1. Untersuchungsdesign und Rücklauf
Im Zeitraum vom 6. Mai bis 14. Juni 2024 hat die Bundesarchitektenkammer zusammen mit den Architektenkammern der Länder eine breit angelegte Strukturumfrage (für das Berichtsjahr 2023) unter den Architektinnen und Architekten in Deutschland durchgeführt.
Befragt wurden die selbstständig tätigen sowie die angestellten und beamteten Mitglieder der Architektenkammern der Länder im Rahmen einer Online-Befragung. Zu der Befragung eingeladen wurden insgesamt 92.909 Kammermitglieder. 17.093 Kammermitglieder beteiligten sich an der Befragung (bereinigte Rücklaufquote: 18,4%).
Die Strukturbefragung wurde von der BAK aufbereitet als
- Ausgewählte Ergebnisse aller Kammermitglieder
- Gesamtergebnisse nur für selbstständige Kammermitglieder, auch ausgewertet nach Bundesländern und Fachrichtungen
- Gesamtergebnisse nur für angestellte und beamtete Kammermitglieder, auch ausgewertet nach Juniormitgliedern und Fachrichtungen
Online-Hinweis: Aus Gründen der Sichtbarkeit und des Verständnisses für Suchmaschinen ist in einigen Überschriften von „Architekten“ oder „Architekturbüros“ die Rede, weil diese Formulierungen potenziellen Suchbegriffen am besten entsprechen. Selbstverständlich sind beide Geschlechter sowie andere Fachrichtungen mitgemeint.
Arithmetisches Mittel: Beim arithmetischen Mittel handelt es sich um den umgangssprachlichen „Durchschnitt“ (Ø). Dieser wird errechnet, indem sämtliche Einzelangaben addiert und durch die Anzahl der Fälle dividiert werden. Bei großer Streuung der Einzelwerte um das arithmetische Mittel ist diese Maßzahl allerdings in Bezug auf die tatsächliche Verteilung wenig aussagekräftig. Sie ist „ausreißerempfindlich“.
Median: Der Median, häufig auch als „Zentralwert“ bezeichnet, ist der Merkmalswert, der in der Mitte einer ihrer Größe nach geordneten Reihe von Einzelwerten liegt. Der Median ist also der Wert, den mindestens 50% der Befragten nicht über- und unterschreiten. Bei dieser Maßzahl fallen eventuell auftretende Extremwerte nicht so stark ins Gewicht wie beim arithmetischen Mittel.
2. Wer sind die Kammermitglieder?
Fachrichtungen der Kammermitglieder
- 85% der Befragten sind Absolventen der Fachrichtung Architektur.
- 6% der Innenarchitektur,
- 8% der Landschaftsarchitektur und
- 7% der Stadtplanung
(Mehrfachnennung möglich)
Alter der Kammermitglieder
Die befragten Kammermitglieder sind durchschnittlich 49 Jahre alt. Das Durchschnittsalter der selbstständig tätigen Kammermitglieder ist seit dem Berichtsjahr 2015 von 53 Jahren auf aktuell 55 Jahre gestiegen und liegt über dem der abhängig Beschäftigten (Ø 47 Jahre). Der Anteil der über 60-Jährigen unter den selbstständig tätigen Kammermitgliedern ist seit 2015 von 20% auf jetzt 30% gestiegen.
Seit 2019 steigt das Durchschnittsalter der angestellten und beamteten Kammermitglieder kontinuierlich an (2019: 45 Jahre / 2021: 46 Jahre / 2023: 47 Jahre). Angestellte im öffentlichen Dienst sind mit ø 51 Jahren die älteste, Angestellte in Architektur- / Planungsbüros mit ø 43 Jahren die jüngste Gruppe unter den abhängig beschäftigten Kammermitgliedern.
Geschlechterverhältnis der Kammermitglieder
Die Mehrheit aller Kammermitglieder ist männlich (55%). Der Frauenanteil unter den Befragten ist jedoch in den letzten Jahren leicht gestiegen. Die selbstständig tätigen Kammermitglieder sind überwiegend Männer (70%), während unter den Angestellten und Beamten die Frauen mit 52% knapp in der Mehrheit sind.
