DABonline | Deutsches Architektenblatt
Menü schließen

Mehr Inhalt

Services

DABonline | Deutsches Architektenblatt
Zurück Umfrage

Wie hoch ist die Baukostensteigerung bei Ihnen?

20.05.20221 Min. 1 Kommentar schreiben
Deutschlandkarte mit Prozentangaben zu Preissteigerungen
Ein Beispiel aus der letzten Auswertung: Preissteigerung für Zimmer- und Holzbauarbeiten zwischen Februar 2021 und September 2021.

Das Baukosteninformationszentrum Deutscher Architektenkammern BKI ist bekannt für seine Arbeitshilfen für die Kostenplanung. Damit die Kennwerte auch unter den aktuell erschwerten Bedingungen realistisch sind, fragt das BKI Sie als Planerinnen und Planer, wie hoch die Preissteigerungen zwischen Mai 2021 und Mai 2022 in verschiedenen Leistungsbereichen, wie Stahlbau, Trockenbau oder Lüftungsanlagen, waren.

Wer bis zum 30. Juni teilnimmt, erhält das Ergebnis zugesandt sowie einen Einkaufsgutschein über zehn Euro für die BKI-Publikationen.

War dieser Artikel hilfreich?

Danke für Ihr Feedback!

Weitere Artikel zu:

1 Gedanke zu „Wie hoch ist die Baukostensteigerung bei Ihnen?

  1. Sehr geehrte Damen und Herren, ein Beispiel aus Schleswig-Holstein:
    Mittelständiges Unternehmen (Böttcher Bau) seit 1979 am Markt muss Insolvenz anmelden. Wir haben 2019 DHH gebaut, gleichzeitig hat eine Freundin für ein Einfamilienhaus angefragt. Grundstücke waren bereits vorhanden. Preis 2019: 380000 Euro wurde wegen Familienstreits nicht umgesetzt. Ende 2021 Neuberechnung: 540000 Euro, da wollte der Familienclan nicht mehr. Ich glaube, dass es für freie Architheken immer schwieriger wird. Das wird dann zu einem Einheitsbrei in der Gestaltung von Ortsteilen führen, da dann nur noch große Firmen die Aufträge bewältigen können.
    MFG Dr. Ohrenschall per Mail

    Antworten

Schreibe einen Kommentar

Sie wollen schon gehen?

Bleiben Sie informiert mit dem DABnewsletter und lesen Sie alle zwei Wochen das Wichtigste aus Architektur, Bautechnik und Baurecht.

Wir nutzen die von Ihnen angegebenen Daten sowie Ihre E-Mail Adresse, um Ihnen die von Ihnen ausgewählten Newsletter zuzusenden. Dies setzt Ihre Einwilligung voraus, die wir über eine Bestätigungs-E-Mail noch einmal abfragen. Sie können den Bezug des Newsletters jederzeit unter dem Abmeldelink im Newsletter kostenfrei abbestellen. Nähere Angaben zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten und zu Ihren Rechten finden Sie hier.