
An dem Ratgeber des Bundesbauministeriums haben auch die BAK und die BIngK mitgewirkt.
Bundesministeirum für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Zwar konnte das Gebäudetyp-E-Gesetz nicht mehr vor der Bundestagswahl verabschiedet werden, doch Planen und Bauen nach dem Gedanken des Gebäudetyps E ist auch jetzt schon möglich.
Rechtliche Hinweise und Planungsbeispiele
Dazu hat das Bundesbauministerium einen Ratgeber herausgegeben, an dem die BAK und die BIngK mitgewirkt haben. Er enthält Hinweise zu wirksamen Vereinbarungen mit dem Bauherrn sowie Planungsbeispiele (Geschossdecken, Elektroinstallation, Norm-Innentemperatur). Hinzu kommt eine Rechtsprechungsübersicht zur Abweichung von anerkannten Regeln der Technik.
Die „Leitlinie und Prozessempfehlung“ steht kostenlos als PDF bereit.