Von Fabian P. Dahinten
Egal ob Anbau oder ein reiner Umbau: Steht das Gebäude nicht unter Denkmalschutz, stellt sich meist die Frage, ob ein Abbruch und ein anschließender Neubau nicht sinnvoller ist als der Erhalt des Bestands. Das gilt aus wirtschaftlichen Erwägungen und im Hinblick auf das geplante Raumprogramm. Der Architekt oder die Architektin muss ebenfalls abwägen, da es neben dem höheren Planungsaufwand, auch viele gesetzliche und haftungstechnische Hürden gibt.
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Standardisierung erleichtert das Umbauen
Ein klassisches Beispiel sind Treppenhäuser, die oftmals bei neuen Nutzungen nicht mehr den aktuellen Normen entsprechen. Meist sind sie zu schmal oder die Steigungen zu steil. Es sind selten einzelne Kriterien, weshalb manchmal für Abbruch und Neubau entschieden wird. Meist ist es die Summe an Nachteilen oder Einschränkungen. Häufig gibt es über Befreiungen oder Kompensationen Möglichkeiten, solche bestehenden Treppenhäuser dennoch weiter zu verwenden. Doch das ist immer mit einem größeren Aufwand verbunden.
Genau dort greift die Forderung von Architects for Future an. Sie haben mit einem Vorschlag für eine Umbauordnung an die Landesbauminister:innen eine Forderung formuliert, um Bauen im Bestand zu erleichtern. Dazu wollen Sie den bislang starken Fokus der Bauordnungen auf Neubauten auch auf Umbauten legen. Standardisierungen erleichtern das Bauen, sodass nicht bei jedem Haus Sonderregelungen gefunden werden müssen. Genau eine solche Standardisierung, zum Beispiel bei Kompensationen von Bestandstreppenhäusern, soll es nach den Aktivist:innen auch für Umbauten geben.
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Umbauordnung: mehr als Typengenehmigung
Neben solchen Typengenehmigungen, kann auch bei Stellplätzen mehr Rücksicht auf Bestandsbauten genommen werden. Ändert sich die Nutzung eines Hauses, kommen schnell viele zusätzliche Stellplatzforderungen auf die Bauherrschaft zu. Das ist gerade bei Innenstadtlagen kaum möglich oder mit hohen Ablösen verbunden. Insgesamt sieben Punkte zeigen Christina Patz und ihre Mitstreiter:innen auf, um den Planenden – letztendlich auch der Bauherrschaft – das Umbauen zu erleichtern und damit Attraktiver zu machen.
Ihre Umbauordnung ist nicht dazu gedacht, genauso eingeführt zu werden. Vielmehr soll sie eine Diskussion lostreten, die schon längst überfällig ist. Vielleicht sollte man dann auch gleich darüber sprechen, wer eigentlich einen Vorteil davon hat, dass es 16 ähnliche aber nicht gleiche Landesbauordnungen gibt.
Fabian P. Dahinten studierte Architektur an der Hochschule Darmstadt startet nun ins Berufsleben und engagiert sich bei der Nachwuchsorganisation nexture+.
Hier findet ihr alle Nachwuchs-Kolumnen von Fabian.
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