Ein überdurchschnittlich hoher Frauenanteil unter den angestellten und beamteten Kammermitgliedern zeigt sich:
- bei Angestellten in Architektur- / Planungsbüros (55%) und im öffentlichen Dienst (56%),
- bei abhängig Beschäftigten bis 40 Jahre (61%) und
- bei Kammermitgliedern der Fachrichtung Innenarchitektur (76%).
Selbstständige, Angestellte und Art des Arbeitgebers
Einer selbstständigen Tätigkeit gehen 31% der Befragten nach – ein leichter Rückgang von 33% (2021). Selbstständige Kammermitglieder sind in aller Regel als Allein- oder Mitinhaber eines Pla-nungsbüros tätig (89%). 6% beschreiben ihre Tätigkeit als freie Mitarbeit. 3% führen ein Sachverständigenbüro, 1% ein baugewerbliches Unternehmen und 1% geht einer anderen Tätigkeit nach.
69% der Befragten sind als Angestellte oder Beamtete tätig:
- 48% von ihnen in einem Architektur- / Planungsbüro,
- 24% in der gewerblichen Wirtschaft und
- 28% im öffentlichen Dienst.
Weibliche Kammermitglieder sind überdurchschnittlich häufig in Planungsbüros angestellt, ihre männlichen Kollegen bei anderen privatwirtschaftlichen Arbeitgebern.
Studium und Abschluss
Mit 44% verfügt fast jeder Zweite über einen Diplomabschluss einer Fachhochschule. 35% haben ein Diplom einer Technischen Hochschule oder Universität. 21% haben einen Bachelor- oder Masterabschluss. Im Schnitt liegt der Hochschulabschluss aller Kammermitglieder 21 Jahre zurück. Abhängig Beschäftigte haben ihr Studium vor durchschnittlich 19 Jahren beendet. Bei den selbstständig Tätigen liegt es im Schnitt 27 Jahre zurück.
23% aller Kammermitglieder haben einen Teil des Studiums im Ausland verbracht. Vor allem die jüngeren Generationen zieht es ins Ausland, weshalb der Anteil der Kammermitglieder mit Auslandssemester kontinuierlich steigt (2017 lag er noch bei 15%).
Der Kammereintritt erfolgt im Schnitt 4,8 Jahre nach dem Hochschulabschluss.
Unterbrechung der Berufstätigkeit und Ruhestand
35% der Befragten haben ihre berufliche Tätigkeit seit Berufseinstieg einmal oder mehrmals unterbrochen oder phasenweise in Teilzeit ausgeübt. Unter den abhängig Beschäftigten ist dieser Anteil deutlich höher als unter den selbstständig Tätigen (41% gegenüber 22%), was zumindest teilweise auf den höheren Anteil an Frauen und jüngeren Personen in der Gruppe der abhängig Beschäftigten zurückzuführen sein dürfte.
Weibliche Kammermitglieder haben ihre Berufstätigkeit deutlich häufiger schon einmal unterbrochen oder reduziert als ihre männlichen Kollegen, und die Unterbrechung fällt dann bei Frauen im Schnitt deutlich länger aus als bei Männern.
Mit 67 Jahren planen die befragten Kammermitglieder im Schnitt in den Ruhestand zu gehen. Selbstständige beabsichtigen länger zu arbeiten als abhängig Beschäftigte (Ruhestand mit ø 69 Jahren gegenüber ø 67 Jahren).
3. Architekturbüros: Berufliche Fort- und Weiterbildung
27 Stunden pro Jahr wenden die befragten Kammermitglieder durchschnittlich für die persönliche Fort- und Weiterbildung auf, Selbstständige mehr als abhängig Beschäftigte (ø 32 Stunden gegenüber ø 24 Stunden). Einen im Vergleich der abhängig beschäftigten Kammermitglieder überdurchschnittlich hohen Fortbildungsaufwand betreiben die Beamten (ø 34 Stunden).
68% der abhängig beschäftigten Kammermitglieder konnten sich im vergangenen Jahr unter Fortzahlung des Gehalts und ohne Urlaubsanrechnung fortbilden. 61% berichten, dass auch Seminargebühren und Fahrtkosten vollständig von ihrer Arbeitsstelle übernommen wurden.
