DABonline | Deutsches Architektenblatt
Menü schließen

Mehr Inhalt

Services

DABonline | Deutsches Architektenblatt
Zurück Änderungsvorschlag

Bauen im Bestand erleichtern: BAK legt Muster-Umbauordnung vor

Unsere Bauordnungen sind auf den Neubau ausgerichtet. Bestandserhalt und nachhaltige Bauweisen werden dadurch erschwert. Die Bundesarchitektenkammer schlägt deshalb eine angepasste Musterbauordnung vor: eine Umbauordnung

24.05.20232 Min. 1 Kommentar schreiben
Übergabe eines Dokuments an Klara Geywitz
Von links nach rechts: Prof. Ralf Niebergall, BAK-Vizepräsident, Reiner Nagel, Vorstandsvorsitzender der Bundesstiftung Baukultur, Anh-Linh Ngo und Juliane Greb, Co-KuratorInnen des Deutschen Pavillons „Wegen Umbau geöffnet“ auf der Architekturbiennale Venedig, Klara Geywitz, Bundesbauministerin und Andrea Gebhard, BAK-Präsidentin Foto: Cathrin Urbanek

Dieser Beitrag beruht auf einer Pressemitteilung der BAK vom 22.5.2023

Die Bundesarchitektenkammer (BAK) hat einen konkreten Vorschlag für eine neue Musterbauordnung erarbeitet und ihn am 19. Mai im Rahmen des Eröffnungswochenendes der Architekturbiennale Venedig an Bauministerin Klara Geywitz übergeben. Der Vorschlag zeigt auf, wie die Bauordnungen der Länder angepasst werden sollten, damit der Bestandserhalt im Sinne der nachhaltigen Nutzung natürlicher und bestehender Ressourcen gefördert wird. Weiterhin soll die Nachverdichtung im Bestand und Quartier erleichtert und in diesem Zuge auch ein starker Fokus auf grüne Infrastruktur gelegt werden. Ziel ist eine kompakte Stadt- und Siedlungsstruktur mit qualitätvollen Freiräumen bei möglichst viel Erhalt von Bausubstanz.

1 Gedanke zu „Bauen im Bestand erleichtern: BAK legt Muster-Umbauordnung vor

Schreibe einen Kommentar

Sie wollen schon gehen?

Bleiben Sie informiert mit dem DABnewsletter und lesen Sie alle zwei Wochen das Wichtigste aus Architektur, Bautechnik und Baurecht.

Wir nutzen die von Ihnen angegebenen Daten sowie Ihre E-Mail Adresse, um Ihnen die von Ihnen ausgewählten Newsletter zuzusenden. Dies setzt Ihre Einwilligung voraus, die wir über eine Bestätigungs-E-Mail noch einmal abfragen. Sie können den Bezug des Newsletters jederzeit unter dem Abmeldelink im Newsletter kostenfrei abbestellen. Nähere Angaben zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten und zu Ihren Rechten finden Sie hier.