Bauen im Bestand erleichtern: BAK legt Muster-Umbauordnung vor
Unsere Bauordnungen sind auf den Neubau ausgerichtet. Bestandserhalt und nachhaltige Bauweisen werden dadurch erschwert. Die Bundesarchitektenkammer schlägt deshalb eine angepasste Musterbauordnung vor: eine Umbauordnung
Dieser Beitrag beruht auf einer Pressemitteilung der BAK vom 22.5.2023
Die Bundesarchitektenkammer (BAK) hat einen konkreten Vorschlag für eine neue Musterbauordnung erarbeitet und ihn am 19. Mai im Rahmen des Eröffnungswochenendes der Architekturbiennale Venedig an Bauministerin Klara Geywitz übergeben. Der Vorschlag zeigt auf, wie die Bauordnungen der Länder angepasst werden sollten, damit der Bestandserhalt im Sinne der nachhaltigen Nutzung natürlicher und bestehender Ressourcen gefördert wird. Weiterhin soll die Nachverdichtung im Bestand und Quartier erleichtert und in diesem Zuge auch ein starker Fokus auf grüne Infrastruktur gelegt werden. Ziel ist eine kompakte Stadt- und Siedlungsstruktur mit qualitätvollen Freiräumen bei möglichst viel Erhalt von Bausubstanz.
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Erhalt statt Abriss von Gebäuden
„Die neue Musterbauordnung schlägt überfällige Erleichterungen für Abweichungen sowohl für den Bestand als auch für innovative ressourcensparende Bauweisen im Neubau vor. Außerdem plädieren wir für eine Beibehaltung von Anforderungen aus der Entstehungszeit des Gebäudes im Bestand, wenn dies nicht allgemeinen Schutzzielen der Bauordnung entgegensteht“, erläutert Andrea Gebhard, Präsidentin der Bundesarchitektenkammer. „Um die Klimaziele zu erreichen, muss dem Gebäudesektor eine Kehrtwende hin zu einer neuen Umbaukultur gelingen. Das schließt Neubau natürlich nicht aus. Aber die Zeiten, in denen erhaltenswerter Bestand abgerissen wird, müssen endlich vorbei sein.“
Weitere zentrale Inhalte der Umbauordnung
Aufstockungen und Nutzungsänderung durch Beibehaltung von Anforderung der ursprünglichen Gebäudeklasse sollen erleichtert werden.
Einführung eines eigenen Paragrafen zum Bestand, um auf dessen Besonderheiten einzugehen
Regelung zur ganzheitlichen Lebenszyklusbetrachtung beim Rückbau von Gebäuden sowie grundsätzlich für Neubauten in einem bundeseinheitlichen Gebäuderessourcengesetz.
Einführung des qualifizierten Freiflächenplans (QFP) zum gebündelten Nachweis von Regenwasserretention, Förderung der Artenvielfalt und der Vermeidung von Hitzeinseln auf beplanten Grundstücken
Innerhalb der BAK hat die Projektgruppe Umbauordnung unter Beteiligung aller 16 Architektenkammern der Länder den Vorschlag erarbeitet. Dabei wurde eine Zusammenschau der Bauordnungen der Länder erstellt und im Sinne des Bestandsschutzes geeignete Regelungen formuliert. Weiterhin wurde ein Vorschlag des Bundes Deutscher Landschaftsarchitekten zum qualifizierten Freiflächenplan weitgehend übernommen.
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