4. Architekturbüros: Wochenarbeitszeit, Teilzeit und Überstunden in
Wochenarbeitszeit von Architekten
Die durchschnittliche Wochenarbeitszeit vollzeittätiger Selbstständiger liegt bei 49 Stunden. Sie ist seit 2015 leicht rückläufig (damals ø 51 Stunden). Sowohl bei den Frauen als auch bei den Männern ist der Anteil der Vollzeittätigen, die mehr als 40 Stunden pro Woche arbeiten seit 2015 rückläufig.
Teilzeitquote von Architekten
29% aller Kammermitglieder sind teilzeittätig. Unter den Angestellten und Beamten ist der Anteil Teilzeittätiger höher als unter den selbstständig Tätigen (32% gegenüber 21%). Überdurchschnittlich häufig sind Angestellte in Architektur- / Planungsbüros mit unter 10 Beschäftigten teilzeittätig, bei Beamten im öffentlichen Dienst liegt der Anteil Teilzeittätiger mit 20% deutlich unter dem Durchschnitt.
Sowohl bei den Selbstständigen als auch bei den Angestellten und Beamten sind Frauen signifikant häufiger teilzeittätig als ihre männlichen Kollegen. In der Gruppe der abhängig beschäftigten Kammermitglieder zeigt sich, dass dieser geschlechtsspezifische Unterschied in der Altersgruppe unter 35 Jahren noch eher gering ausfällt (21% teilzeittätige Frauen zu 15% teilzeittätigen Männern), dann aber deutlich ansteigt (35-40 Jahre: 53% Frauen zu 18% Männern) und auch in den höheren Altersgruppen weiterhin bestehen bleibt, wenn auch in geringerem Maße.
Seit dem Berichtsjahr 2019 ist ein Anstieg des Anteils teilzeittätiger Selbstständiger zu beobachten (2019: 16% / 2021: 19% / 2023: 21%). Dieser Anstieg ist sowohl bei den Männern als auch bei den Frauen festzustellen. Teilzeittätige Selbstständige arbeiten im Schnitt 27 Stunden pro Woche. Dieser Wert ist seit 2015 leicht gestiegen.
Unter den Angestellten und Beamten ist seit 2017 ein Anstieg des Anteils teilzeittätiger Männer von 9% auf jetzt 16% zu beobachten. Der Anteil teilzeittätiger Frauen lag zwischen 2014 und 2021 bei konstant 44% und liegt aktuell bei 47%.
Überstunden von Architekten
61% der abhängig beschäftigten Kammermitglieder leisten regelmäßig Überstunden. Überdurchschnittlich häufig werden Überstunden von Beamten, Vollzeittätigen und Angestellten in großen Pla-nungsbüros geleistet. Im Vergleich zu den Vorjahren hat sich der Anteil derer, die Überstunden leisten, in allen abhängigen Beschäftigungsarten deutlich reduziert.
75% der Beschäftigten, die Überstunden leisten, bekommen diese abgegolten: 52% ausschließlich per Freizeitausgleich, 23% (auch) finanziell. Hier gibt es deutliche Unterschiede je nach Art der abhängigen Beschäftigung. Knapp jeder zweite Angestellte in der gewerblichen Wirtschaft gibt an, angesammelte Überstunden würden nicht abgegolten. 28% der Angestellten in Architektur- / Planungsbüros erhalten keinen Ausgleich für Überstunden, 14% der Beamten und 3% der Angestellten im öffentlichen Dienst, wobei die Werte unterhalb der Messwerte von vor 2 Jahren liegen.
Freistellung für berufsständisches Engagement
Der Mehrheit der angestellten und beamteten Kammermitglieder ist nicht bekannt, ob sie sich für berufsständisches Engagement freistellen lassen können (74%). 15% haben diese Möglichkeit, 11% haben sie nicht. Am häufigsten ist es den Beamten erlaubt (29%).
5. Angestellte Architekten: Gehalt
Das durchschnittliche Gehalt vollzeittätiger angestellter und beamteter Kammermitglieder lag 2023 bei rund 74.000 € (arithmetisches Mittel), das weniger ausreißeranfällige mittlere Gehalt bei 68.000 € (Median).
