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„Wir sind auf dem Weg“

Günther Hoffmann (Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung) und Joachim Brenncke (Bundesarchitektenkammer) über Änderungspläne für die HOAI: Aktuellere Leistungsbilder, mehr Klarheit beim Brandschutz, klare Grenzen zwischen Grund- und besonderen Leistungen.

18.07.20117 Min. Kommentar schreiben

Interview: Roland Stimpel

Herr Hoffmann, erst vor zwei Jahren ­wurde die HOAI zuletzt novelliert. Warum nun schon wieder?

Günther Hoffmann: Die 2009 in Kraft getretene Neufassung der HOAI war inhaltlich nicht abgeschlossen. Dies musste der Verordnungsgeber in Kauf nehmen, um rechtzeitig in der letzten Legislaturperiode zwingende Vorgaben aus Brüssel umzusetzen.

Günther Hoffmann ist Leiter der Abteilung Bauwesen im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Worum ging es Ihrem Ministerium bei der Novellierung vor allem?

Günther Hoffmann: Die bereits mit Kabinettsbeschluss zur 6. Novelle von 2009 angekündigte und vom Bundesrat angemahnte ­weitere Modernisierung der HOAI in dieser Legislaturperiode verfolgt mehrere Ziele: Insbesondere muss die dringend erforderliche Aktualisierung der Leistungsbilder nachgeholt werden; hiermit wurde nach einer Vereinbarung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung betraut. Die Arbeit konnte mit konstruktiver Unterstützung der Berufsvertretungen im Juni erfolgreich abgeschlossen werden. Anschließend muss die Auskömmlichkeit der Honorare und die Honorarstruktur überprüft werden. Das wird im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie auf der Grundlage eines Forschungsauftrags erfolgen.

Damit liegt ein wichtiges Zwischenergebnis auf dem Tisch. Herr Brenncke, sind hier die Erwartungen der Architektenschaft erfüllt?

Joachim Brenncke: Wenn wir eine neue, sinnvollere HOAI haben wollen steht unumstößlich das Zeitfenster 2013. Vor diesem Hintergrund war es zwingend erforderlich, dass das Zwischenergebnis des Verkehrs- und Bauministeriums wie geplant in nur einem Jahr zu erzielen war. Das Ministerium hat dafür die Arbeit, den Diskussionsprozess der Planungsbeteiligten, wirklich gut organisiert. Für alle Leistungsbilder der HOAI wurden im letzten Sommer Facharbeitsgruppen mit Experten aus den jeweiligen Bereichen eingesetzt. Dabei waren Auftragnehmer und Auftraggeber beteiligt, was eine wichtige Grundlage für eine praxisnahe Arbeit gewesen ist. Die Bundesarchitektenkammer hat sich vordringlich in den für die Mitglieder wesentlichen Leistungsbildern Objektplanung, Gebäude und Freianlagen sowie Flächenplanung engagiert. Die Ergebnisse werden von den ­damit befassten Architekten überwiegend positiv beurteilt, auch wenn wir bisher nicht alle aus unserer Sicht notwendigen Veränderungen schon vollständig verwirklichen konnten – ebenso wie die Auftraggeberseite. Es hat sich aber ganz klar gezeigt, dass die Entscheidung des Verordnungsgebers richtig war, die Praxisvertretereng in den Novellierungsprozess einzubinden. Dass dies aus Sicht der Architekten wirklich Sinn gemacht hat, wird schon dadurch bestätigt, dass wir Architekten und Ingenieure für den großen Bereich der Planungen im Bestand eine praxisgerechte, anwenderfreundliche Lösung im Konsens mit der Auftraggeberseite erarbeitet haben, wobei die Notwendigkeit, die Mindestumbauzuschläge zu erhöhen, weiter von uns verfolgt wird. Damit liegt aus unserer Sicht eine gute Empfehlung für die Weiterbearbeitung im Wirtschaftsministerium vor.

Joachim Brenncke ist Vizepräsident der Bundesarchitektenkammer.

Wo liegen die wesentlichen Probleme der geltenden HOAI?

Joachim Brenncke: Ein Schwerpunkt sind die Leistungsbilder im Bereich Flächenplanung, die teilweise völlig veraltet sind. Dies liegt in erster Linie an den zahlreichen Änderungen im öffentlichen Bau- und Planungsrecht, die seit Erlass der HOAI 1996 erfolgt sind. Eine Reihe von Leistungen sind entfallen, die aber in der HOAI heute noch aufgeführt sind. Zugleich sind durch das Bau- und Planungsrecht neue Leistungen definiert worden, die die HOAI noch nicht berücksichtigt. Die Honorarregeln entsprechen also teilweise nicht mehr der Berufswirklichkeit. Die recht präzisen Vorgaben des Bau- und Bauplanungsrechts haben es aber auch ermöglicht, in der knappen Zeit einen breiten Konsens über den Änderungsbedarf zu ermöglichen. Ein anderer, umfangreicher Sachverhalt sind die Leistungsbilder der Objektplanung.

Was hat sich im Bereich Objektplanung getan?

Joachim Brenncke: Im Hochbau und in der Freianlagenplanung haben sich die heute von den Architekten zu erbringenden Leistungen auch weiterentwickelt, strukturell und inhaltlich jedoch weniger verändert. Damit hat sich der Schwerpunkt der Diskussion auf die Frage konzentriert, ob und wie Honorartatbestände präzisiert werden sollten, um die Anwendung der HOAI in der Praxis zu erleichtern. Hier hatten wir Architekten, gemeinsam mit den Ingenieuren, unsere Vorschläge der Auftraggeberseite als Diskussionsgrundlage unterbreitet. Unser Ziel war eine Straffung der Leistungsbilder. Schnell hatte sich jedoch gezeigt, dass Auftraggeber und Auftragnehmer mitunter kontroverse Auffassungen vertreten, insbesondere hinsichtlich der Wünsche der Auftraggeber nach neuen Leistungen, die bislang in der HOAI nicht enthalten waren, aber auch hinsichtlich der Wün- sche der Auftragnehmer nach Entfall von Teilleistungen.

