Prof. Arno Sighart Schmid
Architektinnen und Architekten verstehen sich seit jeher nicht nur als bloße Erbringer von Planungsleistungen, sondern stets auch als Sachwalter des Bauherrn. Sie vertreten damit den Anspruch, in gestalterischer, wirtschaftlicher und nutzungsbedingter Hinsicht alle Interessen des Bauherrn unabhängig und an seiner Stelle wahrzunehmen. Das gilt sowohl für den öffentlichen als auch für den privaten Auftraggeber. In PPP-Verfahren sind zwar regelmäßig Architekten beteiligt, erfüllen allerdings ihre vertraglichen Pflichten als Sachwalter allein für den privaten Bieter.
Die Interessen des öffentlichen Partners gänzlich unabhängig und umfassend wahrzunehmen, verbietet sich diesen Architekten aufgrund ihrer klaren Zuordnung zum Bieterkonsortium. Übliche sachwalterische Aufgaben wie die Vorbereitung und Vergabe von Bauausführungsleistungen oder die Überwachung der Bauausführung kann der Architekt nicht mehr unabhängig und treuhänderisch für den Bauherrn wahrnehmen, da er innerhalb des Konsortiums nicht selten Auftragnehmer eben jener Baufirma ist, deren Arbeit er zu überwachen hätte.
Damit wird nicht nur rechtlich, sondern auch faktisch die bewährte sachwalterische Leistung des Architekten für den öffentlichen Auftraggeber beeinträchtigt. Öffentliche Auftraggeber sollten jeweils prüfen, ob sie sich diese umfangreiche Leistung unabhängig vom beauftragten Bieterkonsortium sichern, indem sie selbst einen architektonischen Berater hinzuziehen.
Ein solcher Architekt aufseiten des öffentlichen Partners kann zum Wohle des öffentlichen Partners den im Bieterkonsortium tätigen Architekten unterstützen. Gerade die Erfahrungen aus England und einem aufseiten des öffentlichen Partners stehenden Architekten als „Design Team Leader“ verdeutlichen, dass die öffentliche Hand damit in zeitlicher und wirtschaftlicher Hinsicht noch effektiver Einfluss auf die Qualität von Prozess und Produkt nehmen kann. Es liegt in der Natur der Sache, dass solche, aufseiten des öffentlichen Auftraggebers agierenden Architekten nicht über einen klassischen Architektenauftrag, sondern in der Regel durch einen Beratungsauftrag eingebunden werden – zur ergänzenden Sicherung der Qualität des PPP-Projektes im Sinne des öffentlichen Partners.
Eine begleitende, unabhängige Qualitätskontrolle während der Planungs- und Bauphase sichert die Interessen des öffentlichen Auftraggebers. Wer bei der Planung spart, zahlt beim Bauen drauf. Das gilt besonders für PPP-Projekte, bei denen während der gesamten Nutzung erhebliche Kosten für den öffentlichen Auftraggeber anfallen. Wird die Qualität für den öffentlichen Auftraggeber aber von Anfang an gesichert, können die deutschen PPP-Verfahren entgegen den Erfahrungen in England tatsächlich qualitativ hochwertig und damit auch nachhaltig erfolgreich werden.
Prof. Arno Sighart Schmid ist Präsident der Bundesarchitektenkammer.
Der Text enthält Auszüge aus dem Einführungstext des Buchs „PPP besser planen – Qualitätssicherung im Lebenszyklus von Bauwerken“, das das Bundesbauministerium und die Bundesarchitektenkammer gemeinsam herausgegeben haben.
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