Die im Vergleich niedrigsten Gehälter erhielten Angestellte in Planungsbüros (Median 58.000 €). Die höchsten Gehälter wurden Angestellten in der Privatwirtschaft gezahlt (Median 82.000 €). Die Gehälter von Angestellten im öffentlichen Dienst (Median 72.000 €) und Beamten (Median 77.000 €) lagen ebenfalls deutlich über dem Vergleichswert für die Planungsbüros.
Signifikanten Einfluss auf die Höhe der Jahresgehälter haben neben der Art des Arbeitgebers die Büro- / Unternehmensgröße, die Berufserfahrung, die berufliche Position sowie das Geschlecht. In allen untersuchten Beschäftigungsgruppen erhalten vollzeittätige Männer höhere Gehälter als vollzeittätige Frauen (eine detaillierte Analyse zum Gender-Pay-Gap unter angestellt tätige Architektinnen und Architekten aus dem Jahr 2022 finden Sie auf der Webseite der BAK).
Der Zeitvergleich zeigt einen Anstieg der mittleren Gehälter seit 2021 um 9%.
6. Architekturbüros: Struktur und Größe
Rechtsformen von Architekturbüros
Zwei Drittel der selbstständig tätigen Kammermitglieder sind Einzelunternehmer (66%).
- 15% sind (Mit-)Inhaber einer PartG,
- 11% einer GmbH und
- 7% einer GbR.
Der Anteil der als PartG / PartGmbB sowie der als GmbH organisierten Büros ist zwischen 2015 und 2021 gestiegen, während der Anteil der Einzelunternehmen und der als GbR organisierten Büros zurückging. Seit der letzten Befragung haben sich die Anteile nicht mehr nennenswert verändert.
Kapitalanteil von Architekturbüros
Der Kapitalanteil der als GbR, PartG/PartGmbB, GmbH, KG, GmbH & Co. KG oder AG organisierten Büros, der von Architekten aller Fachrichtungen bzw. Stadtplanern gehalten wird, liegt im Schnitt bei 90%. Werden Anteile von Dritten gehalten, handelt es sich in der Regel um andere Freiberufler wie Ingenieure oder Juristen.
Größe von Architekturbüros
Architektur- und Planungsbüros sind überwiegend kleine Unternehmen: 35% der selbstständig tätigen Kammermitglieder sind Alleinunternehmer ohne Personal. Weitere 38% sind (Mit-)Inhaber von Büros mit 2 bis 4 tätigen Personen (Inhaber eingeschlossen).
Der Anteil größerer Büros steigt allerdings. Lag der Anteil der (Mit-)Inhaber von Büros mit 5 und mehr Tätigen 2013 und 2015 noch bei knapp über 20%, liegt er inzwischen bei 27%.
Mitarbeiterstruktur in Architekturbüros
Die zunehmende Zahl größerer Büros geht auch mit einer zunehmenden Zahl an Büros einher, die von mehreren Partnern geführt werden. 2013 führten 25% der selbstständig tätigen Kammermitglieder ihr Büro mit einem oder mehreren Partnern. Aktuell sind es 31%.
Durchschnittlich 46% der in Architektur- und Planungsbüros tätigen Mitarbeiter sind Absolventen eines Studiums der Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur oder Stadtplanung. 14% sind andere technische Mitarbeiter wie Bauingenieure etc. Bei 18% handelt es sich um freie Mitarbeiter. Auf administrative Tätigkeiten entfallen durchschnittlich 12% der Beschäftigten. 10% sind Auszubildende, Praktikanten, Studenten oder Aushilfen.
Im Zeitverlauf wird deutlich, dass der Anteil der angestellten Absolventen eines Studiums der Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur oder Stadtplanung (Kammermitglieder und keine Kammermitglieder) in den letzten Jahren deutlich gestiegen ist, während der Anteil freier Mitarbeiter zurückging.
