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Satzung der Bundesarchitektenkammer überarbeitet

01.03.20231 Min. Kommentar schreiben
Beschriftung Satzung unter aufgerissenem blauen Papier
Foto: Coloures-pic / stock.adobe.com

Die Bundeskammerversammlung hat ­vergangenen September die Satzung in ­einigen Bereichen geändert. Zukünftig kann die Bundes­kammer­versammlung auch per ­E-Mail einberufen werden und der Vorstand in ­begründeten Fällen Online-Sitzungen durchführen. Die Namen einiger Aus­schüsse wurden angepasst ­sowie ein Klage- und Beschwerderecht bei etwaigen Kompetenzüberschreitungen der Bundesarchitektenkammer geschaffen.

Die aktualisierte ­Satzung ist auf der Website der BAK veröffentlicht.

 

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