Interview: Roland Stimpel
In den letzten zehn Jahren ist im sogenannten Bologna-Prozess das Hochschulstudium auf den Kopf gestellt worden – auch das der Architektur und Planung. Ein europaweites Chaos?
Das mag von außen so wirken, wenn sich zum Beispiel in einem Architekturbüro jemand bewirbt, dessen Zeugnis für den Büroinhaber lauter fremde Begriffe enthält: Bachelor, Master, Module, Credit Points oder Diploma-Supplement. Tatsächlich hat der Bologna-Prozess aber in das Hochschulsystem mehr europäische Harmonie als Chaos gebracht – und für Studenten und Absolventen viele neue Optionen, die sie vorher nicht hatten.
Zunächst fällt auf, dass viele Bachelor-Absolventen wichtige Optionen nicht haben, vor allem nach einem nur dreijährigen Studium. Arbeitgeber beklagen Qualifikationsmängel, und die Studiendauer reicht nicht für einen späteren Kammer-Eintrag. Man hat einen Architektur-Abschluss, kann aber nicht Architekt werden.
In der Tat kann und soll man das auch nicht mit einem nur dreijährigen Studium, das eher wissenschaftliche Grundlagen, Methodenkompetenz und berufsfeldbezogene Qualifikationen vermittelt. Aber es ist auch gar nicht sein Ziel, direkt in den Architektenberuf zu führen. Das war ja früher auch nicht der Zweck des Vordiploms.
Im Gegensatz zum Vordiplom ist der 3-jährige Bachelor ein Abschluss und suggeriert Berufsqualifikation.
Zugegeben: Es gibt keinen breiten Konsens über das Berufsbild eines Bachelors in der Architektur. Fest steht aber: Wer ihn hat, besitzt durchaus gewisse Qualifikationen, verfügt über Grundkenntnisse und das Bewusstsein für Entwurf, Koordination und Durchführung von Projekten. Bachelor-Absolventen sind in der Lage, künstlerische und wissenschaftliche Erkenntnisse anzuwenden, können im Architekturbüro alltägliche Arbeiten unter Anleitung erledigen, in der Ausführungsplanung, Ausschreibung und Vergabe eingesetzt werden und haben Entwurfskompetenzen, die den Honorarzonen I und II, teilweise auch III der HOAI entsprechen.
Dennoch gibt es nun Teilqualifizierte nach dreijährigem Bachelor-Studium, Besserqualifzierte mit vierjährigem Studium und Hochqualifizierte mit einem absolvierten Masterstudium. Warum diese Dreiteilung?
Sie ist ja nicht völlig neu. Früher gab es den graduierten Ingenieur, der sechs Semester studiert hatte und im Architekturbüro durchaus Aufgaben fand. Erst im letzten Drittel des 20. Jahrhunderts gab es nur noch das eine Diplom, das stets zum kammerfähigen Architekten führte. Übrigens, von 66 Studiengängen führen nur 15 Hochschulen mit sieben oder acht Semestern zum Bachelor-Abschluss.
Und warum der Rückschritt?
Es ist kein Schritt zurück, sondern ein tief greifender nach vorn: hin zur Angleichung an internationale Standards und Ausbildungswege. Neue Studiengänge können bewusst neu geplant werden. Das in die Jahre gekommene Diplom muss nicht weitergetragen werden. Dies bringt vor allem mehr Optionen sowie national und international viel größere Wahlmöglichkeiten für Bachelor-Absolventen. Sie können sofort weiter studieren, können ins Ausland oder in die Praxis gehen, ob in ein Architekturbüro oder zum Beispiel in die Immobilienwirtschaft, und vielleicht später noch ein Masterstudium absolvieren und Architekt werden. Wer die Grundausbildung eines Bachelor-Studiums hat, ist so weit mit dem Berufsbild vertraut, dass er oder sie für sich fundierte Entscheidungen fällen und Perspektiven entwickeln kann. Statt des einen Wegs zum klassischen Architekturdiplom gibt es jetzt viele Wege. Deshalb ist es auch wichtig, dass diese Schnittstelle möglichst früh im Studienverlauf kommt.
Das macht die Sache nicht einfacher.
Freiheit ist immer komplizierter. Sie verlangt eine höhere Verantwortung der Studierenden für sich selbst, aber auch der Hochschulen, die sie bei der Entscheidungsfindung unterstützen müssen. Die Studenten erwerben nicht zuletzt einen international bekannten und geläufigen Abschluss, der die Arbeit oder das Weiterstudium im In- und Ausland sehr erleichtert — und auch die Rückkehr von dort, da die Ausbildungsinhalte aus dem anderen EU-Land viel zuverlässiger bewertet und anerkannt werden können.
Was nützt das Internationale, wenn die hiesigen Arbeitgeber den Wert einer Ausbildung nicht einschätzen können?
Arbeitgeber sind stärker als früher gefordert, sich die individuelle Studienbiografie anzuschauen. Und welche Kompetenzen da jemand hat, ist gut nachvollziehbar: Jedem Abschlusszeugnis ist ein sogenanntes Diploma-Supplement beigefügt. Es beschreibt Eigenschaften, Stufe, Zusammenhang, Inhalte und Art des Studienabschlusses, insbesondere auch den beruflichen Status.
Hochschulen sind jetzt unglaublich kreativ im Erfinden neuer Studiengänge.
Ja, da hat man das eine oder andere Mal über die Stränge geschlagen und hat Studiengänge kreiert, die zu speziell sind oder die das Bemühen übertreiben, für die jeweilige Hochschule ein Alleinstellungsmerkmal zu produzieren.