7. Selbstständige Architekten: Umsätze, Kosten und Überschüsse
Umsätze von Architekturbüros
Der Honorarumsatz pro Kopf lag 2023 im Mittel bei 82.000 €. Er steigt mit zunehmender Bürogröße von rund 70.000 € in Ein-Personen-Büros auf rund 106.000 € in Büros mit mehr als 10 tätigen Personen. Seit 2013 sind die mittleren Pro-Kopf-Umsätze um 46% gestiegen.
Kostenstruktur in Architekturbüros
Die Kosten pro Kopf (ohne Inhabergehälter) lagen 2023 im Mittel bei rund 33.000 €. Auch sie steigen mit wachsender Bürogröße (Ein-Personen-Büros: 18.000 € / Büros mit 10 und mehr tätigen Personen: rund 74.000 €). Zwischen 2013 und 2023 sind die mittleren Kosten pro Kopf (ohne Inhabergehälter) um 31% gestiegen.
Die Kosten der Büros setzen sich zusammen aus
- 74% Personalkosten (Gehälter inkl. aller Sozialabgaben angestellter Mitarbeiter sowie errechnetes Inhabergehalt),
- 5% Kosten für Honorare freier Mitarbeiter und Leistungen Dritter sowie
- 21% Sachkosten (Kosten für Waren und Dienstleistungen).
Der Personalkostenanteil und der Anteil der Kosten für Honorare freier Mitarbeiter und Leistungen Dritter steigen mit zunehmender Bürogröße (Ein-Personen-Büros: 70% und 2% / Büros mit 10 und mehr Tätigen: 77% und 8%).
Überschüsse als Inhaber von Architekturbüros
Die (aus den Angaben der Befragten zu Umsätzen und Kosten abgeleiteten) Überschüsse je Inhaber lagen 2023 im Mittel bei 74.000 €. Mit zunehmender Bürogröße steigen sie von 49.500 € in Ein-Personen-Büros über 75.000 € in Büros mit 2 bis 4 tätigen Personen und 125.000 € in Büros mit 5 bis 9 tätigen Personen auf rund 190.000 € in Büros mit 10 und mehr tätigen Personen. Seit 2013 sind die mittleren Überschüsse je Inhaber um 57% gestiegen.
8. Architekturbüros: Auftraggeber und Planungsaufgaben
Auftraggeber von Architekturbüros
- 43% des in 2023 erzielten Umsatzes stammt von privaten Auftraggebern.
- Auf gewerbliche Auftraggeber gehen 28%,
- auf öffentliche Bauherren 22% des Umsatzes zurück.
- Der verbleibende Umsatzanteil von 7% stammt aus Projekten für andere Auftraggeber wie Kirchen, Vereine, Verbände oder Stiftungen.
Kleine Büros sind stärker für private, große Büros mehr für gewerbliche und insbesondere öffentliche Auftraggeber tätig. Stadtplaner und Landschaftsarchitekten sind wesentlich häufiger für öffentliche Auftraggeber, Innenarchitekten häufiger für gewerbliche Auftraggeber tätig als andere Fachrichtungen.
Aufträge im Ausland
6% der selbstständig tätigen Kammermitglieder waren im vergangenen Jahr im (vorwiegend europäischen) Ausland tätig. Die Befragten, die nicht im Ausland tätig waren, haben mehrheitlich (89%) auch kein Interesse an einer Auslandstätigkeit. Büros mit Auslandstätigkeit sind im Schnitt größer und umsatzstärker als Büros ohne Auslandstätigkeit.
Die häufigsten Aufträge und Leistungen
Der größte Teil des Umsatzes im Bereich „Architektur (Hochbau)“ stammt aus dem Bau von
- Ein- und Zweifamilienhäusern (29%),
- Mehrfamilienhäusern (21%) und
- Büro- und Verwaltungsgebäuden (10%).
Die im Bereich „Innenarchitektur“ erzielten Umsätze sind in erster Linie auf den Bereich des
- Wohnens zurückzuführen (45%),
- gefolgt von Büro / Verwaltung / Staat / Kommune (18%)
- und Handel (9%).
Der Landschaftsarchitektur zuzuordnende Umsätze stammen mehrheitlich aus dem Bereich „Objektplanung Freianlagen“ (74%). Umsätze im Bereich „Stadtplanung“ sind in erster Linie auf Bebauungsplanung (36%, +4 Prozentpunkte seit 2021) und städtebaulichen Entwurf (30%) zurückzuführen.
