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Zurück Interview mit Philipp Rösler

„Offen und vertrauensvoll“

Bundes-Wirtschaftsminister Rösler strebt für 2013 eine erneuerte HOAI an

26.03.20124 Min. 1 Kommentar schreiben

Von Lars Menz

Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler besuchte im März die Architektenkammer Niedersachsen in Hannover und sprach mit Kammerpräsident Wolfgang Schneider über die laufende Novellierung der HOAI. Das Bundeswirtschaftsministerium arbeitet zur Zeit an der Aktualisierung der Honorartabellen, nachdem im September letzten Jahres das Bundesbauministerium die Ergebnisse zur Überarbeitung aller Leistungsbilder vorgelegt hatte. Das jetzige Gespräch kam durch einen Brief an den Minister zustande, in dem Schneider die Sorge über den verbleibenden knappen Zeitplan für die weiteren Arbeiten zur HOAI zum Ausdruck brachte.

Bereits in seiner Funktion als niedersächsischer Wirtschaftsminister hatte Rösler mehrfach mit der Architektenkammer Niedersachsen das Thema HOAI besprochen. Die Landesregierung hatte in den Diskussionen der vergangenen Jahren stets eine modernisierte verbindliche Honorarordnung gefordert und in diesem Sinne den Berufsstand nachdrücklich unterstützt.

Rösler und Schneider knüpften daher in ihrem Gespräch nahtlos an die damaligen Begegnungen an.  Rösler machte deutlich, dass spätestens im Januar 2013 ein Referentenentwurf für die HOAI vorliegen soll. Ein kontinuierlicher Meinungsaustausch mit den Kammern und Verbänden soll sicherstellen, dass das weitere Verfahren nicht durch unerwartete Diskussionspunkte behindert wird. Der Bundeswirtschaftsminister sagte zudem zu, bei der Veranstaltung „Architekten und Politik“ der Architektenkammer Niedersachsen am 26. September 2012 in Hannover zu sprechen und dabei den Zwischenstand der Novellierungsarbeiten vorzustellen.

Philipp Rösler, Bundesminister für Wirtschaft und Technologie

Herr Minister, Sie werden sicher nicht überrascht sein, dass wir gegenwärtig als Architektenschaft eine zentrale Frage haben, die HOAI. Wir danken der Bundesregierung für die intensiven Vorarbeiten, aber: Wird es in dieser Legislativperiode noch etwas mit der HOAI?

Gemäß des Koalitionsvertrags soll die HOAI in dieser Legislaturperiode weiter modernisiert werden. Dementsprechend setzen wir uns für den Abschluss der Reform bis Frühjahr 2013 ein. Ziel der Reform ist es, die Leistungsbilder der HOAI und ihre Honorarstruktur zu aktualisieren.

Wenn ich Sie richtig verstehe, beurteilen Sie also die Gefahr als nicht sehr groß, dass am Ende der Legislaturperiode die Novellierung doch noch scheitert und die ganze Novellierung wieder von vorne begonnen werden muss?

Unser Zeitplan ist ehrgeizig, aber ich bin dennoch zuversichtlich, dass wir die Novelle in dieser Legislaturperiode abschließen können.

Das Bundesbauministerium hat zu einigen Themen, insbesondere im baufachlichen Teil, schon vorgearbeitet. Auch für die allgemeinen Honorarregeln gibt es bereits Vorschläge. Ist abzusehen, ob Ihr Ministerium das so übernehmen wird?

Das Bundesministerium für Verkehr, Bauen und Stadtentwicklung und mein Haus arbeiten eng zusammen. Aus fachlichen Gründen haben sich beide Ministerien auf eine Arbeitsteilung geeinigt. Das Verkehrs- und Bauministerium hat die Leistungsbilder und eine Reihe weiterer Vorschriften der HOAI überprüft. Bei dieser Untersuchung haben für den Zeitraum von mehr als einem Jahr Vertreter der Auftragnehmer- und Auftraggeberseite mitgewirkt. Jetzt folgt die Überprüfung der Honorarstruktur durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie auf der Grundlage der Empfehlungen des Ministeriums Verkehr, Bauen und Stadtentwicklung. Dazu wird  das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie kurzfristig einen Forschungsauftrag vergeben.