Was bedeutet das für das künftige ­Architektenhonorar?

Günther Hoffmann: Die Beschreibung der Vergütungstatbestände in den Leistungsbildern der HOAI musste auch dem Prüfauftrag des Bundesrates Rechnung tragen, der unter anderem eine Modernisierung der Leistungsbilder unter dem Blickwinkel des Wandels der Berufsbilder zum Inhalt hat. Im Ergebnis der Überarbeitung ist festzustellen, dass nunmehr eine durchgängigere Verpflichtung der Architekten und Ingenieure zur Terminplanung und Kostenkontrolle in den Leistungsbildern enthalten ist. Dies entspricht der Erwartung öffentlicher wie privater Bauherren nach verstärkter Termin und Kostensicherheit. Die sachgerechte Honorierung der Leistungen der Architekten und Ingenieure ist Aufgabe des Ministeriums für Wirtschaft und Technologie. Dieses wird nun untersuchen, ob und in wie weit die Überarbeitung der Leistungsbilder Änderungen des Honorars zur Folge haben müssen. In den Fachgremien unseres Hauses gab es zwischen Auftraggebern und Auftragnehmern einen Konsens, dass für Mehrleistungen gegenüber der HOAI 2009 auch eine Erhöhung der Honorare erforderlich ist.

Herr Brenncke, welche Empfehlungen der Fachgremien des Verkehrs- und Bauministeriums an das Wirtschaftsministeriums sind aus ihrer Sicht besonders wichtig?

Joachim Brenncke: Dazu gehören sicherlich die Empfehlungen für das Planen im Bestand. Es gab aber auch eine Reihe von Vorschlägen die sich zwangsläufig aus der Diskussion der Leistungsbilder ergeben haben. Bestimmte Neuregelungen der HOAI von 2009 sind in Praxis und Wissenschaft auf Kritik gestoßen, weil sie die Handhabung der HOAI enorm erschwert haben. So unterscheidet die HOAI seit 2009 zum Beispiel nicht mehr zwischen den früheren sogenannten Grundleistungen und den Besonderen Leistungen, sondern führt eine zusätzliche Kategorie von sogenannten „anderen“ Leistungen ein, die zu erheblichen Schwierigkeiten bei der Honorarermittlung führt. Da nur die Grundleistungen einer verbindlichen Verpreisung unterliegen, ist aber gerade hier eine saubere Abgrenzung unerlässlich. Der Vorschlag der Fachgremien lautet daher, die Unterscheidung zwischen diesen verschiedenen Leistungen wieder einzuführen. Dies entspricht voll und ganz unserer grundsätzlichen Devise, dass bewährte und in der Praxis anerkannte Regeln nicht ohne Not geändert werden sollten.

Wie sieht es mit der Brandschutzplanung aus?

Joachim Brenncke: Mit den in den letzten Jahren insgesamt gestiegenen Planungsanforderungen spielte auch die Brandschutzplanung eine immer größere Rolle. Es gab im Bereich der Leistungsabgrenzung zur Fachplanung große Unklarheiten – zumindest auf der Auftraggeberseite. Hier ist nun eine klare Definition erfolgt, dass nur einfache Planungsleistungen als Teil der Grundleistungen als mit vergütet anzusehen sind und welche Leistungen als Besondere Leistungen einer zusätzlichen Honorierungsvereinbarung bedürfen.

Herr Hoffmann, sind Sie aus Sicht des ­Ministeriums zufrieden mit dem Ergebnis?

Günther Hoffmann: Der Einsatz der zahlreichen Experten von Auftraggeber- und Auftragnehmerseite hat sich gelohnt. Die Diskussion in den Fachgremien wurde intensiv und nicht selten kontrovers geführt. Am Ende sind fast alle Fragen im Konsens beantwortet worden. Ich bin überzeugt, dass das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie für die Weiterarbeit an der Novelle eine gute Grundlage hat.

Herr Brenncke, welche Wünsche sind bei Ihnen noch offen?

Joachim Brenncke: Wichtig ist, dass die Architektenschaft geschlossen hinter dem erreichten Zwischenstand steht. Dieser stellt eine für uns gute Ausgangsbasis für den zweiten Teil der Novellierung dar, mehr jedoch auch nicht. In der kommenden Phase der Novellierung wird es zentral darum gehen, eine leistungsgerechte und auskömmliche Honorierung zu erzielen. Aus meiner Sicht gibt es zudem noch eine Reihe von inhaltlichen Schwächen, die die Anwender, also uns Architekten, vor Probleme stellen. Auch die Lesbarkeit der HOAI könnte noch verbessert werden, indem beispielsweise die Regelungen für einzelne Leistungsbilder zusammen gefasst werden. Aus Sicht der Bundesarchitektenkammer geht es auch weiterhin darum, ob die Leistungsphase 9 im Leistungsbild Objektplanung Gebäude und Innenräume nicht insgesamt als Besondere Leistung definiert werden sollte. Hier gab es aus unserer Sicht keine wirklich befriedigende Einigung mit der Auftraggeberseite. In der Praxis führt die bisherige Regelung in vielen Fällen zu einer ungerechtfertigten Haftungsverschiebung von den Bauunternehmen hin zu den Architekten, die auch durch ein höheres Honorar nicht aufgefangen werden kann.

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