Selbstständig tätige Kammermitglieder, die vorwiegend in den Bereichen Architektur bzw. Innenarchitektur tätig sind, erzielten 36% ihres Jahresumsatzes 2023 mit Leistungen in den LPH 1 bis 4. Der LPH 5 sind 23%, den LPH 6 bis 9 27% der Umsätze zuzuordnen.
9. Selbstständige Architekten: Kalkulation und Stundensätze
Durchschnittlich 49% der Honorare wurden 2023 auf Basis der HOAI abgerechnet. 22% wurden auf Basis geleisteter Stunden abgerechnet. Bei 16% handelte es sich um ein Pauschalhonorar. 7% gingen auf ein Honorar auf Basis einer Zeitschätzung zurück. Das Bauvolumen diente bei 3% der Honorare als Berechnungsgrundlage.
Seit dem Berichtsjahr 2017 ist der Anteil der auf Basis der HOAI abgerechneten Honorare deutlich von 70% über 59% und 57% auf jetzt 49% gesunken. Der Vergleich des Berichtsjahrs 2023 mit den Vorjahren ist jedoch mit Vorsicht zu interpretieren, da für das Berichtsjahr 2023 die Kategorie „fixes Honorar / Pauschalhonorar“ neu aufgenommen wurde.
Differenziert nach Bürogröße zeigt sich, dass die HOAI in allen Bürogrößenklassen an Bedeutung verliert. Ihr Bedeutungsverlust ist in kleinen Büros stärker ausgeprägt als in großen Büros.
Im Mittel (Median) wurden 2023 Stundensätze in Höhe von
- 95 € für Inhaber,
- 85 € für angestellte Kammermitglieder,
- 75 € für angestellte Absolventen der Fachrichtungen Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur und Stadtplanung (keine Kammermitglieder) sowie
- 65 € für technische Beschäftigte abgerechnet.
Alle Stundensätze sind seit dem Berichtsjahr 2015 deutlich gestiegen (Inhaber: +27%, angestellte Kammermitglieder: 31%, angestellte Nicht-Kammermitglieder: +36%, technische Beschäftigte : +38%). Größere Büros rechnen in nahezu allen Kategorien höhere Stundensätze ab als kleinere Büros. Freelancer erhielten von den Büros im Mittel ein Stundenhonorar von 50 €.
10. Selbstständige Architekten: Berufshaftpflichtversicherung
Die Mehrheit der selbstständig Tätigen verfügt über eine berufliche Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 1 Mio. bis unter 5 Mio. Euro (60%).
Die Versicherungsprämie 2023 betrug bei
- 37% der Befragten weniger als 2,5% des Jahresumsatzes.
- 47% zahlten eine Prämie zwischen 2,5% bis unter 5% des letztjährigen Jahresumsatzes.
- Bei 16% der Befragten lag die Prämie bei 5% und mehr des Jahresumsatzes.
Je kleiner das Büro, desto höher fällt die relative Höhe der Prämie gemessen am Jahresumsatz aus. Mit anderen Worten: kleine Büros belastet die berufliche Haftpflichtversicherung deutlich stärker als größere Büros.
11% aller Selbstständigen wissen, dass ihre berufliche Haftpflichtversicherung auch eine Tätigkeit im Ausland abdeckt. Der Mehrheit (59%) ist es nicht bekannt, 30% haben keinen Versicherungsschutz im Ausland. Von denen, die im letzten Jahr im Ausland tätig waren, haben 57% einen Versicherungsschutz, der auch im Ausland erbrachte Leistungen umfasst (29%: nicht bekannt, 14%: nicht abgedeckt).
11. Bauverwaltung: Bearbeitung von Bauanträgen
Die Beschäftigten im öffentlichen Dienst, die Bauanträge bearbeiten, bearbeiten durchschnittlich 95 Bauanträge im Jahr (Median: 55). 30% dieser Anträge sind digital, 70% analog.
