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Dicke Bretter gemeinsam bohren!

Wie sich Versicherungen als Partner der Architekten sehen.

30.06.20153 Min. Kommentar schreiben
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Ulrich Langen: ­Architekten und ­Versicherer ­haben gemeinsame ­Anliegen.

Text: Ulrich Langen

Nicht selten hört man von Architekten, die Berufshaftpflichtversicherung sei nur ein notwendiges Übel, trage zu einer Verschlechterung der Haftung des Berufsstandes bei, kassiere nur Prämien und lasse die Berufsträger, wenn es hart auf hart kommt, im Stich – alles Vorurteile?

Richtig ist, dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes seit Wegfall der zwingenden Anwendung von Verbandsbedingungen im Jahr 1996 bei den meisten Versicherern wesentlich erweitert hat: Gravierende Einschränkungen sind weggefallen bezieungsweise deutlich abgemildert worden, wie zum Beispiel die fünfjährige Nachhaftung (mittlerweile unbegrenzt), Kosten- und Terminüberschreitungen und Urheberrechtsverletzungen.

Versicherer, die sich auf das Thema Planungshaftpflicht konzentriert haben, wissen längst, dass es nicht ausreicht, nur Versicherungsverträge abzuschließen in der Hoffnung, die eingenommenen Beiträge reichen aus, um die in der Zukunft gemeldeten Schäden abzudecken. Wie die Vergangenheit mehrfach gezeigt hat, führt ein derart kurzsichtiges Handeln früher oder später nur zu einer verlustreichen Aufgabe des Geschäftes.

Zu einem modernen Risikomanagement gehört daher viel mehr als nur Beiträge einnehmen und Schäden bezahlen. Spezialisierte Anbieter wie die AIA AG beschäftigen sich daher nicht nur mit dem aktuellen Umfeld der Berufsausübung ihrer Kunden, sondern wirken aktiv an zukünftigen Entwicklungen des Berufsstandes mit. Dabei stehen sie vielfach Seite an Seite mit den Architektenkammern und den Berufsverbänden.

Zur Risikosteuerung gehören neben regelmäßigen internen Auswertungen der Schadenentwicklung auch die kontinuierliche Unterstützung der Bauschadenforschung, regelmäßige Aus- und Weiterbildung der angehenden und aktiven Berufsträger und regelmäßige Informationen zu schadenträchtigen Problemfeldernwie zu feuchten Kellern und energetisches/barrierefreies Bauen. Die AIA AG bietet darüber hinaus – zum Teil auch über eine eigene Dienstleistungsgesellschaft und mit Partnern – konkrete Hilfestellung für Architekten. Dazu gehören zahlreiche Rechts- und Software- sowie technische Dienstleitungen. All das dient der Hilfe zur Fehlervermeidung und steht den Kunden zu Vorzugskonditionen zur Verfügung.

Hinzu kommt die aktive Mitarbeit in Gremien wie den Arbeitsgruppen Bauvertragsrecht und Bauträgerrecht beim Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz und dem Deutschen Baugerichtstag. Zu den aktuellen Themen gehört die Entschärfung der den Berufsstand über Gebühr belastenden gesamtschuldnerischen Haftung durch Weiterentwicklung des vom Bundesgerichtshof in der wegweisenden „Glasfassadenentscheidung“ geborenen Gedankens der Teilschuld. Ein weiteres Thema ist die Regelung eines klar definierten Verjährungsbeginns der gesamtschuldnerischen Ausgleichsansprüche. Dazu hat der Gesetzgeber eigene Vorstellungen im Zuge der BGB-Reform dokumentiert. Hier gilt es für die Architektenschaft, dicke Bretter zu durchbohren – gemeinsam mit der Berufshaftpflichtversicherung als verlässlicher Partnerin!

Ulrich Langen ist Prokurist und Justiziar bei der AIA AG in Düsseldorf.

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