Mit dem Wegfall der verbindlichen Höchst- und Mindestsätze für Planungsleistungen sind Architektenhonorare nun Verhandlungssache. Was heißt das für private Bauherren?
Die HOAI, die gewissermaßen auch ein Preisrecht war, hat sehr genau und kleinteilig beschrieben, welche Leistungen ein Bauherr von seinem Architekten erwarten kann und welches Honorar dafür jeweils fällig ist. Wenn nun der Preisrahmen für diese Leistungen entfällt, müssen diese Honorare, wohlgemerkt für alle Aufgaben in den beauftragten Leistungsphasen, frei ausgehandelt werden. Die Verpflichtung eines Architekten wird damit für private Bauherren, die ja zumeist auch Laien sind, noch unattraktiver. Doch nicht nur die Verhandlungen über die Honorare sind für beide Seiten mit viel mehr Aufwand verbunden. Gerade für Laien-Bauherren, beispielsweise im Bereich Einfamilienhausbau, ist es eigentlich unmöglich, auf Augenhöhe über Preise für komplexe Planungs- und Bauabläufe zu diskutieren.
Welche Vorteile hat die HOAI aus Perspektive eines privaten Bauherrn, der sein Bauvorhaben mit einem Architekten realisieren will?
Die HOAI schlüsselt für private Bauherren sehr nachvollziehbar und transparent auf, welche Leistungen ein Architekt erbringen muss. Jede Leistung ist an ein Honorar geknüpft, für das es bis vor Kurzem einen Höchst- und einen Mindestsatz gab. Der Bauherr konnte also einigermaßen gut einschätzen, was er, salopp gesprochen, für sein Geld bekommt. Wenn diese Leistung nun ohne Preisschild angeboten wird und das dafür fällige Honorar erst ausgehandelt werden muss, wächst auch die Unsicherheit. Je offener, sprich unverbindlicher eine Honorarordnung wird, desto größer wird auch diese Unsicherheit aufseiten des privaten Bauherrn.
Setzt die Mehrheit der privaten Bauherren deshalb nach wie vor auf Bauträger, wenn es um den Neubau eines Eigenheims geht?
Das Bauträgergeschäft wirbt mit dem vermeintlichen Vorteil, Einfamilienhäuser zu einer Art Fixpreis zu verkaufen und dem Kunden damit eine anstrengende Auseinandersetzung über Details ersparen zu können. Ein Bauträgervertrag suggeriert über einen Endpreis, dass der Bauherr genau für diesen Betrag eine bezugsfertige Immobilie geliefert bekommt. Ein Architektenvertrag ist viel komplexer und verlangt eine engere, viel intensivere Abstimmung zwischen Bauherr und Architekt. Das war freilich schon zu Zeiten der alten HOAI so und ist mit der Abschaffung der verbindlichen Honorarsätze noch komplizierter geworden. Viele Bauherren sind mit der Komplexität der fälligen Entscheidungen einfach überfordert. Wenn dann noch über das Geld für den Architekten verhandelt werden muss, also wohlgemerkt nicht über die Kosten von Bauteilen, Technik oder Handwerkern, wird es für viele Leute zu unübersichtlich, weil sie es einfach nicht einschätzen können. Die HOAI mit ihren Festlegungen hat in dieser Hinsicht auch vertrauensbildend gewirkt.
Fazit
Die HOAI hat für beide Seiten, Architekten und Bauherren, Orientierung geboten. Diese Orientierungshilfe stellt sie weiterhin dar, denn vom EuGH bemängelt und folglich abgeschafft wurde lediglich die Verbindlichkeit der Mindest- und Höchstsätze. Die Präsidentin der Bundesarchitektenkammer Barbara Ettinger-Brinckmann erklärt im Video, warum die HOAI auch in Zukunft für Verlässlichkeit und Bauqualität sorgen wird.
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Fortbildungen zur HOAI
Über die berufspraktischen und rechtlichen Folgen des EuGH-Urteils zur HOAI informieren die Architektenkammern der Länder ihre Mitglieder in einem umfangreichen Fortbildungs- und Seminarprogramm. Nähere Informationen zu Terminen und Abläufen finden Sie auf der Website Ihrer Architektenkammer.