Der mit Abstand größte Teil der Anträge wird von Architekten aller Fachrichtungen gestellt (71%). Mit deutlichem Abstand folgen Anträge von Bauingenieuren (15%), Bauunternehmern (6%), Handwerkern (4%) und anderen.
Durchschnittlich 59% der bearbeiteten Bauanträge sind fehlerhaft und/oder unvollständig (Median: 70%). Kein Zusammenhang besteht zwischen der Quote der fehlerhaften Anträge und dem Anteil der digitalen Bauanträge an allen bearbeiteten Anträgen. Bislang scheint die Digitalisierung des Antragswesens also nicht zu einer Qualitätssteigerung der eingereichten Antragsunterlagen geführt zu haben.
Das mit großem Abstand meistgenannte Problem sind unvollständige Antragsunterlagen (77%). 28% berichten von fehlerhaften Berechnungen, 22% von unvollständigen und/oder unstimmigen Plänen und Zeichnungen. 17% der mit der Bearbeitung von Bauanträgen betrauten Kammermitglieder beklagen eine unzureichende Rechtskenntnis der Antragsteller. Je 14% geben an, es würden falsche Antragsverfahren gewählt bzw. fehlerhafte Angaben gemacht.
Eine Verbesserung der Situation kann aus Sicht der Beschäftigten in der Bauverwaltung in erster Linie durch regelmäßige Schulungen der Antragsteller in Fragen der Bauantragstellung (33%) und eine bessere Ausbildung in rechtlichen Fragen (17%) erreicht werden. 18% sehen in einem engeren Austausch von Antragsteller und Behörde eine Möglichkeit, zu besseren Bauanträgen zu gelangen. Aus Sicht von 14% liegt die Lösung in einer Vereinfachung des Antragswesens und 12% fordern klare Checklisten und Musteranträge als Hilfe für die Antragsteller.
12. Architekturbüros: Teilnahme an Wettbewerben
17% der selbstständig tätigen Kammermitglieder haben im letzten Jahr mit ihrem Büro an mindestens einem Planungswettbewerb (sowohl nationale als auch im EU-Amtsblatt veröffentlichte EU-Wettbewerbe) teilgenommen. Während kleine Büros eher selten an Wettbewerben teilnehmen, tun dies 57% der Inhaber von Büros mit 10 und mehr Beschäftigten.
Landschaftsarchitekten und Stadtplaner nehmen häufiger an Wettbewerben teil als Innenarchitekten und Architekten. Dies ist vermutlich darauf zurückzuführen, dass sie deutlich häufiger für öffentliche Auftraggeber tätig sind.
Büros, die an Wettbewerben teilnehmen, begründen dies vor allem damit, dass es ein (sinnvoller) Weg sei, um an Aufträge zu gelangen. Dieser Anteil ist seit 2021 um 11 Prozentpunkte gestiegen (2021: 54% / 2023: 65%).
Nahezu alle Wettbewerbsteilnahmen bezogen sich auf Wettbewerbe in Deutschland (95%). Bei 4% handelte es sich um Wettbewerbe im EU-Ausland, bei 1% um Wettbewerbe außerhalb der EU. An im EU-Amtsblatt veröffentlichten VGV-Verfahren und Planungswettbewerben beteiligten sich im letzten Jahr 8% der selbstständig tätigen Kammermitglieder. Größere Büros sowie Landschaftsarchitekten und Stadtplaner nahmen häufiger teil als andere. Wer an im EU-Amtsblatt veröffentlichten VGV-Verfahren und Planungswettbewerben teilnahm, beteiligte sich im Schnitt an 12 Verfahren / Wettbewerben. Das ist ein deutlicher Anstieg gegenüber 2021 (Ø 6 Verfahren / Wettbewerbe).
13. Die kompletten Ergebnisse der Strukturbefragung der Architektenkammern
Die Strukturbefragung wurde von der BAK aufbereitet als
- Ausgewählte Ergebnisse aller Kammermitglieder
- Gesamtergebnisse nur für selbstständige Kammermitglieder, auch ausgewertet nach Bundesländern und Fachrichtungen
- Gesamtergebnisse nur für angestellte und beamtete Kammermitglieder, auch ausgewertet nach Juniormitgliedern und Fachrichtungen
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