Einige Länder versuchen immer noch, deutsche Architekten an der Tätigkeit in ihrem Land zu hindern. Zwar gilt seit 2007 die EU-Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen. Danach müssen alle EU-Länder einen deutschen Architekturabschluss anerkennen und Tätigkeiten im eigenen Land zulassen. Doch hier und da berufen sich Behörden darauf, dass diese Richtlinie bei ihnen noch nicht umgesetzt oder anzuwenden sei.
Joachim Jobi, Leiter des Kammerbüros in Brüssel, empfiehlt: „In diesen Fällen sollten sich Betroffene direkt an uns wenden. Wir haben zu den meisten Zulassungsbehörden direkte Kontakte und können dort die Rechte unserer Kollegen einfordern.“ So habe das Brüsseler Kammerbüro zuletzt Architekten helfen können, die in Griechenland, Rumänien oder Polen auf rechtlich fragwürdige Hürden gestoßen seien.
Für Fragen des Zugangs in andere Länder unterhalten die europäischen Zulassungsstellen und -behörden inzwischen ein „European Network of Architect’s Competent Authorities“ (Enaca), durch das Zulassungshürden in der Regel durch Direktkontakte schnell abgebaut werden können.
Kontakt: www.bak.de (Internationales Büro Brüssel)