Nils Hille
„Das Arbeitsfeld für Sachverständige in der Immobilienbewertung ist zwar in den letzten Jahren etwas kleiner geworden, aber noch lange nicht gesättigt“, sagt Hans-Georg Tillmann. Der Stadtplaner ist selbst öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Immobilienbewertung und sieht gute Chancen für Architekten, in diesem Bereich zusätzliche Aufträge zu bekommen: „Neben der klassischen Wertermittlung von Wohnhäusern und Industriegebäuden ist zunehmend auch die von Sonderimmobilien gefragt.“ Dazu zählen immer öfter Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie zum Verkauf stehende kommunale Liegenschaften. Auch die geplante Veräußerung kirchlicher Immobilien führt in letzter Zeit öfter zum Auftrag. Doch das Standbein sind nach wie vor Finanzämter und Gerichte.
„Wenn man sich für dieses Arbeitsfeld interessiert, muss man aber richtig informiert sein – schon allein, um sein eigenes Haftungsrisiko zu minimieren“, rät Tillmann. Dazu bieten die Architektenkammern ein breites Angebot. Ein Beispiel dafür ist die Seminarreihe zur Wertermittlung, die Tillmann gemeinsam mit der Akademie der Kammer Nordrhein-Westfalen konzipiert hat und die diesen Monat mit einer Einführungsveranstaltung erneut startet. Akademieleiter Klaus Grothe sieht eine große potenzielle Zielgruppe für das Angebot: „Teilnehmen können alle Architekten, die immobilienwirtschaftliches Interesse mitbringen.“
Seit zehn Jahren steht die Wertermittlung von Grundstücken im NRW-Akademieprogramm; ständig hat sich die Reihe weiterentwickelt. Mittlerweile ist sie in vier kompakte Stufen aufgeteilt. Im ersten, achttägigen Schritt vermitteln die Referenten um Tillmann, die alle aus der praktischen Sachverständigenarbeit kommen, zunächst die Grundlagen. Wer nur für das Thema und die Haftungsrisiken sensibilisiert werden will, für den ist dies ausreichend.
In der zweiten Stufe werden über sechs Tage unter anderem die Bewertungsmethoden und das Wissen über Grundbücher vertieft. Hier stehen auch verstärkt praktische Übungen auf dem Plan. Stufe drei bietet jeweils eintägige ergänzende Seminare, die einzeln nach Interesse gebucht werden können. Nur ein Beispiel ist die Bewertung von Pflegeimmobilien, wie Tillmann erklärt: „Die Palette ist sehr breit. Wir aktualisieren die Themen immer wieder, je nach Bedarf auf dem Markt und Nachfrage der Teilnehmer.“
Wer als freier Sachverständiger arbeiten und Gutachten erstellen will, sei danach gut gerüstet, versprechen die Anbieter. Für diejenigen, die die Prüfung zum öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen ablegen wollen, um auch von Gerichten engagiert zu werden, geht es noch zwei Schritte weiter: mit der vierten Stufe in Form einer zweitägigen Vorbereitung und der Prüfung. Ein Konzept, das nach Angaben von Grothe zum Erfolg führt: „Alle, die in den letzten drei Jahren zur Prüfung gegangen sind, haben auch bestanden.“
Honorartarifempfehlung
Durch die neue HOAI werden die Leistungen für Wertermittlungen von Grundstücken und Gebäuden nicht mehr geregelt (ehemals § 34). Der Bundesverband Deutscher Grundstückssachverständiger hat daher eine unverbindliche Honorartarifempfehlung herausgegeben, die Sachverständigen als Grundlage dienen soll.
- Die gedruckte Broschüre ist für sechs Euro über die DCI-Seminar GmbH, info@diaa-akademie.de, zu erhalten. www.bdgs.de