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Zeigen, was man kann: Bauherren finden nach dem HOAI-Urteil

Bauherren wollen wissen, was sie für ihr Geld bekommen. Deshalb sollten Architekten selbstbewusst darlegen, warum sie ihr Honorar auch wert sind

03.07.20203 Min. Kommentar schreiben

Das Honorar muss neben dem Gehalt für den Architekten auch Sachkosten, Bürokosten, die anteiligen Kosten für Geschäftsführung und administrative Mitarbeiter, Urlaubstage, Fortbildung, Krankheitstage sowie anfallende „nicht verrechenbare Stunden“ für Verwaltungs- und Organisationsarbeiten, interne Besprechungen und die Akquise von Aufträgen abdecken. Setzt man den durchschnittlichen Bruttomonatsverdienst eines Architekten von derzeit 3.843 Euro an, ist ein Stundensatz von circa 80 Euro (ohne MwSt.) nötig. Wer seine Bürostundensätze nicht im Controlling ermittelt, kann stattdessen auf eine Faustformel zurückgreifen und mit einem durchschnitt­lichen Gemeinkostenfaktor (GKF) rechnen, der, aufbauend auf den Personalkosten, einen Zuschlag für Lohnnebenkosten, Sachkosten und nicht verrechenbare Stunden von Architekten, aber auch von Nicht-Projektpersonen wie z. B. kaufmännischen Mitarbeitern einbezieht. Übliche GKF für Architekten belaufen sich nach dem AHO je nach Bürogröße auf einen Wert im Bereich von 2,6 bis 3,2. Der Bürostundensatz errechnet sich dann entsprechend der Formel Bürostundensatz = Bruttogehalt pro Stunde x Gemeinkostenfaktor.

Der Wettbewerb um Auftraggeber und Bauherren setzt voraus, dass ein Architekt auch wahrgenommen wird. Daher steht am Anfang die Frage nach dem Büroprofil. Wer sich eine erkennbare Entwurfshaltung, oder anders formuliert, eine Bürophilosophie erarbeitet hat, kann potenziellen Interessenten besser vermitteln, was sie erwarten können. Dazu gehört auch eine passende Marketingstrategie. Um das passende Wettbewerbsumfeld eines Architekturbüros zu definieren, ist zu klären: Was wollen Sie bauen – und mit wem? Welche Auftraggeber sind für Sie interessant und mittelfristig auch lukrativ? Beteiligen Sie sich an Architektenwettbewerben? Denn nur wer weiß, wohin er will, kann auch die entsprechenden Maßnahmen ergreifen.

In einem verstärkten Leistungswettbewerb wächst auch der Selbstdarstellung von Architekturbüros eine größere Rolle zu. Potenzielle Auftraggeber orientieren sich bei der Suche nach einem Architekten erfahrungsgemäß an Referenzprojekten und sollten deshalb auf möglichst vielen Kanälen fündig werden. Daher lohnt es sich für Architekten, in eine differenzierte Büropräsentation zu investieren. Von der eigenen Website mit einer übersichtlich aufbereiteten Referenzliste der realisierten Projekte über Einträge in Architektenverzeichnissen bis hin zum Engagement bei öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen und Präsenz in der Fachpresse sowie in lokalen und überregionalen Medien – Berufserfahrung, Erfolge und nachgewiesene Kompetenz können sich überall sehen lassen.

Hier finden Sie ausführliche Praxistipps zu all diesen Fragen. Mehr lesen Sie auch in unserer Artikelsammlung zur HOAI auf DABonline.


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Über die berufspraktischen und rechtlichen Folgen des EuGH-Urteils zur HOAI informieren die Architektenkammern der Länder ihre Mitglieder in einem umfangreichen Fortbildungs- und Seminarprogramm. Nähere Informationen zu Terminen und Abläufen finden Sie auf der Website Ihrer Architektenkammer.

 

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