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Zurück Berufshaftpflicht

Grenzenlos versichert

01.08.20181 Min. Kommentar schreiben

Stolperstein Haftpflicht: Wer als Architekt im Ausland arbeiten möchte, braucht auch eine Haftpflichtversicherung im jeweiligen Land. Das kann zum Problem werden, denn deutsche Policen decken nicht zwangsläufig die Erfordernisse im Ausland ab. Das Architects’ Council of Europe hat daher gemeinsam mit dem europäischen Verband berufsständischer Versicherer GEAAC eine Lösung erarbeitet. Für Projekte in Frankreich, Spanien, Portugal, Belgien, Luxemburg und Österreich können sich deutsche Architekten über die AIA AG (www.aia.de) auf der Plattform „Inter-Pol“ (internationale Police) schnell und einfach – und in deutscher Sprache – über Prämien und Vertragsgrundlagen im jeweiligen Zielland informieren. Eine Erstanfrage wird innerhalb von drei Tagen bearbeitet. Bei einem Abschluss erfolgt der Versicherungsschutz nach dem Recht des Ziellands. Betreuung, Beratung und wichtige Informationen erfolgen aber weiterhin in Deutsch.

Interessierte wenden sich in Frankreich an MAF,
in Belgien und Luxemburg an AR-CO & EUROMAF,
in Spanien und Portugal an ASEMAS
und in Deutschland und Österreich (u. teilweise Schweiz) an AIA AG / EUROMAF Deutschland.

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