1. Berufsstand der Architekten, Landschaftsarchitekten, Innenarchitekten und Stadtplaner in der Gesellschaft
In der derzeitigen weltweiten Umbruchsituation müssen zukunftsfähige Lösungen für die Menschen – ausgehend von ihren Bedürfnissen – vom individuellen Wohnraum bis hinzu metropolitanen Ballungsräumen gefunden werden. Architekten und Stadtplanerverfügen mit ihren Kompetenzen in Stadt-, Regionalplanung und -entwicklung, in Architektur von Mega- bis hin zu Detail- und Innenstrukturen sowie in Freiraumplanung und Landschaftsgestaltung über eines der breitesten Wirkungsfelder in dieser Umbruchsituation. Diese müssen sie nicht nur nochstärker besetzen, sondern sich vor allem mit ganzheitlichem Mitwirkungsanspruch in Gesellschaft und Politik einbringen. Der starken Verbindung aus Länderkammern, Bundesarchitektenkammer sowie europäischen und internationalen Dachverbänden kommt hierbei eine zentrale Rolle zu.
2. Bildung – Leistung – Baukultur
Die Ausbildung der Architekten und Planer muss auf breiten Grundlagen basieren, die auch die kulturelle und soziale Entwicklung des Menschen sowie gestalterische und technische Begabungen einschließen. Sowohl für die Aus- als auch für die fachspezifische Fortbildung muss das Netzwerk zwischen Kammern, Hochschulen und Bildungsinstitutionen gestärkt werden. Eine hohe Leistungsbereitschaft und die Dokumentation ihrer erfolgreichen Arbeit stärken das Ansehen der Architekten und Stadtplaner in Gesellschaft und Politik. Der intensivierte und beständige Dialog zwischen bürgerschaftlicher Öffentlichkeit und den Stadt und Landschaft gestaltenden Berufen ermöglicht eine stetige qualitative Weiterentwicklung von Baukultur.
3. Vergütung, rechtliche Sicherung
Auf der Grundlage eines hohen Ansehens in Gesellschaft und Politik und mit einem engen Schulterschluss zu anderen freischaffenden Berufen ist die rechtliche Regelung einer angemessenen Vergütung basierend auf Leistungs- und nicht etwa Preiswettbewerb eine permanente berufsständische Aufgabe. Sie wird wirkungsvollgestützt durch eine dichte Kommunikation zu den staatlichen, aber auch zu den kommunalen Partnern und ihren Spitzenverbänden sowie den maßgeblichen privaten Auftraggebern. Wie bei dem Thema der Vergütung muss auch das Thema der rechtlichen Absicherung des Architekten, besonders der Vertrags- und Normenbereich, eine permanente berufsständische Aufgabe sein, für die eine dichte Kommunikation zum Staat intensiv gepflegt werden muss.
4. Markteroberung
Unser Staat wird sich zunehmend von einem Arbeiter-, Angestellten- und Beamtenstaat zu einem Staat mit mehr Eigenverantwortung in den Berufsfeldern entwickeln. Freiberufliche und dabei auch transdisziplinäre freiberufliche Beschäftigung wird zunehmen. Mit seiner breiten Aufstellung birgt der Beruf der Architekten und Stadtplaner hervorragendes Potenzial, neue Aufgaben des Arbeitsmarktes(zurück) zu gewinnen. Umgekehrt ist es für die klassischen Aufgaben der Architekten und Stadtplaner bedeutsam, aus der transdisziplinären Beschäftigung von Kollegen für die eigene Arbeit zu lernen. Auch der internationale Markt bietet dabei sowohl in den klassischen als auch in den transdisziplinären Feldern ein großes Potenzial, das es weiter zu erobern gilt.