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Zurück Nachwuchs-Kolumne #73

Kammermitgliedschaft? Voraussetzungen besser vorher checken

Sich frühzeitig schlau zu machen, bevor die Mitgliedschaft in der Architektenkammer akut ansteht, kann viel Ärger ersparen. Schon bei der Wahl des Studiengangs empfiehlt sich Rücksprache. Auch in der Berufspraxis lässt sich Zeitverschwendung vermeiden

18.08.20213 Min. Kommentar schreiben
Erst das Studium und dann die Architektenkammer. Doch es gibt gute Gründe schon im Vorfeld mit der zuständigen Landeskammer in Kontakt zu treten.

Von Fabian P. Dahinten 

Die Kammermitgliedschaft ist für viele, die Architektur, Innenarchitektur, Stadtplanung oder Landschaftsarchitektur studieren, kein großes Thema. Zum einen strebt ohnehin nicht jede:r an, später überhaupt in die Architektenkammer einzutreten. Zum anderen gibt es im Studium kaum Berührungspunkte mit den Architektenkammern. Wenn man sich aber zu spät mit den Regelungen der Kammermitgliedschaft beschäftigt, kann das ärgerlich werden.

Die Zulassungsvoraussetzungen der 16 Architektenkammern in Deutschland unterscheiden sich teilweise. Daher ist es gegebenenfalls sinnvoll, sich bei der Architektenkammer zu informieren, in der man sich später eintragen lassen möchte: in der Regel in dem Bundesland, in der man mit seinem Wohnsitz gemeldet ist.

Was kann schief gehen?

Aufpassen sollte man zum Beispiel bei der Berufspraxis, die nach dem abgeschlossenen Studium abgeleistet sein muss, um vollwertiges Mitglied der Architektenkammer zu werden. Meist sind das zwei Jahre. Wer zwei Jahre arbeitet und sich erst dann an die Architektenkammer wendet, kann böse überrascht werden. Denn innerhalb der (mindestens) zwei Jahre muss in allen Leistungsphasen gearbeitet worden sein. In Hessen etwa muss schon VOR der Aufnahme der Berufspraxis eine Beginnsanzeige gestellt werden. Wer das nicht beachtet, beginnt vor der Kammermitgliedschaft erneut mit den zwei Jahren.

Manche haben beim Eintragungsversuch die Mitteilung bekommen, dass gleich ihr ganzer Studiengang nicht „kammerfähig“ ist. Das heißt, dass die Architektenkammer das Studium nicht als qualifiziert für die Kammermitgliedschaft einschätzt. Dies kann bei fehlenden Inhalten oder auch bei Fernstudiengängen der Fall sein. Es lohnt sich daher, vor Studienbeginn bei der Architektenkammer nach der Anerkennung des gewählten Studiengangs zu fragen.

Sprechstunden und Kontakte für die Kammermitgliedschaft

Dies empfiehlt sich auch mit der geplanten Kombination des Bachelor und Masterstudienganges. Denn ist der Bachelor nicht acht Semester lang, reicht er in der Regel ohne Master nicht für die Kammermitgliedschaft aus.

Frühere Berührungspunkte von Studierenden und Architektenkammern können helfen, böse Überraschungen nach dem Studium zu verhindern. Einige Architektenkammern bieten auch im Rahmen einer ausgebauten Nachwuchsarbeit Sprechstunden zu Eintragungsfragen an. Auch wenn dies noch nicht alle Architektenkammern machen, findet sich auf allen Homepages ein Kontakt, den man bei solchen Fragen ansprechen kann.


Fabian P. Dahinten studierte Architektur an der Hochschule Darmstadt startet nun ins Berufsleben und engagiert sich bei der Nachwuchsorganisation nexture+.

Hier findet ihr alle Nachwuchs-Kolumnen von Fabian.

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