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GEG gilt ab 1. November: die wichtigsten Fakten

Die Bundesarchitektenkammer erklärt, was das neue GEG für Neubau, Bestand, Nachweisführung, erneuerbare Energien, Energieausweise und Energieberatung bedeutet.

15.10.202011 Min. Kommentar schreiben

 

Das „Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung Erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden“, verkürzt „Gebäudeenergiegesetz“ (GEG) tritt am 1. November 2020 in Kraft und führt die Regelungen des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG), der Energieeinsparverordnung (EnEV) und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) in einem Gesetz zusammen. Für Neubauten und Sanierungen gilt somit in Zukunft ein einheitliches Anforderungssystem, das Energieeffizienz und erneuerbare Energien gleichermaßen berücksichtigt. EnEG, EnEV und EEWärmeG treten damit zeitgleich außer Kraft.

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