In den Vorschlägen des Bauministeriums sind auch viele Mehrleistungen für Architekten vorgesehen. Wird dies auch bei der Neufassung der Honorartabellen berücksichtigt?

Infolge der Empfehlungen zur Überarbeitung der Leistungsbilder ergeben sich sowohl Mehrleistungen als auch Minderleistungen. Teilweise sind die vorgeschlagenen Änderungen auch kostenneutral. Eine wichtige Aufgabe der Untersuchung des Aktualisierungsbedarfs der Honorarstruktur ist nun, die Auswirkungen der veränderten Leistungsbilder abschließend als Mehr- oder Minderaufwand zu erfassen und preislich zu bewerten.

In dieser ersten Phase hat sich das Bauministerium bemüht, Vertreter aller betroffenen Gruppen, Auftraggeber und Auftragnehmer, intensiv in die Vorarbeiten einzubinden. Wird ein solcher fachlicher Austausch trotz des fortgeschrittenen Zeitplans auch von Ihrem Ministerium angestrebt?

In diesem Reformprozess haben wir offen und vertrauensvoll mit den Vertretern der Architekten und Ingenieure zusammengearbeitet und möchten das auch weiterhin tun. Ich bin davon überzeugt, dass eine solche offene und vertrauensvolle Zusammenarbeit auch einen Zeitvorteil für den weiteren Ablauf des Novellierungsprozesses bringt. Denn was bereits am Anfang ausdiskutiert wurde, kann am Ende nicht mehr den Zeitplan in Frage stellen. Aus diesem Grund wird das Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie die Vertreter der Auftragnehmer- und Auftraggeberseite, die auch bei der baufachlichen Untersuchung des Bundesministerium fürs Verkehr, Bauen und Stadtentwicklung mitgewirkt haben, in diesen Prozess einbinden. Zu diesem Zwecke werden wir einen informellen Begleitkreis für die Dauer des Forschungsvorhabens des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie begründen.

Lars Menz ist Redakteur der Landesausgabe Niedersachsen des Deutschen Architektenblatts.

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1 Gedanke zu „„Offen und vertrauensvoll“

  1. Im 3. Absatz des Artikels wird darauf hingewiesen, dass die Landesregierung stets eine modernisierte und verbindliche Honorarordnung gefordert habe. Hierdurch solle der Berufsstand des Architekten gefestigt werden. Als Architekt im Emsland, wo ein Großteil der Planungen, die sich im Wesentlichen auf Einfamilienhäuser und landwirtschaftliche Bauvorhaben beschränken, von Bauunternehmern selbst erstellt werden, wäre es schon erstrebenswert, wenn sich auch diese Planer an die HOAI halten müssten. Bei einer Abrechnung nach HOAI bleiben wir im Preiskampf mit den Unternehmer, die selbsredend ganz anders kalkulieren können, hier, in der „Diaspora“ der HOAI, auf der Strecke. Die Beschränkung auf die o.g. Bauvorhaben begründet sich in der Tatsache, daß öffentliche Aufträge weder ausgeschrieben noch als Wettbewerbe ausgelobt werden, weil die Gemeinden ihre Stammarchitekten haben, die alle Planungsaufträge erhalten. Ich hatte bereits mit Herrn Dr. Meyer, Architektenkammer Niedersachsen, über dieses Thema diskutiert. Hierfür liegen einige Beispiele bei der Kammer vor.

    Hier besteht Handlungsbedarf !

    Rudolf Dierkes, Architekt, Lathen

    Antworten

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