Wer garantiert eigentlich, dass all die Studiengänge eine hinreichende Ausbildungsqualität liefern?
Dafür steht ihre Anerkennung durch sogenannte Akkreditierungs-Agenturen, die den Ausbildungsstandard in der Hochschule überprüfen. Die Akkreditierung ist ein Instrument der Qualitätssicherung. Eine Erst-Akkreditierung haben mittlerweile fast alle Architektur- und Planer-Studiengänge in Deutschland erhalten. Übrigens werden 60 Prozent aller Akkreditierungen nur mit Auflagen erteilt. Das setzt immer einen Prozess in Gang, der die Qualität verbessert.
Geht es da nur um äußere Merkmale wie Lehrpersonal und Studienplan oder geht es auch um die Ausbildungsinhalte?
Natürlich auch um diese. Da die Akkreditierungs-Agenturen aber mit Fachfragen in der Regel überfordert wären, bestellen sie hierfür wiederum Experten und Expertengremien. Das leistet für unser Fach der Akkreditierungsverbund für Studiengänge der Architektur und Planung ASAP. In ihm sind nicht nur Hochschullehrer Mitglieder, sondern auch Verbände und nicht zuletzt zwei große Architektenkammern, die von Baden-Württemberg und Bayern. Sie garantieren den starken Bezug zur Praxis und ihre Rückwirkung auf die Ausbildung. Über den ASAP kann man auf die Qualität eines Studiengangs Einfluss nehmen, ihn aktiv begleiten und weiterentwickeln. Er hat sogar ein Qualitätssiegel ausgearbeitet, das Fakultäten und Fachberheiche nach einer entsprechenden Überprüfung im Sinne einer externen Qualitätssicherung erhalten können.
Wie viele Hochschulen haben das schon?
Hoffentlich bald viele. Nach der Phase der Programmakkreditierungen stehen nun Verbesserungen und Weiterentwicklungen an. Das ASAP-Qualitätssiegel wird ab 2012 angeboten. Es steht auch im engen Zusammenhang mit den Systemakkreditierungen.
Wie steht es um die Ausbildungen zum Innenarchitekten, Landschafts- und Stadtplaner?
ASAP hat auch für sie fachliche Kriterien für die Akkreditierung auf der Basis der europäischen Berufsanerkennungsrichtlinie entwickelt. Diese helfen den Zielen unseres Berufsstands. Leider sind aber die drei Fachrichtungen nicht in der Richtlinie aufgeführt. Meines Erachtens ist es dringend geboten, dass sie hier genauso wie die Fachrichtung Architektur behandelt werden.
Ziel des ganzen Bologna-Prozesses war, die Mobilität und internationale Vergleichbarkeit zu fördern. Was ist davon geblieben?
Auch da hat der Bologna-Prozess große Fortschritte gebracht. Studiengänge können bei der EU notifiziert werden. Ihre Absolventen sind dann in allen beteiligten Ländern für die Architektentätigkeit berechtigt, derzeit in 47. Um die Notifizierung müssen sich allerdings die Hochschulen kümmern. Leider waren sie bis vor Kurzem in Deutschland teils zu abwartend und teils gehemmt. Erst nach einem Appell des Bundesarchitektenkammer-Präsidenten Sigurd Trommer ist die Sache jetzt in Gang gekommen. Die ersten Hochschulen in Bremen und Münster sind notifiziert, viele weitere werden nun folgen.
Gibt es auch eine einheitliche Studiendauer?
Es sollte sie geben. Wir kommen nicht umhin. Die Komplexität unseres Berufes ist derart gewachsen, dass man nicht weniger Zeit als die frühere Mindeststudiendauer von vier Jahren braucht, sondern mehr. Im größeren, deutlich überwiegenden Teil der EU-Staaten ist das schon so — und es sollte über die EU-Berufsanerkennungsrichtlinie auch bei uns Standard werden.
Traditionelle deutsche Qualitätsmarke ist das Diplom. Kann man das nicht einfach wieder einführen?
Das könnte man — einige Hochschulen wollen es ja auch. Aber ein Diplom gab es nach vier Jahren Studium, und das liefe unserem Ziel einer fünfjährigen Mindestdauer zuwider. Und letztlich zählen Inhalt und Dauer eines Studiengangs und die Qualifikation mehr als die Bezeichnung des Abschlusses.
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Kommentar zum Artikel „Viele neue Optionen“
Kann mich noch sehr gut an die lebhaften Diskussionen in den 70er Jahren erinnern, die sich um die seinerzeit üblichen Graduierungen an den Fachhochschulen rankten. Zugegeben, lang ist es her. Schon damals wurde kritisiert, dass Absolventen einer deutschen Fachhochschule im Ausland Probleme mit der Anerkennung ihres Studienabschlusses hätten. Ein nicht unerheblicher Anteil der Fachhochschulabsolventen benutzte die Graduierung als Sprungbrett zu einem weiterführenden Studium an einer Universität oder Technischen Hochschule. Abgesehen vom Zeit- und Geldaufwand lohnte sich dies in vielen Fällen, weil der entstehende Einkommensverlust nach dem Uniabschluss vergleichsweise schnell wieder ausgeglichen werden konnte, vorausgesetzt man fand eine adäquate Stelle. Insofern hat sich, wenn man die rosarote Brille und die Scheuklappen einmal absetzt, innerhalb der letzten 35 bis 40 Jahre trotz aller Reformeuphorie nicht viel verändert. Wem nützt eigentlich ein Studienabschluss, mit dem man nichts anfangen kann? Die Probleme fangen doch bereits mit der Kammereintragung an. Irgend jemand (Viele?) hat/haben da nicht richtig nachgedacht.