deren Beschäftigungsverhältnisse und Bezahlung fraglich sind.

Tarifvertrag für kleine und mittlere Architekturbüros

Der existierende Tarifvertrag für Architekturbüros ist tatsächlich exakt für die Architektur- und Stadtplanungsbüros geschaffen worden. Große Konzerne wie Züblin, Hochtief und Co. unterliegen anderen Tarifverträgen, ebenso die Angestellten im öffentlichen Dienst. Der Tarifvertrag kann also passgenau auf die kleinen und mittleren Architekturbüros angepasst werden. Das ist er sogar schon und er wird in der anstehenden neuen Tarifrunde auch noch weiter optimiert.

Ohne Engagierte kein Tarifvertrag

„Die Tarifrunde wird geführt, aber einen Abschluss wird es aus unserer Sicht erst geben“, so Hanna Binder, „wenn mehr Verdi-Mitglieder sich in die Tarifrunde aktiv einbringen. Es fehlt an der Bekanntheit des Tarifvertrages und der Möglichkeit, Druck auf die Arbeitgeberseite auszuüben. Kurzum: Es braucht Angestellte, die sich für bessere Arbeitsbedingungen einsetzen.

Wann gilt ein Tarifvertrag in meinem Büro? Wer hat Vorteile von einem Tarifvertrag? Antworten darauf findet ihr im zweiten Teil der Kolumne.


Die Nachwuchs-Kolumnen des DAB schreibt ein junges Team im wöchentlichen Wechsel. Unsere Autor:innen sind Johanna Lentzkow, Fabian P. Dahinten, Luisa Richter und Lorenz Hahnheiser.

War dieser Artikel hilfreich?

Danke für Ihr Feedback!

Schreibe einen Kommentar

Sie wollen schon gehen?

Bleiben Sie informiert mit dem DABnewsletter und lesen Sie alle zwei Wochen das Wichtigste aus Architektur, Bautechnik und Baurecht.

Wir nutzen die von Ihnen angegebenen Daten sowie Ihre E-Mail Adresse, um Ihnen die von Ihnen ausgewählten Newsletter zuzusenden. Dies setzt Ihre Einwilligung voraus, die wir über eine Bestätigungs-E-Mail noch einmal abfragen. Sie können den Bezug des Newsletters jederzeit unter dem Abmeldelink im Newsletter kostenfrei abbestellen. Nähere Angaben zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten und zu Ihren Rechten finden Sie hier.