Kompaktes Normenwerk: Die redaktionelle Überarbeitung und Neugliederung der DIN 276 bringt Ergänzungen und Änderungen mit sich.
Von Jutta Heinkelmann
Die Gliederung der Norm wurde angepasst, die Norm insgesamt redaktionell überarbeitet. An einigen Stellen nahm der Normenausschuss Klarstellungen vor. Im Sinne einer sicheren und einheitlichen Anwendung wurden die Grundsätze der Kostenplanung geändert beziehungsweise ergänzt.
In diesem Zuge wurden auch die Anforderungen an die Gliederungstiefe der Kostenermittlung erhöht. Eine automatische Anwendung der DIN 276:2018-12 in der HOAI ist allerdings ausgeschlossen. Die DIN 276-1 in der Fassung von 2008-12 ist für die Ermittlung der anrechenbaren Kosten nach § 4 Abs. 1 HOAI weiterhin anzuwenden. Im Ergebnis würde die DIN 276-1:2008-12 aber auch nicht zu anderen anrechenbaren Kosten führen.
Jutta Heinkelmann ist Referentin für Normung und Innovation bei der Bayerischen Architektenkammer.
Eine ausführliche Vorstellung der Neufassung folgt in Kürze an dieser Stelle.
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